Medienmitteilung
PD: Bundesgericht: Die Präsidenten der Subkommissionen "Gerichte" beantragen den Geschäftsprüfungskommissionen eine Untersuchung
2003-02-20T15:55:00
(ots) - Die Präsidenten der Subkommissionen "Gerichte" der
Geschäftsprüfungskommis-sionen beantragen den
Geschäftsprüfungskommissionen, eine Untersuchung am Bundesgericht
durchzuführen. Die beiden Geschäftsprüfungskommissionen ent-scheiden
darüber während der Frühlingssession. Die Präsidenten der Subkommissionen "Gerichte" der
Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte, Ständerat Hans Hess und
Nationalrat Hubert Lauper, werden den Ge-schäftsprüfungskommissionen
beantragen, die im Zusammenhang mit dem Spuck-Vorfall laut
gewordenen Vorwürfe von Unregelmässigkeiten in der Geschäftsführung
des Kassa-tionshofes abzuklären. Sie nehmen den klaren Entscheid des
Bundesgerichts zur Kennt-nis, Bundesrichter Martin Schubarth in der
Rechtsprechung nicht mehr einzusetzen. Die Präsidenten sind der
Meinung, dass die Geschäftsprüfungskommissionen im Interesse des
Ansehens des obersten Gerichts und zur Wiederherstellung des
uneingeschränkten Vertrauens in seine Institutionen eine vertiefte
Untersuchung am Bundesgericht durchfüh-ren sollten. Die beiden Geschäftsprüfungskommissionen werden während der
Frühlingssession über die Durchführung einer Untersuchung
entscheiden und das Untersuchungsmandat festle-gen. Sie können die
Subkommissionen "Gerichte" oder eine aus beiden Räten zusam-
mengesetzte Arbeitsgruppe mit der Untersuchung betrauen. Bern, 20. Februar 2003 Parlamentsdienste Auskünfte:
Ständerat Hans Hess, Präsident der Subkommission "Gerichte" S,
Tel. 041 660 11 47; Natel: 079 340 26 71 Nationalrat Hubert Lauper, Präsident der Subkommission "Gerichte" N,
Tel. 026 475 33 44 (Büro); 026 475 18 44 (Privat)
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100460352
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