MedienmitteilungJa zur erleichterten Einbürgerung2001-05-21T12:55:26Bern (ots) - Ausländerinnen und Ausländer der zweiten und dritten Generation sollen sich leichter einbürgern können. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) befürwortet den entsprechenden Vorschlag zur Revision des Bürgerrechts. Die Revision des Bürgerrechts sieht vor, dass Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation das Schweizer Bürgerrecht mit ihrer Geburt erhalten. Junge, in der Schweiz aufgewachsene Frauen und Männer der zweiten Generation sollen bei der Einbürgerung weniger hohe Anforderungen erfüllen müssen. Verglichen mit andern europäischen Ländern knüpfte die Schweiz bisher strenge Bedingungen an die Erteilung des Bürgerrechts, zum Beispiel was Wohnsitzdauer und Verfahrenskosten betrifft. Die zweite und dritte Ausländer-Generation ist in der Regel gut integriert. Die erleichterte bzw. automatische Einbürgerung bedeutet die längst fällige Anerkennung dieser Tatsache. Gesellschaftlich gut integrierte Personen haben so die Möglichkeit ihre Bürgerrechte wahrzunehmen. Gegen willkürliche Einbürgerungsentscheide sollen Bewerberinnen und Bewerber künftig Einsprache erheben können. Kontakt: Hildegard Hungerbühler, Departement Migration, Permalink:
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