Medienmitteilung
PD: DNA-Profil Gesetz
2003-02-27T16:55:00
Bern (ots) - Die Kommission für REchtsfragen des Ständerates hat
das DNA-Profil- Gesetz mit einigen Präzisierungen gegenüber der
Fassung des Nationalrates einstimmig angenommen. Sie hat ferner dem
neuen Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte
zugestimmt. Die Kommission hat das neue Bundesgesetz über die Verwendung von
DNA- Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von
unbekannten und vermissten Personen (00.088) einstimmig angenommen.
Sie befürwortet sowohl das vom Nationalrat beschlossene Verbot der
Analyse codierender Abschnitte der DNA als auch die Beschränkung von
Massenuntersuchungen auf die Aufklärung von Verbrechen. Eine
Kommissionsminderheit beantragt, dass eine Person die Möglichkeit
haben soll, ihr eigenes DNA-Profil im Rahmen eines Strafverfahrens
gegen Dritte erstellen zu lassen, um sich von einem Verdacht zu
entlasten oder gewissen Gerüchten Einhalt zu gebieten. Die
Kommission hat die Bestimmung über Probenahme und Erstellung von
DNA- Profilen bei verurteilten Personen geändert. So wurde der Kreis
der betroffenen Personen geändert (Verurteilung auf Grund eines
vorsätzlich begangenen Verbrechens oder Vergehens gegen Leib und
Leben oder die sexuelle Integrität; Verurteilung auf Grund eines
vorsätzlichen Verbrechens, das mit Freiheitsentzug von über einem
Jahr bestraft wird; Verurteilung zu einer Massnahme oder zur
Verwahrung). Es wird Sache der urteilenden Behörde sein, über die
Erstellung eines DNA-Profils zu entscheiden, insbesondere unter
Berücksichtigung der Wiederholungsgefahr. Schliesslich verzichtet
die Kommission wie schon der Nationalrat darauf, einen
Deliktskatalog zu erstellen, in dem festgehalten ist, wann ein DNA-
Profil in das Informationssystem aufgenommen werden kann. Die Kommission hat das Bundesgesetz über die Teilung eingezogener
Vermögenswerte (01.064) einstimmig angenommen. Das Gesetz sieht vor,
dass das Gemeinwesen der Bund oder ein Kanton , dessen Behörden
die Einziehung verfügt haben, 5/10 der eingezogenen Vermögenswerte
erhalten. Dem Kanton, in dem sich die eingezogenen Vermögenswerte
befinden, fallen 2/10 zu. Der Bund erhält in jedem Fall 3/10. Die
Kommission befürwortet diesen Teilungsschlüssel. Die Mehrheit
betont, dass der Bund einen Anteil von 3/10 erhalten müsse, da er
die Kantone bei der Bekämpfung der Kriminalität unterstützt und ihm
durch seine neue Zuständigkeit bei der Bekämpfung des organisierten
Verbrechens, der Geldwäscherei, der Korruption und der
Wirtschaftskriminalität hohe zusätzliche Kosten erwachsen. Eine
Kommissionsminderheit beantragt, dass der Bundesanteil von 3/10 für
die Bekämpfung des Drogenanbaus und der sexuellen Ausbeutung von
Kindern in Entwicklungsländern eingesetzt wird. Schliesslich hat die Kommission im Rahmen der Totalrevision der
Bundesrechtspflege (01.023) die Detailberatung des Entwurfs zum
Bundesgerichtsgesetz aufgenommen. Sie wird ihre Arbeiten nach der
Frühjahrssession fortsetzen. Die Kommission tagte am 26./27. Februar 2003 unter dem Vorsitz von
Ständerat Simon Epiney (VS/CVP) und teilweise im Beisein von
Bundesrätin Ruth Metzler in Bern. Bern, 27. Februar 2003
Parlamentsdienste
Auskünfte:
Simon Epiney, Kommissionspräsident, Tel. 027 455 78 40
Christine Lenzen, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 97 10
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100460585
|
|