Medienmitteilung
PD: SPK lehnt vorgezogene Teilrevision des Ausländerrechtes zum
Familiennachzug ab
2003-01-31T16:15:00
(ots) - Im Rahmen der Beratung des neuen Ausländergesetzes (AuG)
lehnte die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates einen
Antrag für eine vorgezogene Revision des geltenden Bundesgesetzes
über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) zum
Familiennachzug ab. Die Kommission hat sich für eine umfassende
Neuregelung im Rahmen der laufenden Totalrevision entschieden. Die Kommission beurteilt es als fragwürdig, wenn Schweizer
Bürgerinnen und Bürger beim Familiennachzug gegenüber Bürgerinnen
und Bürgern der EU und der EFTA diskriminiert werden. Sie erwartet
deshalb, dass die kantonalen Vollzugsbehörden im Rahmen der bereits
bestehenden Möglichkeiten auf Verordnungsstufe (BVO) für eine
Gleichbehandlung besorgt sind. Eine solche Praxis entspricht den
Schlussfolgerungen des Bundesgerichtsurteils vom 17. Januar 2003,
das in dieser Frage einen Verstoss gegen das in der Bundesverfassung
verankerte Gebot der Rechtsgleichheit feststellt, es aber dem
Gesetzgeber überlässt, hier Abhilfe zu schaffen. Die Kommission
tagte am 30./31. Januar 2003 in Bern unter dem Vorsitz von
Nationalrat Charles-Albert Antille (FDP/VS). Bern, 31. Januar 2003 Parlamentsdienste Auskünfte:
Charles-Albert Antille, Kommissionspräsident, Tel. 079 629 03 20
Martin Graf, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 36 NB: Über die Eintretensdebatte zur Teilrevision des Asylgesetzes
wurde am 31. Januar 2003 mündlich orientiert.
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100459784
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