Medienmitteilung
PD: Arbeitsvertrag - Gesellschaftsrecht - Vereinheitlichung des schweizerischen Strafprozessrechts
2002-11-19T17:30:00
(ots) - Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat drei
Parlamentarische Initiativen zum Arbeitsvertragsrecht sowie eine
Parlamentarische Initiative zur Unabhängigkeit des Revisorats im
Gesellschaftsrecht vorgeprüft. Des weiteren wurde sie über den Stand
der Arbeiten zum Vorentwurf zur Schweizerischen Strafprozessordnung
informiert. Die Kommission hat die Parlamentarische Initiative Strahm vorgeprüft
(02.405 Pa.Iv. Unabhängigkeit des Revisorats im Gesellschaftsrecht).
Diese verlangt eine strenge Trennung zwischen Aktiengesellschaft und
Revisionsfirma, und zwar einerseits durch das Verbot für die
Revisionsfirma, neben dem externen Revisorat noch andere
Beratungsmandate für die revidierte Gesellschaft auszuüben und
andererseits durch periodische Rotation der Revisionsfirma. Die
Kommission ist einhellig der Ansicht, dass angesichts der
Erfahrungen, die in den vergangenen Jahren bei Unternehmen in
Schwierigkeiten beobachtet wurden, dringender gesetzgeberischer
Handlungsbedarf besteht. Die Kommission hat mit 11 zu 10 Stimmen
beschlossen, der Initiative Folge zu geben. Sie ist der Meinung,
dass die von der Initiative verlangte Revision nicht den Abschluss
der laufenden Arbeiten im Handelsrecht abwarten kann und dass die
Parlamentarische Initiative das Mittel ist, das am schnellsten zum
Ziel führt. Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass dieses
spezifische Problem im Rahmen der anderen laufenden Arbeiten im
Handelsrecht behandelt werden muss, insbesondere mit Rücksicht auf
diejenigen im Bereich der "Corporate Governance". Sie beantragt, der
Initiative nicht Folge zu geben, sondern den Bundesrat mittels einer
Motion zu beauftragen, bis Ende 2003 eine Regelung für die
Unabhängigkeit der Revisionsfirmen vorzulegen. Die Kommission hat
ausserdem drei Parlamentarische Initiativen zum Arbeitsvertragsrecht
vorgeprüft. - Mit 12 zu 10 Stimmen hat die Kommission einer Initiative von
Nationalrätin Thanei Folge gegeben (02.410 Besserer Schutz vor
missbräuchlicher Kündigung). Damit soll im Gesetz verankert werden,
dass eine Kündigung wegen Fehlverhalten oder aus Leistungsgründen
ohne vorherige schriftlich begründete Abmahnung missbrächlich ist.
Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit geht dies einher mit einem
modernen Personalmanagement, in dem regelmässige
Qualifikationsgespräche mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gefördert werden. Eine diesbezügliche im Gesetz verankerte
Verpflichtung wird im Konfliktfall eine Klärung der Verhältnisse
ermöglichen. Die Kommissionsminderheit hingegen betont, dass das
beantragte Verfahren bereits von einer grossen Mehrheit der
Arbeitgeber befolgt wird, während es insbesondere für kleinere
Unternehmen mit wenig Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wichtig ist,
den bürokratischen Aufwand im Bereich der Arbeitsverhältnisse
möglichst gering zu halten.
- Mit 10 zu 9 Stimmen beantragt sie, der Initiative von Nationalrat
Janiak nicht Folge zu leisten (02.409 Pa.Iv. Streichung des
Konkurrenzverbots). Die Initiative verlangt, dass die Möglichkeit,
im Arbeitsverhältnis ein Konkurrenzverbot zu vereinbaren, zu
beseitigen sei (Art. 340 ff OR). Gemäss der Kommissionsmehrheit
würde es die Vertragsfreiheit bei Streichung der geltenden
Bestimmungen trotzdem erlauben, Konkurrenzverbote zu vereinbaren,
ohne dass ein gesetzlicher Rahmen besteht. Darüber hinaus würde ein
ausdrückliches Verbot solcher Vereinbarungen die Privatautonomie zu
sehr einschränken. Nach Auffassung der Kommissionsminderheit
schränkt das Konkurrenzverbot die persönliche Freiheit der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sehr ein, insbesondere in
einer Zeit, in welcher sich der Arbeitsmarkt vor allem durch
Flexibilität auszeichnet.
- Mit 11 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission, der
Parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Anita Thanei (02.411
Pa.Iv Koordination von Sperrfristen und Lohnfortzahlung) keine Folge
zu geben. Diese will die Dauer der Lohnfortzahlung bei Krankheit
landesweit vereinheitlichen und das Recht auf Lohn während der
Sperrfrist, in welcher der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht
kündigen darf (Art. 336c OR), garantieren. Die Kommissionsminderheit
hält es für notwendig, das Obligationenrecht dahingehend zu
verändern, dass landesweit dieselben Regelungen angewandt werden.
Die Kommission wurde durch das Bundesamt für Justiz (BJ) über erste
Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf einer neuen
Schweizerischen Strafprozessordnung informiert. Sie befürwortet die
Vereinheitlichung des Strafprozessrechts. Sie hat vom
vorgeschlagenen Strafverfolgungsmodell Kenntnis genommen, d.h. vom
Staatsanwaltschaftsmodell nach dem Vorbild der Kantone Tessin und
Basel-Stadt, welches durch das Fehlen einer Untersuchungsrichterin
oder eines Untersuchungsrichters gekennzeichnet ist. Sie weist
darauf hin, dass ein derartiges Modell, bei dem Untersuchung und
Anklage der gleichen Behörde unterstellt sind, von erweiterten
Verteidigungs- und Opferrechten flankiert sein muss. Die Kommission
hat ebenfalls davon Kenntnis genommen, dass gewisse Punkte der
Vorlage auf Grund der Kritik im Vernehmlassungsverfahren vollständig
überarbeitet werden müssen, wie z.B. die Einführung von
Einzelrichtern, die befugt sind, Strafen von bis zu drei Jahren zu
verhängen.
Schliesslich hat die Kommission Hearings zur Revision des GmbH-
Rechts (01.082) und zum Gesetzesentwurf über Zertifizierungsdienste
im Bereich der elektronischen Signatur (01.044) durchgeführt. Die
Detailberatung dieser beiden Geschäfte wird in den nächsten
Sitzungen aufgenommen. Die Kommission hat am 18. und 19. November 2002 in Bern unter dem
Vorsitz von Nationalrätin Anita Thanei (SP/ZH) getagt. Bern, 19. November 2002 Parlamentsdienste Auskünfte:
Anita Thanei, Kommissionspräsidentin, Tel. 043 322 07 55
Christine Lenzen, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 97 10
Permalink:
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