Medienmitteilung
PD: Verwahrung gefährlicher Straftäter
2003-01-22T16:30:00
Bern (ots) - Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates
empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung
für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und
Gewaltstraftäter". Sie beantragt ausserdem, die Beschlüsse des
Ständerates zur Bekämpfung des Terrorismus und der
Terrorismusfinanzierung gutzuheissen. Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, Volk und Ständen die
Ablehnung der Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung für nicht
therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter"
(01.025) zu empfehlen. Die Kommission ist der Ansicht, die Forderung
der Initiative, eine Entlassung sei nur dann in Betracht zu ziehen,
wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse beweisen, dass der Täter
therapierbar ist und somit keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr
darstellt, gehe zu weit. Die Revision des allgemeinen Teils des
Strafgesetzbuchs (98.038), die am 13. Dezember 2002 angenommen
wurde, bietet für dieses ernste Problem geeignetere Lösungen, welche
die Grundprinzipien unserer Rechtsordnung besser berücksichtigen.
Die Revision des Strafgesetzbuchs verstärkt den Schutz der
Allgemeinheit vor gefährlichen Gewalttätern, indem sie eine neue
Sicherungsverwahrung vorsieht, die umfassender als im bisherigen
Recht ausgestaltet ist. Die Entlassungsbedingungen wurden verschärft
und Begleitmassnahmen vorgesehen. So besteht beispielsweise die
Möglichkeit, die Bewährungszeit für Urheber schwerer Straftaten nach
dem Massnahmenvollzug oder nach der Gefängnisstrafe zu verlängern. Die Kommission ist auf den Bundesbeschluss zu den UNO-Übereinkommen
gegen Terrorismusfinanzierung und Bombenterrorismus und auf das
Bundesgesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches sowie zur Anpassung
weiterer Bundesgesetze (02.052) eingetreten. Sie hat sie einstimmig
angenommen. Sie schliesst sich weitgehend dem Ständerat an. So
verzichtet sie auf die Einführung einer spezifischen Bestimmung zum
Terrorismus und beantragt, eine neue Strafbestimmung anzunehmen,
welche die Terrorismusfinanzierung ahndet. Die Kommission hat jedoch
mit 15 zu 4 Stimmen einen Antrag des Ständerats abgelehnt, wonach
die Dienstleistungsanbieter von Mobiltelefonie verpflichtet werden
sollen, ihre Kunden, welche Prepaid-Karten benutzen, zu
identifizieren. Eine Kommissionsminderheit beantragt, dem Ständerat
zu folgen. Die Kommission hat ferner die Differenzen bezüglich des neuen
Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung (98.037, 2. Entwurf)
beraten. Im Gegensatz zum Ständerat ist sie der Ansicht, dass es
nicht zu rechtfertigen ist, die Kontaktperson, von welcher der
verdeckte Ermittler oder die verdeckte Ermittlerin Anweisungen
erhält, mit einer veränderten Identität auszustatten. Diese Person
muss für die Strafverfolgungsbehörden im Rahmen einer
Strafuntersuchung oder eines Strafverfahrens identifizierbar
bleiben. Die Kommission hält ausserdem am Deliktkatalog fest, in
welchem die Straftatbestände aufgeführt sind, die eine verdeckte
Ermittlung rechtfertigen. Dieser Katalog wird jedoch auf neue
Straftatbestände wie beispielsweise auf den Kinderhandel, auf
Verbrechen gegen die öffentliche Gesundheit oder auf strafbare
Handlungen von Schleppern ausgedehnt. Die Kommission hat einstimmig entschieden, der Initiative Aeppli
Wartmann (02.452 Kinderpornografie im Internet. Zentrale Ermittlung
und Strafverfolgung) Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass
im Bereich der Kinderpornografie im Internet eine Bundeskompetenz
geschaffen wird, die es ermöglicht, Straftaten, die im Ausland oder
in mehreren Kantonen begangen wurden, der Bundesgerichtsbarkeit zu
unterstellen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die heutige
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantone sowie die Bestrebungen
des Bundes, mit den Kantonen eine gemeinsame Koordinationsstelle zu
errichten, für eine effiziente Bekämpfung der steigenden
Internetkriminalität im Bereich der Kinderpornografie und der
Pädophilie nicht genügen. Die Kommission hat ohne Gegenstimme beschlossen, der
parlamentarischen Initiative Frey (02.415 Änderung von Artikel 186
des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht) Folge zu
geben. Die Initiative verlangt, dass Schiedsgerichte mit Sitz in der
Schweiz auch dann selbst über ihre Zuständigkeit entscheiden dürfen,
wenn zuvor ein staatliches Gericht im Ausland angerufen wurde.
Gegenwärtig kann ein Schiedsgerichtsverfahren in der Schweiz durch
das Einreichen einer Klage bei einem ausländischen Gericht
lahmgelegt werden. Ausgehend von der Tatsache, dass das
internationale Schiedsgerichtswesen in unserem Land wichtig ist,
soll damit die Attraktivität der Schweiz für internationale
Schiedsgerichtsfälle erhöht werden. Schliesslich beantragt die Kommission mit 11 zu 10 Stimmen bei einer
Enthaltung, eine Motion des Ständerates, die den Bundesrat
beauftragt, dem Parlament verschiedene Änderungen des Bundesgesetzes
über das bäuerliche Bodenrecht (01.3713) zu unterbreiten, in Form
eines Postulats an den Bundesrat zu überweisen. Eine
Kommissionsminderheit beantragt, den Vorstoss in Form der Motion zu
überweisen. Die Kommission tagte am 20. und 21. Januar 2003 in Bern unter dem
Vorsitz von Nationalrätin Thanei (S/ZH) und teilweise im Beisein von
Bundesrätin Ruth Metzler. Bern, den 22. Januar 2003
Parlamentsdienste Auskünfte:
Anita Thanei, Kommissionspräsidentin, Tel. 043 322 07 55
Christine Lenzen, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 97 10
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100459511
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