Medienmitteilung
PD: Vorentwurf zum Bundesgesetz über Sterilisationen positiv aufgenommen
2003-02-19T10:40:00
(ots) - Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens wurde der
Vorentwurf zum Bundesgesetz über Sterilisationen grundsätzlich von
der grossen Mehrheit der konsultierten Kreise begrüsst. Geteilt sind
die Meinungen bezüglich der Voraussetzungen für die Sterilisation
von dauernd urteilsunfähigen Personen. Manche Vernehmlasserinnen und
Vernehmlasser sind gegen eine Entschädigung für Opfer von
Zwangssterilisationen, die in der Vergangenheit durchgeführt wurden. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat mit
Befriedigung Kenntnis genommen vom Ergebnis des
Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über
Sterilisationen, den sie im Rahmen einer parlamentarischen
Initiative zur Entschädigung für Opfer von Zwangssterilisationen
(99.451) erarbeitet hatte. Sämtliche Kantone, 9 politische Parteien, 23 Organisationen sowie
das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht haben
an der Vernehmlassung teilgenommen. Der Vorentwurf mit seinen beiden
Hauptzielsetzungen (eidgenössische Regelung der Voraussetzungen,
unter denen Sterilisationen künftig bewilligt werden können, und
Entschädigung für Opfer der in der Vergangenheit praktizierten
Zwangskastrationen und -sterilisationen) wird von der grossen
Mehrheit der konsultierten Kreise (22 Kantone, 4 Parteien, 19
Organisationen) grundsätzlich begrüsst. Der Schutz der
Menschenwürde, die Notwendigkeit einer Entschädigung für alle Opfer
von Straftaten, welche die körperliche, psychische oder sexuelle
Unversehrtheit einer Person beeinträchtigen (Art. 124 BV), sowie die
Grundsätze von Moral, Ethik und Gerechtigkeit sind die wichtigsten
Argumente, die zu Gunsten des Vorentwurfs ins Feld geführt werden.
Über dieses grundsätzliche Einverständnis hinaus haben die
Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser zahlreiche Detailbemerkungen
formuliert. Die Auffassungen bezüglich der Modalitäten, unter denen
es künftig möglich sein soll, eine Sterilisation zu bewilligen, sind
geteilt: Manche der konsultierten Kreise finden, die vorgeschlagene
Regelung für die Sterilisation dauernd urteilsunfähiger Personen
trage den Interessen von deren Angehörigen nicht genügend Rechnung.
Gewisse Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser sprechen sich dagegen
aus, dass den Opfern der in der Vergangenheit praktizierten
Zwangskastrationen und -sterilisationen eine Entschädigung
ausgerichtet werden soll. Sie berufen sich dabei namentlich auf den
Verjährungsgrundsatz und halten es für fragwürdig, Meinungen,
Geschehnisse sowie rechtliche und gesellschaftliche Vorstellungen
vergangener Zeiten nach heutigen Massstäben zu beurteilen. Die
Kommission wird den Vorentwurf im Lichte dieser Ergebnisse nochmals
überprüfen. Der vom Bundesamt für Justiz erarbeitete Bericht über
die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens ist auf dem Internet
zugänglich (www.ofj.admin.ch, "Rechtsetzung", Rubrik "Mensch &
Gesellschaft", Stichwort "Sterilisationen"). Die Kommission hat mit 12 zu 7 Stimmen beschlossen, der
Parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Anita Thanei (02.416
n Änderung des Arbeitsvertragsrechtes zum Schutz der Arbeitnehmer
gegen Mobbing) keine Folge zu geben. Laut Initiative sollen im
Obligationenrecht Bestimmungen eingeführt werden, die einen besseren
Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Mobbing
ermöglichen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die
bestehenden gesetzlichen Grundlagen ausreichend sind und dass
Mobbing mit Präventionsmassnahmen und geeigneten
Unternehmenskulturen bekämpft werden muss. Eine
Kommissionsminderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben. Sie
ist der Ansicht, dass neue Bestimmungen notwendig sind, um die
Arbeitgeber zu Präventionsmassnahmen gegen Mobbing zu verpflichten
und einen verbesserten Schutz der Interessen der Opfer zu
gewährleisten, namentlich im Fall von Kündigungsandrohungen.. Schliesslich hat die Kommission die Prüfung des neuen Gesetzes über
die elektronische Signatur (01.044) fortgesetzt. Die Kommission hat am 17./18. Februar 2003 unter dem Vorsitz von
Nationalrätin Anita Thanei (S/ZH) in Bern getagt. Auskunft:
Anita Thanei, Kommissionspräsidentin, Tel. 043 322 07 55
Christine Lenzen, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 97 10
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100460269
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