Medienmitteilung
PD: Das Kulturgütertransfergesetz soll seine Zähne behalten
2003-04-01T16:12:19
(ots) - Bei der Beratung desKulturgütertransfergesetzes hält sich
die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates
in wichtigen Fragen enger an den Vorschlag des Bundesrates als an
die Beschlüsse des Nationalrates. Sie beantragt einstimmig, an einer
Verjährungsfrist von 30 Jahren für die Rückführungsklagen anderer
Staaten festzuhalten. Ihren ersten Sitzungstag hat die WBK-S der Beratung der in der
Frühjahrssession vom Nationalrat bereits behandelten UNESCO-
Konvention 1970 und des zu deren Ratifikation erforderlichen
Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG /
01.077n) gewidmet. Ziel der UNESCO-Konvention ist es, den Schutz
für Kulturgüter zu verbessern und in internationaler Zusammenarbeit
das kulturelle Erbe der Menschheit zu sichern (Botschaft S. 536)
und somit dem illegalen Kulturgütertransfer Einhalt zu gebieten.
Dass auf diesem Gebiet Regelungsbedarf gegeben ist, wurde schon im
Nationalrat unterstrichen: Als eine der wichtigsten
Kunsthandelsnationen kennt die Schweiz bis anhin auf Bundesebene
keine Regelung bezüglich der Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern. Als
Kommission des Zweitrats hat sich die WBK-S auf ein kurzes Hearing
mit Vertretern des Kunsthandels, der Museen, der Archäologie und
einem juristischen Experten beschränkt. Die Diskussion in der WBK-S
fokussierte sich bald auf spezifische Themen, die im Erstrat bereits
kontrovers besprochen und zum Teil abweichend vom Entwurf des
Bundesrates beschlossen worden sind. So rückten vor allem die Dauer
der Verjährungsfrist für Rückführungsklagen anderer Staaten, die vom
Nationalrat nur knapp verworfene Meldepflicht bei begründetem
Verdacht für die illegale Einfuhr von Kulturgütern und die Art der
Entschädigung eines gutgläubigen Käufers von illegal eingeführtem
Kulturgut ins Zentrum der Diskussion. Eintreten war unbestritten und die Entscheidungen in der
anschliessenden Detailberatung fielen mit bemerkenswerter
Deutlichkeit. Mit 12:0 Stimmen und ohne Enthaltungen beantragt die
Kommission, an einer Verjährungsfrist von 30 Jahren für
Rückführungsklagen festzuhalten, während der Nationalrat die Frist
auf 15 Jahre begrenzen will. Unbestritten blieb ebenfalls, dass der
Kaufpreis und nicht, wie vom Nationalrat beschlossen, der
Verkehrswert eines illegal eingeführten Kulturguts Massstab für
die Entschädigung eines gutgläubigen Käufers gelten soll (Artikel
9). In Übereinstimmung mit dem Nationalrat empfiehlt die Kommission
hingegen, keine Meldepflicht in das Gesetz aufzunehmen. Sie hält die
vom Käufer eines Kulturguts verlangte Aufzeichnungspflicht für
genügend. Eine Präzisierung schlägt die Kommission im Bereich der
Kontrolle vor: Die Fachstelle des Bundes neu anstelle der Zoll-
und Strafverfolgungsbehörden soll lediglich Zutrittsrecht zu den
Geschäftsräumen und Lagern des Kunsthandels haben. Die gesamte
Strafverfolgung obliegt den ordentlichen Strafverfolgungsorganen
(Artikel 18). Gesetzesentwurf und Konvention wurden in der Gesamtabstimmung
einstimmig verabschiedet. Die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und
Technologie in den Jahren 2004-2007 (BFT-Botschaft / 02.089n) soll
noch in dieser Legislatur verabschiedet werden; deshalb hat sich die
WBK bereits mit dieser Vorlage befasst, die in der Maisession im
Nationalrat zur Diskussion stehen wird. Der Präsentation durch die
Vorsteher des EDI und des EVD folgte eine Aussprache mit einer
Delegation der EDK. Die Beratung folgt am 20. Mai. Ferner standen zwei Motionen auf der Traktandenliste: Obschon die
WBK das Anliegen der Freiwilligendienste für die Jugend begrüsst
und unterstützt, beantragt sie mit 10 zu 1 Stimmen, die Motion NR
(Wyss Ursula. 00.3584) als Postulat zu überweisen. Ebenfalls als
Postulat überwiesen werden soll die Motion NR (Graf Maya. 02.3125),
welche einen Bericht zur unabhängigen Toxikologie- Forschung in der
Schweiz verlangt ein Anliegen, das von der Verwaltung bereits
aufgenommen worden ist. Die Kommission tagte am 31. März/ 1. April 2003 unter dem Vorsitz
von Ständerat Peter Bieri (CVP/ ZG) und teilweise im Beisein von
Bundespräsident Pascal Couchepin und Bundesrat Joseph Deiss in Bern. Auskünfte:
Peter Bieri, Kommissionspräsident, Tel. 041 784 59 60
Elisabeth Barben, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 99 38
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100461587
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