Cookie Einstellungen

Diese Website nutzt Cookies zur Optimierung und zur statistischen Analyse und um personalisierte Anzeigen auszuliefern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Crossair

Crossair zum Entscheid der Rekurskommission

18.12.2001 – 18:22

Basel (ots)

Entscheid der Rekurskommission des UVEK vom 17.
Dezember 2001 im Beschwerdeverfahren Betriebsreglement II
Die Crossair begrüsst den Entscheid der Rekurskommission, dass den
Beschwerden der Anwohner gegen die Genehmigung des Betriebsreglement
II keine aufschiebende Wirkung zukommt.
Mit Bedauern und Befremden nimmt die Crossair jedoch zur Kenntnis,
dass die REKO mit einer vorsorglichen Massnahme das Nachtflugverbot
ausgedehnt hat. Die durch das Betriebsreglement II eingeführten
Änderungen müssen sich nach Auffassung der Crossair auf Massnahmen
beschränken, die sich durch die von Deutschland einseitig erlassene
Verordnung zwingend ergeben. Die Ausdehnung des Nachtflugverbots
gehört nicht dazu.
Crossair prüft, ob sie den Entscheid anfechten wird.

Kontakt:

Crossair, Corporate Communications
Postfach, CH - 4002 Basel
Tel.: +41 61 325 45 53
Fax: +41 61 325 35 54
E-mail: wim@crossair.ch
Internet: www.crossair.com

Orte in dieser Meldung
Weitere Storys: Crossair
Weitere Storys: Crossair
  • 16.12.2001 – 11:00

    500-Millionen-Betriebskredit für Crossair unterzeichnet

    Basel (ots) - Wie bei der Einsetzung der "Luftbrücke" vereinbart, hat die Crossair mit der CS und UBS einen Vertrag für eine Betriebskreditlimite von 500 Millionen Franken unterzeichnet. Der Zweck des Kredites - einer so genannten Working Capital Facility - ist es, der Crossair genügend finanzielle Mittel für den raschen Ausbau ihres Streckennetzes bereitzustellen. Die Betriebskreditlimite dient in erster ...

  • 14.12.2001 – 22:04

    Beschlagnahmung von Crossair Flugzeug in Nizza aufgehoben

    Basel (ots) - Auf dem Flughafen von Nizza (Cote d'Azur) war am Donnerstag ein Flugzeug Embraer 145 der Crossair vor dem Rückflug nach Basel beschlagnahmt worden. Am Freitag um 21:30 Uhr hat der Richter in Nizza nach einer mehrstündigen Verhandlung entschieden, die Beschlagnahmung sei aufzuheben. Damit folgte er vollumfänglich der von Crossair vertretenen Auffassung, die Beschlagnahme sei unrechtmässig ...