Medienmitteilung

PD: SPK lehnt vorgezogene Teilrevision des Ausländerrechtes zum Familiennachzug ab

2003-01-31T16:15:00
(ots) - Im Rahmen der Beratung des neuen Ausländergesetzes (AuG) 
lehnte die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates einen 
Antrag für eine vorgezogene Revision des geltenden Bundesgesetzes 
über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) zum 
Familiennachzug ab. Die Kommission hat sich für eine umfassende 
Neuregelung im Rahmen der laufenden Totalrevision entschieden.
Die Kommission beurteilt es als fragwürdig, wenn Schweizer 
Bürgerinnen und Bürger beim Familiennachzug gegenüber Bürgerinnen 
und Bürgern der EU und der EFTA diskriminiert werden. Sie erwartet 
deshalb, dass die kantonalen Vollzugsbehörden im Rahmen der bereits 
bestehenden Möglichkeiten auf Verordnungsstufe (BVO) für eine 
Gleichbehandlung besorgt sind. Eine solche Praxis entspricht den 
Schlussfolgerungen des Bundesgerichtsurteils vom 17. Januar 2003, 
das in dieser Frage einen Verstoss gegen das in der Bundesverfassung 
verankerte Gebot der Rechtsgleichheit feststellt, es aber dem 
Gesetzgeber überlässt, hier Abhilfe zu schaffen. Die Kommission 
tagte am 30./31. Januar 2003 in Bern unter dem Vorsitz von 
Nationalrat Charles-Albert Antille (FDP/VS).
Bern, 31. Januar 2003    Parlamentsdienste
Auskünfte:
Charles-Albert Antille, Kommissionspräsident, Tel. 079 629 03 20
Martin Graf, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 36
NB: Über die Eintretensdebatte zur Teilrevision des Asylgesetzes 
wurde am 31. Januar 2003 mündlich orientiert.

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100459784


Weiterführende Informationen

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