Medienmitteilung
PD: Ja für eine höhere Entschädigung für Rekruten
Ja zur Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes
2003-03-28T16:15:00
(ots) - Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates
beantragt, die Erwerbsausfallentschädigungen der Rekruten und jene
der anderen Militärdienstleistenden zu erhöhen. Hingegen will sie
den Erwerbsersatz für Wehrpflichtige klar von der
Mutterschaftsversicherung getrennt haben. Deshalb verlangt sie eine
Zweiteilung der Vorlage Triponez. Im Weiteren beantragt die
Kommission, der Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes bis zum 31.
Dezember 2005 zuzustimmen. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S)
beantragt, beim Erwerbsersatz der Erhöhung des Rekrutenansatzes
(03.020) zuzustimmen, d.h. den heutigen Tagesansatz um Fr. 11.- von
43 auf 54 Franken anzuheben. Sie prüfte diese Frage im Rahmen eines
Mitberichts an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit
des Ständerates (SGK-S) und gelangte dabei zum Schluss, dass diese
Massnahme sich vollauf rechtfertigt, da der Sozialdienst der Armee
jährlich 2,5 Millionen Franken Unterstützungsgelder ausrichtet,
wovon ein grosser Teil an Rekruten in finanziellen Schwierigkeiten
geht. Mit dieser Erhöhung soll auch der im Rahmen der Armee XXI
vorgesehenen Verlängerung der Rekrutenschule Rechnung getragen
werden. Die Kommission hatte sich bereits bei der 6. Revision des
Erwerbsersatzgesetzes (EOG) für eine solche Erhöhung ausgesprochen,
allerdings vergeblich. Diese Erhöhung hat Mehrkosten von 30
Millionen Franken zur Folge. Die Kommission befürwortet auch den in
der parlamentarischen Initiative Triponez (01.426) enthaltenen
Antrag, die Grundentschädigung für die anderen
Militärdienstleistenden von 65 auf 80% des massgebenden Einkommens
anzuheben. Damit sollen in den Augen der Kommission insbesondere die
militärischen Kaderleute, die im Zivilleben selbständig erwerbend
sind, entlastet werden. Diese Erhöhung zieht Mehrkosten von 62
Millionen Franken nach sich. Die Kommission ist der Meinung, dass
der EO-Fonds diese Erhöhung verkraften kann, ohne dass der
Beitragssatz von heute 3 Promille erhöht werden muss. Hingegen
schlägt die SiK-S der SGK-S vor, den Erwerbsersatz für
Dienstpflichtige klar von den Mutterschaftsleistungen zu trennen.
Sie beantragt mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung, alle
Bestimmungen betreffend den militärischen Erwerbsersatz in die
Vorlage des Bundesrates aufzunehmen (03.020) und in der Vorlage
Triponez (01.426) nur das Element der Mutterschaftsversicherung zu
belassen. Ihrer Auffassung nach handelt es sich dabei um zwei
grundverschiedene Anliegen, die getrennt zu regeln sind. Aus dem
gleichen Grunde muss über die beiden Bereiche getrennt Buch geführt
werden, damit bezüglich der Kosten und der Leistungen Transparenz
geschaffen wird. Die SiK-S beantragt mit 7 zu 0 Stimmen bei 1
Enthaltung, der Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes bis zum 31.
Dezember 2005 (03.024) zuzustimmen. Sie ist der Auffassung, dass
diese Militärpräsenz für die Stabilität der Region sowie für die
Fortführung der weiteren Tätigkeiten vor Ort (insbesondere jene der
DEZA, aber auch des Seco und des Bundesamtes für Flüchtlinge)
unerlässlich ist und deshalb verlängert werden muss. Dieser
Entscheid ist eine logische Folgerung der ersten Verlängerung,
welche die Bundesversammlung im Dezember 2001 beschlossen hat, sowie
des Berichts über die Ablösung der Militärpräsenz durch zivile
Strukturen. Auftrag und Umfang der Swisscoy bleiben dabei
unverändert. Seit Oktober 2002 sind die Swisscoy-Mitglieder zum
Selbstschutz mit einer persönlichen Waffe ausgerüstet (Sturmgewehr,
Pistole, Maschinenpistole, bei Bedarf Pfefferspray). Seither verfügt
das Kontingent zudem über einen mechanisierten Infanteriezug mit
Radschützenpanzern und über ein Lufttransportelement
(Transporthelikopter SUPER PUMA). Der Bestand wurde seit Oktober
2002 von 160 auf 220 Personen aufgestockt. Die SiK-S ist der
Meinung, dass im Kosovo eine Militärpräsenz solange nötig ist, bis
die Statusfrage gelöst ist. Im Rahmen eines Mitberichts an die
Aussenpolitische Kommission des Ständerats prüfte die SiK-S die
Vorlage zu einem Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen
Friedensförderung (02.077) sowie zwei Rahmenkreditvorlagen (02.076
und 02.091). Sie empfiehlt der APK-S, zu prüfen, ob sich diese drei
Geschäfte in eine einzige Vorlage zusammenfassen lassen, ob
angesichts der Lage der Bundesfinanzen der Rahmenkredit das
geeignete Instrument sei und ob die vorgesehenen Beträge angemessen
seien. Sie ersucht den Bundesrat in einem Postulat, die politische
Führung und Koordination der zivilen Friedensförderung und
Konfliktbearbeitung departementsübergreifend zu strukturieren.
Schliesslich befasste sich die Kommission mit dem Anteil der
Milizoffiziere unter den Kommandanten von Aktivbataillone. Sie hat
mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass gemäss Planung 66% der
Bataillonskommandanten Milizoffiziere sind. Artikel 10 der
Verordnung über die Organisation der Armee sieht nämlich vor, dass
die Truppenkörper-Kommandos mehrheitlich von Milizoffizieren
sicherzustellen seien. Die Kommission hat am 27. und 28. März unter
dem Vorsitz von Ständerat Hans Hess (FDP, OW) und im Beisein von
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des EDA, und von
Bundesrat Samuel Schmid, Vorsteher des VBS, in Bern getagt. Bern, 28. März 2003 Parlamentsdienste Auskunft:
Hans Hess, Präsident SiK-S, Tel. 041 / 660 11 47
Pierre-Yves Breuleux, Kommissionssekretär, Tel. 031 / 322 24 28
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100461511
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