Medienmitteilung
PD: Embryonenforschungsgesetz: Verfassungsmässigkeit klären
Weltausstellung 2005 in Japan
2003-01-22T14:00:00
Bern (ots) - Das Embryonenforschungsgesetz soll sich auf den
Bereich der embryonalen Stammzellen beschränken. Dies hat die
ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)
bei der Beratung über den vom Bundesrat vorgelegten Entwurf zum
Embryonenforschungsgesetz (EFG) beschlossen. Die Frage der
Embryonenforschung soll in das kommende Gesetz über die Forschung am
Menschen integriert werden. Vorerst ist eine klare
Verfassungsgrundlage zu schaffen. - Im Weiteren unterstützt sie den
vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredit für die im März 2005
im japanischen Aichi stattfindende Weltausstellung. Mit dem Bundesgesetz über die Forschung an überzähligen Embryonen
und embryonalen Stammzellen (02.083 s Embryonenforschungsgesetz)
soll die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus überzähligen
Embryonen für die Forschung, die Forschung an embryonalen
Stammzellen sowie die Forschung an überzähligen Embryonen geregelt
werden. Auslöser für die rasche Gesetzgebung im Gebiet der
Embryonenforschung war der Entscheid des Schweizerischen
Nationalfonds vom Herbst 2001, das Gesuch einer Genfer
Forschungsgruppe zu bewilligen, welches den Import von menschlichen
embryonalen Stammzellen aus den USA und deren Erforschung vorsah.
Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur
(WBK) hat sich zu Wochenbeginn während zwei Sitzungstagen erstmals
mit dieser Gesetzesvorlage auseinandergesetzt. Zu Beginn liessen
sich die Kommissionsmitglieder während eines Hearings von
Fachpersonen über rechtliche, medizinische und ethische Fragen
informieren. Dabei wurde deutlich, dass die Ansichten zu diesen
heiklen Fragen auch innerhalb der Welt der Wissenschaften weit
auseinander klaffen. In der Eintretensdebatte wurde die Frage nach der
Verfassungsmässigkeit des Gesetzesentwurfes eingehend diskutiert.
Das geltende Recht sieht für diesen Bereich keine eindeutige und
abschliessende Regelung vor. Sowohl die Bundesverfassung (Artikel
119) als auch das Fortpflanzungsmedizingesetz lassen es offen, ob
überzählige Embryonen für die Forschung, namentlich für die
Gewinnung embryonaler Stammzellen, verwendet werden dürfen. Die WBK
beurteilt denn auch die verfassungsmässige Grundlage für das EFG als
"schmal". Sie verweist jedoch auf das geplante Gesetz über die
Forschung am Menschen, in welches das EFG zu einem späteren
Zeitpunkt integriert werden soll. Mit der Auflage an den Bundesrat,
die Verfassungsmässigkeit im Zusammenhang der Erarbeitung des
Humanforschungsgesetzes zu klären und allenfalls die
Bundesverfassung entsprechend anzupassen, hat die Kommission
einstimmig Eintreten auf die Gesetzesvorlage beschlossen. Der
Gesetzesentwurf sieht nicht nur eine Regelung für die Gewinnung und
Erforschung embryonaler Stammzellen, sondern auch für die Forschung
an überzähligen Embryonen vor. Begründet wird dieser umfassende
Geltungsbereich des Gesetzes mit dem sachlichen Zusammenhang: Sowohl
für die Forschung an Embryonen wie auch für die embryonale
Stammzellenforschung werden überzählige Embryonen verwendet, die
keine Entwicklungschance haben. Nach eingehender Diskussion
beschloss die Kommission jedoch mit acht zu einer Stimme, den
Geltungsbereich des neuen Gesetzes auf den Bereich der embryonalen
Stammzellen zu beschränken. Die Meinung über die Forschung an
Embryonen sei auch in der Wissenschaft noch nicht gefestigt und die
Verfassungsgrundlage zu unklar. Die Kommissionsmehrheit ist der
Meinung, dass die Frage der Embryonenforschung in das
Humanforschungsgesetz integriert werden soll und folgt damit einem
Vorschlag der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin
(NEK). - In der aufgenommenen Detailberatung beschloss die
Kommission, die vom Bundesrat vorgeschlagene Frist für die
Entwicklung eines überzähligen Embryos von 14 Tagen faktisch um die
Hälfte zu kürzen und die Regelung des Fortpflanzungsmedizingesetzes
(Blastocystenstadium) zu übernehmen (Artikel 3). Neu soll die
Bewilligungspflicht für die Gewinnung embryonaler Stammzellen von
einem konkreten Forschungsprojekt abhängig gemacht werden. - Die
Detailberatung wird am 17./18. Februar fortgesetzt werden. Dabei
müssen weitere strittige Punkte, wie etwa die Frage der
Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen und Stammzelllinien,
geklärt werden. Weltausstellung "Expo 2005 Aichi" Im März 2005 wird im japanischen Aichi die nächste Weltausstellung
eröffnet. Unter dem Leitthema "Die Weisheit der Natur" will sie eine
Brücke zwischen Technologie und Umwelt schlagen und erwartet das
Interesse von 15 Millionen Besuchern. Die Schweiz will sich in Aichi
mit dem Projekt "Der Berg", welches als Sieger aus einem
Ideenwettbewerb hervorgegangen ist, als "offene, zukunftsgerichtete
und innovative Schweiz" (Botschaft 02.080 s) präsentieren. Dazu
beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 15 Millionen
Franken - deutlich weniger als für die Expo 2000 in Hannover. Grund
dafür ist, dass die Organisatorin der Expo 2005 den Teilnehmern
kostenlos vorfabrizierte Pavillons zur Verfügung stellt. Die
Kommission begrüsste das Konzept des Schweizer Pavillons. Sie liess
sich von "Präsenz Schweiz" versichern, dass der vorgeschlagene
Kredit vollumfänglich ausreichen wird und die Realisierung des
Projekts nicht von der Zusage von Sponsorengeldern abhängig ist.
Danach stimmte sie dem Bundesbeschluss in der vom Bundesrat
vorgeschlagenen Version einstimmig zu. Die Kommission tagte am 20./21. Januar unter dem Vorsitz von
Ständerat Peter Bieri (CVP, ZG) und in Anwesenheit von
Bundespräsident Pascal Couchepin in Bern. Bern, 21. Januar 2003 Parlamentsdienste
Auskünfte:
Peter Bieri, Kommissionspräsident, Tel. 041 784 59 60
Elisabeth Barben, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 99 38
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100459485
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