Medienmitteilung
1. August: Feuerwerk - aber ohne Feuerwehr!
2002-07-23T11:46:27
Bern (ots) - Querverweis auf Bild: www.newsaktuell.ch/d/galerie.htx?type=obs Das Abbrennen von Raketen, Vulkanen, Krachern,
bengalischen Zündhölzern und anderem Feuerwerk begeistert immer
wieder. Entsprechend werden jedes Jahr am 1. August für viele
Millionen Franken Feuerwerkskörper gezündet. Unkorrektes und
unvorsichtiges Abbrennen von Feuerwerk führt jährlich in der Schweiz
zu schweren Unfällen und Bränden. Bei rund 250 Bränden entsteht ein
Sachschaden von 3,5 Millionen Franken. Besonders Kinder und
Jugendliche sind sich der Gefahren oft nicht bewusst. Für einen unfallfreien Festtag geben die Beratungsstelle für
Brandverhütung BfB und die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu
gemeinsam mit den Herstellern und Verteilern von Feuerwerk bezüglich
dem Umgang mit Feuerwerk nachstehende Empfehlungen ab: - Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk über die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper beraten. - Vermeiden Sie jegliches Rauchen in der Nähe von Feuerwerk,
besonders an Verkaufständen.
- Lagern Sie Feuerwerk an einem kühlen und trockenen Ort. Sorgen
Sie dafür, dass Kinder keinen Zugriff haben.
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen frühzeitig, am besten noch
bei Tageslicht. Beachten Sie die Hinweise sorgfältig.
- Halten Sie Feuerwerk von kleinen Kindern fern. Grössere Kinder
müssen über den richtigen Umgang mit Feuerwerk instruiert und
beaufsichtigt werden.
- Vermeiden Sie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in
Menschenansammlungen.
- Schützen Sie Gebäude, indem Sie Fenster schliessen und
Sonnenstoren hochziehen.
- Brennen Sie bei grosser Trockenheit kein Feuerwerk in der Nähe
von Wäldern oder Getreidefeldern ab.
- Schützen Sie Ihren Vorrat an Feuerwerk auf dem Festplatz vor
Funkenwurf.
- Kleine Raketen können aus gut verankerten Flaschen gestartet
werden, grössere nur aus Abschuss-Stäben oder -Rohren. Der
Raketenstab darf nicht in die Erde gesteckt werden.
- Sollte ein Feuerwerkskörper nicht abbrennen, nähern Sie sich
frühestens nach 5 Minuten. Unternehmen Sie keine
Nachzündversuche. Geben Sie den "Blindgänger" dem
Verkaufsgeschäft zurück.
- 1. August-Feuer sind bis zum vollständigen Erlöschen zu
beaufsichtigen.
Kontakt: Beratungsstelle für Brandverhütung BfB Postfach 8576 3001 Bern
BfB Postfach 8576 3001 Bern Tel. +41/31/320'22'20 Fax +41/31/320'22'99 mailto: mail@bfb-cipi.ch
bfu Postfach 3001 Bern Tel. +41/31/390'22'22 Fax +41/31/390'22'30 mailto: info@bfu.ch [ 007 ]
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