EANS-Adhoc: GSW Immobilien AG begibt Wandelanleihe über rund 185 Mio. EUR
15.11.2012 – 07:54
-------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- 15.11.2012 Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen das Angebot oder der Verkauf von Wertpapieren gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. GSW Immobilien AG begibt Wandelanleihe über rund 185 Mio. EUR Berlin, 15. November 2012 - Der Vorstand der GSW Immobilien AG (ISIN: DE000GSW1111; WKN: GSW111) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine unbesicherte, nicht nachrangige Wandelanleihe in Höhe von rund 185 Mio. EUR und einer Laufzeit bis November 2019 zu begeben (die "Wandelschuldverschreibungen"). Die Wandelschuldverschreibungen sind in rund 5,1 Mio. neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der GSW Immobilien AG wandelbar. Mit der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen beabsichtigt die GSW Immobilien AG, die aktuell guten Marktbedingungen für die Finanzierung des künftigen Unternehmenswachstums zu nutzen und damit zugleich ihre Finanzierungsquellen und Investorenbasis weiter zu diversifizieren. Nach der Akquisition von 4.400 Wohnungen im Oktober diesen Jahres sowie dem bereits bekanntgegebenen geplanten Erwerb weiterer rund 3.000 Wohnungen in Berlin, der in den Verhandlungen weit fortgeschritten ist und in Kürze abgeschlossen werden könnte, beabsichtigt die GSW Immobilien AG, ihre erfolgreiche Wachstumsstrategie fortzusetzen. Der Nettoemissionserlös aus der Begebung der Wandelschuldverschreibungen soll die erforderliche finanzielle Flexibilität gewährleisten und insbesondere für die Finanzierung des Erwerbs weiterer attraktiver Immobilienportfolien verwendet werden. Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100% ihres Nennbetrags begeben und zurückgezahlt und werden mit einem jährlichen Kupon zwischen 2,0% und 2,5%, und einer anfänglichen Wandlungsprämie zwischen 20% und 25% über dem Referenzpreis(1) ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten. Die Wandelschuldverschreibungen werden eine Laufzeit von 7 Jahren haben. Die Anleihegläubiger werden das Recht haben, eine vorzeitige Rückzahlung der Wandelschuldverschreibungen zum fünften Jahrestag nach dem Ausgabetag zu 100% ihres Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Der Kupon und die Wandlungsprämie werden voraussichtlich noch im Laufe des heutigen Tages im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ermittelt. Die Wandelschuldverschreibungen werden von der GSW Immobilien AG voraussichtlich am oder um den 20. November 2012 begeben und sollen nach Durchführung der Transaktion zum Handel in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Das Recht der Aktionäre der GSW Immobilien AG zum Bezug der Wandelschuldverschreibungen wurde ausgeschlossen. Die GSW Immobilien AG wird sich vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen zu einem 90-tägigen Lock-Up verpflichten. Deutsche Bank AG und Société Générale Corporate & Investment Banking begleiten die Transaktion als Joint Lead Managers und Joint Bookrunners. 1) Der Referenzpreis entspricht dem volumengewichteten Durchschnittspreis der Aktien der GSW Immobilien AG im XETRA-Handel während des Zeitraums des Handelsbeginns am 15. November 2012 bis zur endgültigen Preisfestsetzung der Wandelschuldverschreibungen. - Ende der Ad-hoc-Meldung - Zusatzinformationen Die Aktien der GSW Immobilien AG sind zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) sowie im Regulierten Markt der Berliner Börse zugelassen (ISIN: DE000GSW1111, WKN: GSW111) und im MDAX-Index der Deutschen Börse gelistet. Wichtige Mitteilung Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen das Angebot oder der Verkauf von Wertpapieren gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Diese Ad-hoc-Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken. Sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der Wandelschuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Wandelschuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die Wandelschuldverschreibungen dürfen in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten werden, wenn die Emittentin der Wandelschuldverschreibungen in einer solchen Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein anderes Angebotsdokument in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen zu erstellen oder zu registrieren. Die Verteilung dieser Ad-hoc-Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die diese Ad-hoc-Mitteilung lesen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren und diese Beschränkungen einhalten. Diese Ad-hoc-Mitteilung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen in Australien, Kanada, Japan oder den Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten") oder einem anderen Land, in dem das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung rechtswidrig ist. Die in dieser Ad-hoc-Mitteilung erwähnten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, vorbehaltlich einschlägiger Ausnahmereglungen von den Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act. Die in dieser Ad-hoc-Mitteilung erwähnten Wertpapiere dürfen nicht in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von oder zugunsten von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern nicht verkauft werden. Das Angebot und der Verkauf der in dieser Ad-hoc-Mitteilung erwähnten Wertpapiere ist nicht und wird nicht gemäß dem Securities Act oder den einschlägigen australischen, kanadischen oder japanischen Wertpapiergesetzen registriert. Die Wertpapiere werden weder in den Vereinigten Staaten noch andernorts öffentlich angeboten. Diese Ad-hoc-Mitteilung ist eine Anzeige und kein Prospekt im Sinne der EU-Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und der Kommission vom 4. November 2003 und deren Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (die "Prospektrichtlinie"). In den einzelnen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die "Relevanten Mitgliedsstaaten"), wurde und wird kein öffentliches Angebot der Wandelschuldverschreibungen unterbreitet, das die Veröffentlichung eines Prospekts in einem Relevanten Mitgliedsstaat erfordern würde. Demzufolge dürfen die Wandelschuldverschreibungen in den Relevanten Mitgliedsstaaten ausschließlich angeboten werden: (a) an Personen, die als qualifizierte Anleger in Sinne der Prospektrichtlinie gelten; (b) an weniger als 100 oder, in den Relevanten Mitgliedsstaaten, die die betreffende Vorschrift der Änderungsrichtlinie zur Prospektrichtlinie umgesetzt haben, 150 natürliche oder juristische Personen (mit Ausnahme von qualifizierten Anlegern wie in der Prospektrichtlinie definiert) vorbehaltlich der Einholung der vorherigen Zustimmung des oder der von der Gesellschaft für ein solches Angebot beauftragten Bank bzw. Banken; (c) bei Vorliegen anderer unter Artikel 3(2) der Prospektrichtlinie fallender Umstände, vorausgesetzt, dass keines der oben unter (a) bis (c) erwähnten Angebote die Gesellschaft oder eine Bank zur Veröffentlichung eines Prospekts gemäß Artikel 3 der Prospektrichtlinie oder eines Nachtrags zum Prospekt gemäß Artikel 16 der Prospektrichtlinie erfordert. Im Sinne dieses Absatzes bedeutet die Formulierung "öffentliches Angebot der Wandelschuldverschreibungen" in einem der Relevanten Mitgliedsstaaten jede Mitteilung an Einzelpersonen oder Gesellschaften in jedweder Form und auf jedwede Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Wandelschuldverschreibungen enthält, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, sich für den Kauf oder die Zeichnung der Wandelschuldverschreibungen zu entscheiden. Diese Verkaufsbeschränkung gilt zusätzlich zu jeglichen anderen Verkaufsbeschränkungen, die in diese Relevanten Mitgliedsstaaten gelten. Diese Mitteilung stellt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren im Vereinigten Königreich dar. Dementsprechend richtet sich die Mitteilung nur an (i) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs oder (ii) qualifizierte Anleger, die unter Artikel 86(7) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend "Order") fallen, hiervon eingeschlossen sind Gesellschaften, die von der Financial Services Authority überwacht werden, sowie Gesellschaften, die nicht von der Financial Services Authority überwacht werden, aber deren einziger Gesellschaftszweck die Investition in Wertpapiere ist und die unter die Definition des professionellen Anlegers gemäß Artikel 19(5) der Order fallen, sowie vermögende Personen, die unter Artikel 49(2)(a)-(d) der Order fallen. Rückfragehinweis: René Bergmann Tel.: +49 30 2534 1362 Fax: +49 30 2534 233 1960 E-Mail: rene.bergmann@gsw.de Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: GSW Immobilien AG Charlottenstr. 4 D-10969 Berlin Telefon: +49 30 68 99 99 0 FAX: +49 30 68 99 99 999 Email: kundenservice@gsw.de WWW: http://www.gsw.de Branche: Immobilien ISIN: DE000GSW1111 Indizes: MDAX Börsen: Regulierter Markt: Berlin, Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt Sprache: Deutsch