Medienmitteilung
PD: Langsamer Abbau der Differenzen im Kernenergiegesetz. Zustimmung zu einem Rahmenkredit für die globale Umwelt
2003-01-29T11:20:00
(ots) - Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)
des Nationalrats beantragt ihrem Rat beim Kernenergiegesetz
mehrheitlich dem Ständerat zuzustimmen und Differenzen auszuräumen.
Sie stimmt einer rechtlichen Grundlage für die Fortsetzung der
Schweizer Beiträge am Globalen Umweltfonds und weiteren 125
Millionen Rahmenkredit zu. Sie lehnt eine Parlamentarische
Initiative im Bereich landwirtschaftlicher Bauten ausserhalb der
Bauzonen ab. Die UREK hat bei den Differenzen im Kernenergiegesetz (01.022)
weitgehend den Beschlüssen des Ständerats zugestimmt; es sind jedoch
elf Minderheitsanträge zu den 18 Differenzen eingereicht worden. Die
UREK beantragt ihrem Rat, weitgehend dem Ständerat zu folgen, und
stellt verfeinerte Texte zur Diskussion: Die Kantone sollen ohne
Entscheidungsrecht bei der Rahmenbewilligung für eine
Entsorgungsanlage bleiben. Das Departement muss den Standortkanton
jedoch anhören. Die Anliegen des Standortkantons sind zu
berücksichtigen, soweit dies das Projekt nicht unverhältnismässig
einschränkt (Art. 43). Auch bei der Baubewilligung für Kernanlagen
muss das Departement den Standortkanton anhören. Lehnt dieser das
Gesuch ab und erteilt das Departement die Bewilligung dennoch, so
ist der Kanton zur Beschwerde berechtigt (Art. 48). In den Artikeln
78 und 79 hält die UREK am Streichen der Solidarhaftung fest.
Reichen die Beiträge der Atomkraftwerke für den Entsorgungsfonds bei
einem Schadenfall nicht aus, so muss die öffentliche Hand für die
Differenz aufkommen. Auch die Wiederaufarbeitung abgebrannter
Brennelemente soll weiterhin zugelassen werden (Art. 104/4). Die
UREK lehnt die Kennzeichnung von Elektrizität (Art. 5bis
Energiegesetz) und die Einspeisebedingungen für neue
Elektrizitätserzeugungsanlagen (Art. 7bis Energiegesetz) sowie die
Lenkungsabgabe auf Atomstrom (Art. 28bis Übergangsbestimmungen) ab.
Sie stimmt hingegen für die Übernahme von Strom kleiner Produzenten
ins Übertragungsnetz (Art. 7 Abs. 7 Energiegesetz). Bundesgesetz über Umweltschutz. Änderung Globale Umweltprobleme.
Rahmenkredit (02.079): Mit einem neuen Artikel soll im USG die
formell-gesetzliche Grundlage für den Rahmenkredit geschaffen
werden. Damit wird einem Bundesratsbeschluss von 2000 Genüge getan,
der die Praxis für Finanzbeiträge im Bereiche der auswärtigen
Angelegenheiten neu regelte. Der neue Artikel wurde in der UREK mit
23 zu 0 Stimmen angenommen. Der Rahmenkredit von 125 Millionen
Franken wird in zehn Jahrestranchen für die Beteiligung der Schweiz
am Globalen Umweltfonds (GEF), am multilateralen Ozonfonds und an
Klimafonds verwendet. Der Globale Umweltfonds ist das wichtigste
Finanzierungsinstrument für die Umsetzung der Konventionen und
Protokolle im Umweltbereich. Die Schweiz hat sich 1991 erstmals im
Rahmen der 700-Jahr-Feiern im internationalen Umweltbereich
engagiert. Die UREK stimmte mit 12 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen
dem Rahmenkredit zu. Mit 11 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen lehnte die UREK bei der
Parlamentarischen Initiative Umbauten in der Landwirtschaftszone.
Kantonale Kompetenz (Dupraz) (02.453) Folge geben ab. Die Initiative
will die Kompetenz für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen
vollständig den Kantonen übertragen. Es betrifft dies vor allem
verlassene landwirtschaftliche Gebäude, die in Wohnungen umgebaut
werden dürfen, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind. Die Mehrheit
der Kommission war der Ansicht, dass diese Lockerung der
Zersiedelung enorm Vorschub leisten würde. Sie würde uns erneut 26
verschiedene kantonale Regelungen bringen. Sie ist sich bewusst,
dass die heutige Regelung schwierig in der Anwendung ist. Die vom
Bundesamt für Raumentwicklung gegenwärtig bearbeitete Revision der
Raumplanungsverordnung wird diesen Bedenken Rechnung tragen. Die Kommission tagte am 27. und 28. Januar 2003 unter dem Vorsitz
von Christian Speck (V/AG) und in zeitweiser Anwesenheit von
Bundesrat Leuenberger in Bern. Auskünfte:
Christian Speck, Kommissionspräsident, Tel. 079 4141 555
Pierre Jeanneret, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 34
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100459681
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