Medienmitteilung
PD: SGK verabschiedet KVG-Revision
2002-11-18T15:10:00
(ots) - Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des
Nationalrates beantragt wie der Ständerat - allerdings modifiziert -
300 Millionen Franken mehr für die Prämienverbilligung,
verabschiedet fünf Vorstösse und bereinigt die Differenzen bei der
4. IV-Revision. Die Kommission hat sich zudem gegen ein
Hinausschieben der Volksabstimmung über die SP-Gesundheitsinitiative
ausgesprochen. Die SGK-N hat die KVG-Revision (Spitalfinanzierung) (00.079 s) in
der Gesamtabstimmung mit 12 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen
angenommen. Es gibt über 30 Minderheitsanträge. Die letzte grosse
Frage, die zu entscheiden war, betraf die zusätzlichen
Bundessubventionen für die Prämienverbilligung im Rahmen des
Sozialziels. Hier entschied sich die Kommission - wie der Ständerat
- für eine Aufstockung der bisherigen Mittel um 300 Millionen
Franken auf 2'684 Millionen Franken für das Jahr 2004. Im Gegensatz
zum Ständerat, der die schrittweise jährliche Erhöhung dieses
Betrages für vier Jahre in einem separaten Finanzierungsbeschluss
zahlenmässig fixiert hat, beschloss die SGK-N mit 17 zu 6 Stimmen,
diese Beiträge ab 2005 automatisch der jährlichen Kostenentwicklung
in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anzupassen. Mit
relativ grossen Mehrheiten hat die Kommission fünf Vorstösse zu
Themen verabschiedet, welche Eingang in die kommende KVG-Revision
finden sollen: Mit der kommenden Vorlage zur monistischen
Spitalfinanzierung soll der Bundesrat einen Bericht über die
Vertragsfreiheit für die ambulante und stationäre Versorgung
vorlegen und ein Modell zum dual-fixen Prinzip vorschlagen. Der
Bundesrat soll bei der Umsetzung der Reformvorhaben für ein
kohärenteres vorgehen als bisher besorgt sein. Er soll auch eine
Neuordnung des Risikoausgleichs vorlegen, die alternative Modelle
einbezieht (z.B. Hochkostenpool). Schliesslich sollen allein
stehende und allein lebende Personen beim Spitalaufenthalt
finanziell nicht länger benachteiligt werden. Die KVG-Revision ist
in der kommenden Wintersession traktandiert. Die SGK-N hat im
Zusammenhang mit der Volksinitiative "Gesundheit muss bezahlbar
bleiben" (00.046 n) bereits vorsorglich den Antrag der
ständerätlichen SGK, die Frist für die Volksabstimmung über die
Gesundheitsinitiative hinauszuschieben, beraten. Die ständerätliche
SGK beruft sich dabei auf Artikel 74 Absatz 2 des Gesetzes über die
politischen Rechte, wonach die Bundesversammlung im Falle eines
indirekten Gegenvorschlages die Frist über die vom Gesetz
vorgeschriebenen neun Monate (ab Schlussabstimmung in den Räten)
hinausschieben kann. Als indirekter Gegenvorschlag gilt das
Sozialziel, dessen konkrete Ausgestaltung jedoch noch nicht zu Ende
beraten ist. In der SGK-N machten die Initianten geltend, dass die
bisherigen Beschlüsse im Rahmen der KVG-Revision - einschliesslich
der Beschlüsse über das so genannte Sozialziel - materiell
keineswegs als Gegenvorschlag zur Gesundheitsinitiative und deren
Zielen betrachtet werden können. Die Kommission schloss sich dieser
Auffassung mit 12 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen an und warnte
davor die Volksrechte zu relativieren. Die SGK will zu diesem
Fragekomplex zusätzlich noch ein kleines Gutachten bei der
Bundeskanzlei und dem Bundesamt für Justiz in Auftrag geben. Die
Schlussabstimmung für die Gesundheitsinitiative ist in der
Wintersession am 5. Dezember 2002 angesetzt (die Frist dazu läuft am
8. Dezember 2002 ab). Bei der 4. IV-Revision (01.015 n) hat sich die
Kommission im Differenzbereinigungsverfahren stark den
Ständeratsbeschlüssen angenähert. Das betrifft insbesondere den
begrifflichen Umstieg von der Assistenz- zur Hilflosenentschädigung.
Eine Rolle spielte hier auch die Frage der Exportierbarkeit
derartiger Leistungen im Rahmen der bilateralen Verträge mit der EU.
Dazu hatte die Kommission ein zusätzliches Gutachten bestellt. Das
Geschäft ist in der kommenden Wintersession traktandiert. Mit
grosser Befriedigung hat die grosse Mehrheit der Kommission
schliesslich von der positiven Stellungnahme des Bundesrates zur
Vorlage der Kommission zur Parlamentarischen Initiative Revision
Erwerbsersatzgesetz. Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf
erwerbstätige Mütter (01.426 n) Kenntnis genommen und die
redaktionellen Änderungsvorschläge des Bundesrates akzeptiert. Das
Geschäft ist ebenfalls in der kommenden Wintersession traktandiert.
Die Sitzung fand am 14. / 15. November 2002 in Bern unter dem
Vorsitz von Nationalrat Toni Bortoluzzi (SVP, ZH) und grösstenteils
in Anwesenheit von Bundesrätin Ruth Dreifuss statt, die von der
Kommission herzlich verabschiedet wurde. Bern, 18. November 2002
Parlamentsdienste, Auskünfte:
- Nationalrat Toni Bortoluzzi, Tel. 01 761 36 46, Natel 079 348 80 43
- Urs Hänsenberger, Kommissionssekretär, Tel. 031 324 01 47
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