Medienmitteilung
PD: Steuerpaket: Ehepaar und Familienbesteuerung soll auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten
2003-02-18T15:45:00
(ots) - Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats
(WAK-N) lehnt den Rückkommensantrag der WAK-S zum Inkrafttreten des
Teils Ehepaar- und Familienbesteuerung des Steuerpakets (02.021) mit
15:9:1 Stimmen ab. Damit steht die Frage des Inkrafttretens dieses
Teils des Steuerpakets auf den 1. Januar 2004 in der kommenden
Beratung der Frühjahrssession im Ständerat nicht mehr zur
Diskussion. 1. Hintergrund Vor dem Hintergrund der schwierigen Lage der
Bundesfinanzen, hat der Bundesrat am 30. Januar 2003 beschlossen,
dem Parlament zu beantragen, das Inkrafttreten des Stauerpakets zu
verzögern, bis die Schuldenbremse eingehalten werde. Im Bereich der
Ehepaar- und Familienbesteuerung besteht allerdings keine Divergenz
mehr zwischen den beiden Räten über das Inkrafttreten auf den 1.
Januar 2004. Gemäss Geschäftsverkehrsgesetz (Art. 16 Abs. 3) kann
auf bereinigte Punkte nur zurückgekommen werden, wenn die
Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben beider Räte dies beantragen.
Die WAK-S hatte der WAK-N am 30. Januar 2003 einen entsprechenden
Antrag gestellt (Mehrheit für Inkrafttreten auf 2006, Minderheit auf
2005, vgl. auch www.parlament.ch => Medienmitteilung => WAK-S vom
30.1.2003). 2. Kommissionsmehrheit Die Kommissionsmehrheit lehnt den
Rückkommensantrag mit 15:9:1 Stimme ab. Für sie stellt die
bedrohliche Situation der Bundesfinanzen einerseits ein
Ausgabenproblem dar (das Ausgabenwachstum habe weit über dem
Wirtschaftswachstum gelegen), während andererseits das
Wirtschaftswachstum der Schweiz in den vergangenen Jahren schwach
war (vorteilhafte steuerliche Rahmenbedingungen können hier einen
positiven Effekt zeigen). Zu diesem Problem komme heute das Problem
der wegfallenden Steuererträge hinzu. Der Bereich 'Ehepaar- und
Familienbesteuerung' soll trotzdem auf 2004 in Kraft treten. Dies
einerseits aus Gründen der Steuergerechtigkeit, da die seit Jahren
vom Bundesgericht geforderte Aufhebung der Diskriminierung zwischen
den Verheirateten und Konkubinatspaaren umgesetzt werden müsse. Auch
seien die Familien endlich zu entlasten, da dies gesellschafts- und
wirtschaftspolitisch bedeutende Auswirkungen habe. Tatsächlich würde
das Steuerpaket für die unteren Einkommen bedeutende Entlastungen
bringen, da Einkommen bis 70'000 Franken keine direkte Bundessteuer
mehr bezahlen sollen. Das Ausgabenwachstum des Staates solle nicht
auf dem Rücken der Familien und der Steuergerechtigkeit ausgetragen
werden. 3. Kommissionsminderheit Für die Minderheit bewirkt das Steuerpaket
eine Umlagerung von unten nach oben. Gleichzeitig werde das
Sparprogramm wiederum die unteren Schichten treffen. Die Befürworter
des Steuerpakets seien ausserdem nicht bereit, die Ausgaben in
gewissen Bereichen wie z.B. der Armee und der Landwirtschaft zu
kürzen. Auch werde der Mehrheitsentscheid die Anwendung der
Schuldenbremse weiter erschweren. Schliesslich würde das auch von
der Minderheit unterstützte Ziel der Steuergerechtigkeit zwischen
Verheirateten und Konkubinatspaaren am besten durch die Einführung
einer Individualbesteuerung erreicht. Der Entscheid der WAK-N bedeutet, dass im jetzigen
Verfahrenszeitpunkt das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2004 von den
beiden Räten nicht mehr diskutiert werden kann. Die Kommission tagte am 17. und 18. Februar 2003 in Bern unter dem
Vorsitz von NR Maitre (CVP, GE) und teilweise im Beisein von
Bundesrat Villiger. Auskünfte:
Jean-Philippe Maitre, Präsident der WAK, Tel.: 022/703 47 51
Stefan Brupbacher, Sekretär der Kommission, Tel.: 079/789 13 81
Alexandre Füzesséry, Stv. Sekretär der Kommission, Tel.: 031/322 98
58
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100460248
|
|