Medienmitteilung
PD: Nationalratskommission beginnt Beratung zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes und beharrt auf Differenzen bei AHV-Finanzierung
2003-01-27T14:45:00
(ots) - Eintreten auf die Vorlage zur Revision des
Betäubungsmittelgesetzes war in der SGK-N unbestritten. Auch ein
Rückweisungsantrag blieb chancenlos. Im Gegensatz zum Ständerat
sollen zusätzliche Mehrwertsteuerprozente für die Finanzierung der
AHV im Rahmen der 11. AHV-Revision verankert werden und alle
Mehrwertsteuererträge sollen direkt in den AHV-Fonds fliessen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des
Nationalrates (SGK-N) widmete den Hauptteil ihrer Sitzung der
Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) (01.024 s). Parallel
beriet sie das Bundesgesetz über die Verlängerung des
Bundesbeschlusses über die ärztliche Verschreibung von Heroin
(02.054 n). Da der Bundesbeschluss Ende 2004 ausläuft, soll für den
Fall, dass die BetmG-Revision nicht am 1.1.2005 in Kraft treten
sollte, vorsorglich dafür gesorgt werden, dass für die Verschreibung
von Heroin weiterhin eine gesetzliche Grundlage besteht. Die BetmG-
Revision sieht vor, die Heroinverschreibung definitiv gesetzlich zu
verankern. Nach einer ausführlichen Eintretensdebatte war Eintreten
auf beide Vorlagen unbestritten. Der Verlängerung des
Heroinbeschlusses wurde in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 3 Stimmen
bei 2 Enthaltungen angenommen. Ein Rückweisungsantrag bei der BetmG-
Revision wurde mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die
Kommission diskutierte dann ausserhalb der eigentlichen
Detailberatung Fragen im Zusammenhang mit dem Anbau, dem Handel und
einer möglichen Besteuerung von Cannabis. Hier wurden verschiedene
Zusatzberichte für die nächste Sitzung in Auftrag gegeben. Bei der
anschliessenden Detailberatung folgte die Kommission weitgehend dem
Ständerat. Sie setzte lediglich bei der Prävention und dem Kinder-
und Jugendschutz zusätzliche Akzente. Die Beratungen werden das
nächste Mal bei Art. 3c fortgesetzt. Die politisch umstrittensten
Bestimmungen stehen damit noch aus. Bei der Differenzbereinigung zu den Finanzierungsbeschlüssen zur 11.
AHV-Revision (00.027 n Beschluss 1) und zur 4. IV-Revision (01.015 n
Beschluss 2) folgte die Kommission zuerst dem Ständerat und führte
die von ihr selber getrennten Beschlüsse wieder im
Finanzierungsbeschluss der 11. AHV-Revision zusammen, so wie es der
Bundesrat in seiner Botschaft vorgeschlagen hatte. Das war
unbestritten. In zwei wesentlichen Punkten hielt die Kommission an
den Beschlüssen des Nationalrates fest: Mit 11 zu 8 Stimmen bei 2
Enthaltungen war sie der Auffassung, dass die zusätzlichen AHV-
Mehrwertsteuerprozente im Rahmen der 11. AHV-Revision
verfassungsmässig verankert werden und nicht auf eine spätere,
separate Vorlage verschoben werden sollen. Mit 18 zu 3 Stimmen und 0
Enthaltungen beschloss sie weiter, dem Bund keinen Anteil (Botschaft
Bundesrat: 17 Prozent bei der AHV und 18,75 Prozent bei der IV) der
zusätzlichen Mehrwertsteuerprozente zukommen zu überlassen und die
Erträge direkt der IV bzw. der AHV gut zu schreiben. Offen geblieben
ist noch die Frage, ob man für die IV ein ganzes
Mehrwertsteuerprozent oder weniger vorsehen soll. Das wird die SGK-N
im Februar entscheiden. Schliesslich hat die Kommission ein Hearing für die kommende Sitzung
über das Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben
und Zellen (01.057 n, Transplantationsgesetz) vorbereitet. Die SGK-N war Gast bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons
Zürich (SVA). Sie liess sich bei dieser Gelegenheit von SVA-Direktor
Franz Stähli in die Betriebsorganisation und - philosophie der SVA
einführen und war beeindruckt von der Architektur des vor vier
Jahren neu bezogenen Gebäudes. Die Sitzung fand am 23./24. Januar 2003 unter dem Vorsitz von
Nationalrat Toni Bortoluzzi (SVP, ZH) und am 23. Januar vormittags
in Anwesenheit von Bundespräsident Pascal Couchepin statt. Die nächste Sitzung findet am 19./20./21. Februar 2003 in Bern
statt. Bern, 27. Januar 2003
Auskünfte:
Nationalrat Toni Bortoluzzi, Tel. 01 761 36 46, Natel 079 348 80 43
Urs Hänsenberger, Kommissionssekretär, Tel. 031 324 01 47
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100459636
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