Medienmitteilung
PD: UNO-Kompetenz zur Beseitigung von Rassendiskriminierung
2002-11-22T11:45:00
Bern (ots) - Die aussenpolitische Kommission des Ständerates stimmt
dem Bundesbeschluss zu Artikel 14 des Internationalen Übereinkommens
zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung zu. Nach Ansicht der Kommission soll die Schweiz die Kompetenz des UNO-
Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
(CERD) zur Entgegennahme und Erörterung individueller Mitteilungen
anerkennen. Im Weiteren hat die Kommission beschlossen, ihrem Rat eine Erklärung
über den Internationalen Strafgerichtshof zu empfehlen. Schliesslich
hat sie ein Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Schweiz und den USA
über die Bekämpfung des Terrorismus geprüft. Die Schweiz ist dem internationalen Übereinkommen zur Beseitigung
jeder Form von Rassendiskriminierung 1994 beigetreten. Mittlerweile
haben 162 Staaten dieses Übereinkommen ratifiziert und 41 davon
haben das in Artikel 14 vorgesehene individuelle
Mitteilungsverfahren angenommen. Gemäss diesem Artikel können
Personen oder Personengruppen, die sich als Opfer einer rassistisch
motivierten Diskriminierung fühlen, nach Durchlaufen der nationalen
Instanzen eine entsprechende Mitteilung an den UNO-Ausschuss
richten. Nach eingehender Prüfung der Eingabe kann der Ausschuss,
gegebenenfalls, Vorschläge und Empfehlungen zu Handen des
Vertragsstaates aussprechen. In der Sommersession hatte der
Ständerat beschlossen, auf die Vorlage des Bundesrates (01.052),
welche die Anerkennung der Kompetenz des CERD zur Entgegennahme und
Erörterung individueller Mitteilungen beantragt, einzutreten und sie
an die Aussenpolitische Kommission zurückzuweisen. Die Kommission
hat somit die Gelegenheit erhalten, auf die zahlreichen, während der
Debatte im Rat aufgeworfen Fragen vertieft einzugehen. Dabei hat sie
Herrn Ion Diaconu, Präsidenten des CERD, sowie die
Völkerrechtsdirektion des EDA angehört. Die Kommission konnte ihre
ursprünglichen Bedenken weitgehend ausräumen. Insbesondere hat sie
feststellen können, dass die Empfehlungen des CERD keinen juristisch
zwingenden Charakter haben, sondern als Beiträge des CERD zum Dialog
mit dem Vertragsstaat über eine wirksame Bekämpfung des Rassismus zu
verstehen sind. Die Unabhängigkeit der schweizerischen gerichtlichen
Instanzen bleibt somit gewahrt. Gestützt auf die gewonnenen
Erkenntnisse hat die Kommission einstimmig dem Bundesbeschluss
betreffend Artikel 14 des Internationalen Übereinkommens von 1965
zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung zugestimmt. In
einem Postulat wird sie aber den Bundesrat einladen, ihr seinen
periodischen Bericht an den UNO-Ausschuss vorgängig zur
Stellungnahme zu unterbreiten. Damit wird sie insbesondere die im
Bericht über die Kantone gemachten Aussagen näher prüfen können. Der
letzte Bericht hat diesbezüglich zur Kritik Anlass gegeben. Ferner
hat die Kommission beschlossen, ihrem Rat die Abgabe einer Erklärung
zu empfehlen, in der die Haltung des Bundesrates in Bezug auf den
Internationalen Strafgerichtshof unterstützt wird. Sie ist nämlich
der Auffassung, dass kein Abkommen mit den USA abgeschlossen werden
soll, das die Stellung des Internationalen Strafgerichtshofs
schwächen würde. Schliesslich hat sich die Kommission mit einem
Abkommen zwischen der Schweiz und den USA über die Stationierung von
Polizeibeamten befasst. Dabei hat sie sich vergewissern können, dass
dieses Abkommen operative und administrative Belange regelt und
keine neue Rechte oder Pflichten festlegt, die über den bestehenden
gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Die Kommission tagte am 21.
November 2002 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Maximilian
Reimann (AG/SVP) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Ruth
Metzler. Bern, 21. November 2002
Parlamentsdienste Auskünfte: Ständerat Maximilian Reimann, Kommissionspräsident, Tel.
062 871 26 77
Paolo Janke, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 15
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100022363
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