Medienmitteilung

Pro Infirmis steht vorbehaltslos hinter der Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte"

2002-10-01T09:45:30

Zürich (ots) -

Im Zusammenhang mit der Behandlung der
Volksinitiative im Ständerat vergangene Woche ist in der
Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, Pro Infirmis hätte in dieser
Angelegenheit keine klare Meinung. Ausgelöst wurde diese Unklarheit
durch den Auftritt von Ständerat Christoffel Brändli als
Kommissionssprecher der SGK Ständerat. In dieser Rolle vertrat
Brändli die Mehrheitsposition der Kommission. Diese empfahl die
Volksinitiative zur Ablehnung. Da SR Ch. Brändli aber auch Präsident
von Pro Infirmis Schweiz ist, entstand in den Medien und in der
Öffentlichkeit der Eindruck, die Führungsebene der
Behindertenorganisation vertrete unterschiedliche und
widersprüchliche Positionen. Dies ist nicht der Fall.
Das Präsidium von Pro Infirmis hat am 27. August auf Antrag der
Geschäftsleitung mit 5 Ja zu 0 Nein und bei einer Enthaltung
beschlossen, klar für die Volksinitiative Position zu beziehen. In
einem gemeinsamen Communiqué haben Pro Infirmis als grösste
Fachorganisation- und AGILE als grösste Selbsthilfeorganisation
bekräftigt, dass die Initiative "Gleiche Rechte für Behinderte" dem
Volk zur Abstimmung zu unterbreiten sei. Begründet wurde diese
Position damit, dass der bisherige Verlauf der Beratung des
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetzes (BehiG) in den eidgenössichen
Räten für die Behinderten und ihre Organisationen nicht befriedigend
war.
In diesem Sinne steht Pro Infirmis vorbehaltslos hinter der
Volksinitiative. SR Ch. Brändli hat in der Ständeratsdebatte von
vergangener Woche die ablehnende Haltung gegenüber der
Volksinitaitive nicht in der Rolle des Pro Infirmis Präsidenten oder
in Namen und Auftrag der Organisation gemacht, sondern als Sprecher
der SGK.

Kontakt:

Pro Infirmis Schweiz
Leiter Kommunikation
Mark Zumbühl,
Mobile: +41/79/415'26'27

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000701/100020779


Weiterführende Informationen

http://www.proinfirmis.ch

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