Medienmitteilung
PD: Verdeckte Ermittlung und DNA-Profile
2002-11-14T12:25:00
Bern (ots) - Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat
zwei Gesetze beraten, welche besonders heiklen polizeilichen
Ermittlungsmassnahmen einen genau definierten Rahmen geben sollen:
Einerseits hat sie die Differenzen bezüglich des Bundesgesetzes über
die verdeckte Ermittlung überprüft, andererseits hat sie einstimmig
dem Eintreten auf das DNA-Profil-Gesetz zugestimmt. Die Kommission beantragt, bezüglich des Bundesgesetzes über die
verdeckte Ermittlung (98.037n; Vorlage 2) an den meisten Differenzen
zum Nationalrat festzuhalten. Sie ist der Ansicht, dass nicht nur
die verdeckte Ermittlerin oder der verdeckte Ermittler, sondern auch
deren Kontaktperson bei der Polizei mit einer veränderten Identität
ausgestattet werden dürfen. Die Kommission schlägt ferner vor, dass
das Gericht bei der Strafzumessung für eine Person den Umstand
miteinbezieht, dass diese Person von einer verdeckten Ermittlerin
oder einem Ermittler zur strafbaren Tat angestiftet wurde. Das
Gericht kann auch von einer Strafe absehen. Die Fassung des
Nationalrates verbietet die Verwendung von Erkenntnissen, die der
Ermittler oder die Ermittlerin gewonnen hat, indem er oder sie die
Schranken des gesetzlich zulässigen Verhaltens überschritten hat.
Die Kommissionsmehrheit beantragt schliesslich, auf einen
abschliessenden Katalog von Straftaten, bei denen eine verdeckte
Ermittlung angeordnet werden kann, zu verzichten. Die
Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dieses System sei naturgemäss
mangelhaft, weil es von der illusorischen Annahme ausgehe, der
Gesetzgeber sei in der Lage, sich eine Liste sämtlicher Fälle
vorzustellen, in denen eine verdeckte Ermittlung angezeigt sein
könnte. Die Kommissionsmehrheit beantragt deshalb eine Regelung, mit
welcher der Gesetzgeber allgemeine und restriktive Bedingungen für
eine verdeckte Ermittlung festlegt, wie beispielsweise die besondere
Schwere der Tat. Die richterliche Behörde muss dann für jeden
einzelnen Fall darüber befinden, ob der betreffende Tatbestand eine
verdeckte Ermittlung rechtfertigt. Eine Minderheit der Kommission
setzt sich für eine entsprechend dem Beschluss des Nationalrates
vervollständigte Fassung des Deliktkatalogs ein. Des weiteren hat
die Kommission einstimmig dem Eintreten auf den Entwurf zum
Bundesgesetz über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren
und zur Identifizierung von unbekannten und vermissten Personen
(00.088) zugestimmt und hat mit der Detailberatung des Gesetzes
begonnen. Die Kommission hat festgestellt, dass DNA-Analysen im
Rahmen von polizeilichen Untersuchungen ein effizientes
Ermittlungsinstrument sind. Sie hat gleichzeitig aber auch die
möglichen Missbräuche, welche mit der Verwendung von DNA-Profilen
verbunden sein können, hervorgehoben und hat auf die
Vorsichtsmassnahmen hingewiesen, die notwendig sind, um das
Gleichgewicht zwischen Schutz der Persönlichkeit und Effizienz der
Strafverfolgung zu gewährleisten. Schliesslich hat die Kommission im
Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023) die
Detailberatung eines Entwurfs zum Bundesverwaltungsgerichtsgesetz
fortgesetzt. Die Kommission tagte am 12. und 13. November 2002 in
Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Simon Epiney (VS/CVP) und
teilweise im Beisein von Bundesrätin Ruth Metzler. Bern, 14. November 2002
Parlamentsdienste Auskünfte:
Simon Epiney, Kommissionspräsident, Tel. 027 455 78 40
Christine Lenzen, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 97 10
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100022080
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