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TREUHAND|SUISSE

OECD Mindeststeuer - Eine Chance für KMU

OECD Mindeststeuer - Eine Chance für KMU
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Bern (ots)

Der grösste Treuhänderverband der Schweiz, TREUHAND|SUISSE, sieht Vorteile für die KMU bei Annahme der Mindeststeuer-Vorlage am 18. Juni 2023. Die KMU profitieren von der Mindeststeuer. Sie bedeutet für die KMU eine Chance.

Auch wenn die KMU durch die Vorlage nicht direkt betroffen sind, gibt es doch gewichtige Auswirkungen auf sie.

  • Nachteile vermeiden: Ist die Schweiz kompatibel mit der OECD, werden komplizierte Doppelbesteuerungen und/oder Steuerausscheidungen vermieden. Die Standortattraktivität für solche Unternehmen wird trotz höherer Steuern nicht stärker geschmälert. Würden die Unternehmen im Ausland besteuert, könnten sie keinen Vorteil mehr darin sehen, in der Schweiz mit ihren hohen Lohn- und Produktionskosten situiert zu sein und mittelfristig abwandern. Damit verlieren auch die KMU einen vielfach nicht unwesentlichen Teil ihrer geschäftlichen Grundlage.
  • Vorteile nutzen: Die Ergänzungssteuer führt zu mehr Mittel für Bund und Kantone, die für die Kompensierung der höheren Steuer in die Standortattraktivität verwendet werden können. Der Bund rechnet mit 1 bis 2,5 Mrd. Fr. pro Jahr. Leistungen des Staates (Service Public) können so gesichert bzw. ausgebaut werden. Die Reform sichert damit die attraktiven Rahmenbedingungen auch für die KMU. Die KMU profitieren von der Mindeststeuer, sie bedeutet für die KMU eine Chance.

Die neuen Steuereinahmen müssen aber auch in diesem Sinne verwendet werden.

TREUHAND|SUISSE erwartet von Bund und Kantonen:

  1. dass die neuen Steuereinnahmen tatsächlich in die Standortförderung fliessen
  2. dass bei den Bedingungen für Steuerabzüge und Förderungsmassnahmen nicht nur die Grossunternehmen profitieren, sondern auch die KMU

Die OECD-Reform sieht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für internationale Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro vor. In der Schweiz sind das gut 200 inländische Unternehmen und etwa 2'000 ausländische Tochtergesellschaften. Würde die Schweiz auf die Besteuerung verzichtet, können andere Länder die Steuer Betrag abschöpfen. Verzichtet die Schweiz, wird sie an Attraktivität verlieren. Um dies zu vermeiden, müsste der Verlust an Standortattraktivität mit bisherigen Mitteln kompensiert werden, die dann anderswo fehlen. Mit Nachteilen für die KMU.

Pressekontakt:

Vanessa Joy Jenni
Geschäftsführerin
Tel. direkt 031 380 64 33
TREUHAND|SUISSE Schweizerischer Treuhänderverband
Monbijoustrasse 20 | 3011 Bern
Tel. 031 380 64 30 | v.jenni@treuhandsuisse.ch | www.treuhandsuisse.ch