Medienmitteilung
PD: Ständemehr bleibt unverändert
2003-01-13T14:17:01
(ots) - Auch bei klaren Mehrheiten im Ständerat soll auf das Ständemehr bei
Verfassungsabstimmungen nicht verzichtet werden. Die vorberatende
Kommission des Nationalrates lehnt diese von einer parlamentarischen
Initiative vorgeschlagene Relativierung des Ständemehrs ab. Damit
würde die direkte Demokratie erheblich geschwächt. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates lehnt mit
12:7 Stimmen bei einer Enthaltung eine parlamentarische Initiative
von Nationalrat Hans-Jürg Fehr (SP/SH) ab (02.443 Pa.Iv. Fehr Hans-
Jürg. Mehr Ständerat, weniger Ständemehr). Diese Initiative fordert
eine Änderung der Bestimmungen über das Ständemehr in der
Bundesverfassung. Spricht sich im Ständerat eine qualifizierte
Mehrheit (z.B. zwei Drittel seiner anwesenden Mitglieder) für eine
Vorlage aus, welche nach bisherigem Recht Volk und Ständen zur
Abstimmung zu unterbreiten ist, so soll nach dem Vorschlag der
Initiative nur noch eine Volksmehrheit notwendig sein. Eine Mehrheit
der Kantone wäre nur noch notwendig, wenn eine Vorlage im Ständerat
nur relativ knapp angenommen wird.
Der Initiant und mit ihm die Kommissionsminderheit wollen das ihrer
Ansicht nach zunehmende Risiko verkleinern, dass eine wichtige
Vorlage zwar eine Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt, aber
dennoch wegen dem fehlenden Ständemehr abgelehnt wird. Es würde zu
einer staatspolitischen Krise führen, wenn eine insgesamt von einer
klaren Mehrheit der stimmenden Schweizerinnen und Schweizer
angenommene Vorlage z.B. allein wegen einigen hundert Stimmenden aus
einem kleinen Kanton scheitern würde. Aufgrund der
Bevölkerungsentwicklung hat das Gewicht der kleinen Kantone der Ost-
und Innerschweiz seit 1848 stark zugenommen. Ursprünglich konzipiert
als Minderheitenschutz, diene das Ständemehr immer mehr dem
Machterhalt eines bestimmten politischen Lagers.
Die Kommissionsmehrheit will am Erfordernis des doppelten Mehrs von
Volk und Ständen für Verfassungsänderungen festhalten. Neben dem
Grundsatz der gleichen Rechte der Bürgerinnen und Bürger steht
gleichberechtigt der Grundsatz der gleichen Rechte der Kantone als
Träger des Bundes. Die Mitglieder des Ständerates aus einem Kanton
können das heute von der Kantonsbevölkerung ausgeübte Recht der
Abgabe der Standesstimme nicht gleichwertig übernehmen. Damit würde
die direkte Demokratie erheblich geschwächt. Zudem kann diese
Funktion von den Ständeräten schon deswegen nicht übernommen werden,
weil auch für sie das "Instruktionsverbot" der Bundesverfassung
gilt. Das heisst, dass sie nicht gehalten sind, im Ständerat gemäss
der Mehrheitsmeinung in ihrem Kanton abzustimmen.
Ein Auseinanderklaffen von Volks- und Ständemehr ist in der Praxis
nur bei einem ganz knappen Volksmehr möglich. Dies hat keine
Staatskrise zur Folge; es ist im Gegenteil durchaus legitim, dass
das Ständemehr eine Minderheit von 45-50% der Stimmenden schützt,
die mit der Mehrheit der Kantone zum Beispiel neue
Kompetenzübertragungen von den Kantonen an den Bund verhindern will.
______________________________ Mit 13:11 Stimmen lehnt die Kommission eine parlamentarische
Initiative der Grünen Fraktion ab, welche die Möglichkeit der
Bildung von parlamentarischen Expertenkommissionen einführen will
(02.427. Pa.Iv. Grüne Fraktion. Gemischte Studien- und
Forschungskommission). Mit solchen Kommissionen, die aus
Ratsmitgliedern und Fachleuten zusammengesetzt wären, soll das
Parlament unabhängig von Regierung und Verwaltung im Vorfeld des
eigentlichen Gesetzgebungsverfahrens Entscheidungsgrundlagen zu
gesellschaftlichen Problemen von grosser Bedeutung (z.B.
Klimaerwärmung, Gentechnologie) erarbeiten können. Der
Wissenstransfer zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft sollte
auf diese Weise verbessert werden.
Die Kommissionsmehrheit lehnt die Initiative ab, weil dieses
Instrument nur für ein Berufsparlament geeignet sein kann. Die
Doppelbelastung durch das Parlamentsmandat und die Berufsausübung
ist heute derart gross geworden, dass für die meisten Ratsmitglieder
die erhebliche zusätzliche Belastung durch die Einsitznahme in eine
derartige Kommission kaum tragbar wäre. Die Aufgabe derartiger
Kommissionen kann im schweizerischen System auch durch die
ausserparlamentarischen Kommissionen des Bundesrates wahrgenommen
werden. Zudem können auch die bestehenden parlamentarischen
Kommissionen Experten beiziehen und Aufträge an die Verwaltung
erteilen, um sich Entscheidungsgrundlagen bereit stellen zu lassen.
____________________ Die Kommission hat weiter den Entwurf für ein neues
Geschäftsreglement des Nationalrates einstimmig verabschiedet. Diese
Totalrevision setzt die verschiedenen Neuerungen des
Parlamentsrechts auf Reglementsstufe um, die im Zuge der Revision
der Bundesverfassung (96.091) und des Parlamentsgesetzes (01.401)
beschlossen worden sind.
Das Abstimmungsverhalten der Ratsmitglieder soll in Zukunft der
Öffentlichkeit vollumfänglich zugänglich gemacht werden. Was wegen
des Widerstandes des Ständerates im Parlamentsgesetz nicht für die
ganze Bundesversammlung durchgesetzt werden konnte, soll nun
wenigstens im Nationalrat verwirklicht werden. Dort wird bisher bei
gewissen wichtigen Abstimmungen die Stimmabgabe jedes Ratsmitglieds
in Form einer Namensliste publiziert. Neu sollen die Bürgerinnen und
Bürger das Stimmverhalten jeder Nationalrätin und jedes
Nationalrates bei allen Abstimmungen einsehen können.
Zukünftig soll nicht mehr das älteste, sondern das amtsälteste und
damit erfahrenste Ratsmitglied Alterspräsidentin oder
Alterspräsident des Nationalrates sein und somit die konstituierende
Sitzung nach den Gesamterneuerungswahlen des Rates leiten. An dieser
Sitzung soll neben der Alterspräsidentin oder dem Alterspräsidenten
neu auch das jüngste der neu gewählten Mitglieder Gelegenheit zu
einer Rede erhalten.
________________________ Die Kommission tagte am 9./10. Januar 2003 in Bern unter dem Vorsitz
von Nationalrat Charles-Albert Antille (FDP/VS). Bern, 13. Januar 2003
Parlamentsdienste
Auskünfte:
Charles-Albert Antille, Kommissionspräsident, Tel. 031 322 99 86 (in
Kommissionssitzung in Zimmer 86 des Parlamentsgebäudes)
Martin Graf, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 36
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100459209
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