MedienmitteilungVerbesserter Zugang für Menschen mit Sinnesbehinderung2022-12-09T09:00:11Bern (ots) - Die SRG erneuert mit sieben Verbänden die Vereinbarung für Leistungen zugunsten Menschen mit Sinnesbehinderung. Darin wird geregelt, welche Sendungen untertitelt, welche Inhalte transkribiert oder gebärdet werden. Das Ziel ist, die Leistungen der SRG weiter auszubauen und den Zugang zu ihren Angeboten für die Betroffenen zu verbessern. Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt bis 2027. Die neue Vereinbarung für Leistungen zugunsten sinnesbehinderter Menschen ersetzt die aktuell gültige Vereinbarung vom 4. September 2017, die Ende 2022 abläuft. Die SRG will die Bedürfnisse sinnesbehinderter Menschen künftig noch besser abdecken und ihnen den Zugang zu audiovisuellen Inhalten noch stärker erleichtern. Folgende Neuerungen sind in der Vereinbarung 2023-2027 festgehalten:
Die Verbände und die SRG treffen sich einmal jährlich, um die Umsetzung der Vereinbarung zu begleiten, zu überprüfen und allenfalls zu optimieren. Das Radio- und Fernsehgesetz von 2006 (RTVG) und die entsprechende Verordnung von 2007 (RTVV) regeln die gesetzlichen Grundlagen für das Programmangebot. Die SRG übertrifft mit ihren Leistungen zugunsten der Sinnesbehinderten bereits heute die Vorgaben des Regulators. SRG-Generaldirektor Gilles Marchand ist die Inklusion von sinnesbehinderten Menschen gerade im audiovisuellen Bereich ein grosses Anliegen: "Für uns als Service-public-Unternehmen ist es wichtig, dass unsere Inhalte für alle Menschen immer besser zugänglich werden. Aus diesem Grund bauen wir unseren heute bereits sehr guten Leistungsumfang etappenweise weiter aus und treiben auch die technologischen Entwicklungen in diesem Bereich mit Engagement voran." Die Partnerverbände Schweizerischer Gehörlosenbund (SGB-FFS) Sonos Schweizerischer Hörbehindertenverband Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND) Schweizerische Vereinigung der Eltern hörgeschädigter Kinder (SVEHK) Pressekontakt: Medienstelle SRG SSR Permalink:
|