Medienmitteilung
PD: Neuer Anlauf für Kehrichtverbrennungsanlage im Tessin
Abbau chemischer Schadstoffe in Entwicklungsländern
2003-01-09T17:15:00
(ots) - Das Stockholmer Übereinkommen über persistente
organische
Schadstoffe soll rasch ratifiziert werden. Die Schweiz hat ein
Interesse daran, dass das Sekretariat in Genf eingerichtet wird.
Nach dem missglückten Projekt Thermoselect sollen wenigstens die
Bundesbeiträge für eine andere Anlage gesichert werden. Die
Umweltkommission will Fragen beantworten lassen und später
entscheiden. Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische
Schadstoffe (POPs-Konvention) (02.074) regelt den Schutz
menschlicher Gesundheit und der Umwelt vor kaum abbaubaren und sehr
giftigen Chemikalien (persistent organic pollutants), die sich zudem
im Fettgewebe von Mensch und Tier anreichern. Sie werden über weite
Strecken in der Atmosphäre transportiert und gelangen vor allem in
kalten Regionen wie der Arktis wieder auf die Erdoberfläche. In der
Muttermilch von grönländischen Inuit-Frauen wurde eine zehnmal
höhere Konzentration an POPs festgestellt als bei Kanadierinnen. Bei
den 12 POPs, welche in den Geltungsbereich der Konvention fallen,
handelt es sich um 8 Pestizide (wie DDT), 2 Industriechemikalien und
2 Gruppen von unerwünschten Verbrennungs- und Nebenprodukten. Die
Konvention legt Kontrollmechanismen fest, welche die Produktion und
Verwendung, den Import und Export, die Emissionen sowie die
Entsorgung dieser POPs weltweit regeln. Im Vordergrund stehen der
Abbau und der Ersatz ihrer Verwendung in den Entwicklungs- und
Schwellenländern. Dies erfordert technische und finanzielle Hilfe
sowie die weltweite Solidarität zwischen den Industriestaaten und
den Entwicklungs- und Schwellenländern. Finanziell muss die Schweiz
mit obligatorischen Beiträgen rechnen, um beispielsweise die
Konferenzen der Vertragsparteien zu ermöglichen und die Kosten der
administrativen Arbeiten zur Unterstützung des Vollzugs zu decken.
Die Umweltkommission stimmte der Vorlage mit 10:0 bei einer
Enthaltung zu. Sie diskutierte eingehend den Vorteil, den der
definitive Sitz des anzusiedelnden Sekretariats der Stadt Genf und
der Schweiz bringen würde. Nebst der Konsolidierung der heute schon
im Haus der Umwelt angesiedelten Sekretariate, würden neue
Arbeitsplätze geschaffen. Die Kommission ist der Auffassung, dass
sich die dafür notwendigen finanziellen Aufwendungen vertreten
lassen. Die Umweltkommission prüfte eine Parlamentarische Initiative
Gewässerschutz. Entschädigung für Abfallentsorgungsinstallationen
(02.462) ihres Mitglieds Lombardi. Einen Entscheid will sie
allerdings erst nach nochmaliger Konsultation fällen. Sie
beauftragte die Verwaltung, einen Bericht zu finanziellen,
rechtlichen und technischen Fragen zu erstellen, handelt es sich
doch um eine geschätzte Kostenbeteiligung des Bundes von rund 50
Millionen Franken. Der Kanton Tessin hatte sich für das
Abfallentsorgungssystem Thermoselect entschieden, eine
Baubewilligung erhalten, den Vertrag jedoch wieder gekündet, weil
der Prototyp dieses Systems in Karlsruhe nicht rechtzeitig den
Betrieb aufnahm. In der Zwischenzeit war die in Artikel 62 des
Gewässerschutzgesetzes festgelegte Frist abgelaufen und damit der in
Aussicht gestellte Bundesbeitrag verwirkt. Mit der Initiative soll
das Gewässerschutzgesetz mit einer Bestimmung ergänzt werden, welche
die Frist für Regionen bis zum 31. Oktober 2005 verlängert, welche
die frühere Frist zwar eingehalten haben, aber aus Gründen höherer
Gewalt erneut eine Baubewilligung einholen müssen. Bern, 9. Januar 2003 Auskünfte:
Christoffel Brändli, Kommissionspräsident, Tel. 081 330 09 30
Pierre Jeanneret, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 34
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100459168
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