Medienmitteilung

PD: Oberaufsicht über die Bundesfinanzen in einem schwierigen Umfeld

2003-04-04T15:13:12
(ots) - Die Wirtschaftsflaute im Jahr 2002 führte in der 
Staatsrechnung zu einem Einnahmenausfall von 3,5 Milliarden Franken. 
Um der Schuldenbremse gerecht zu werden, kürzten Bundesrat und 
Parlament den Voranschlag 2003 und führten eine Kreditsperre ein. 
Vor diesem finanzpolitischen Hintergrund war der Auftrag der 
Finanzdelegation zur laufenden Überwachung des Finanzgebarens im 
Berichtsjahr besonders anspruchsvoll.
Gemäss Geschäftsverkehrsgesetz obliegt der Finanzdelegation die 
laufende nähere Überwachung des gesamten Finanzhaushalts des Bundes 
und der dezentralisierten Verwaltung. Sie zählt je drei Mitglieder 
des Ständerates und des Nationalrates, die den Finanzkommissionen 
des entsprechenden Rates angehören. Der Auftrag der Finanzdelegation 
umfasst vor allem fünf Aufgaben: Sie verfügt über besoldungs- und 
kreditrechtliche Kompetenzen, nimmt die Revisionsberichte der 
Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) ab, übt die mitschreitende 
Aufsicht über die Finanzpolitik des Bundesrates aus und kann 
Stellungnahmen an die Finanzkommissionen und andere Kommissionen 
richten.
Im Berichtsjahr bewilligte die Finanzdelegation an Stelle des 
Parlamentes im Dringlichkeitsverfahren insgesamt 29 Zahlungskredite 
im Betrag von 584 Mio. Franken und 3 Zusatzkredite im Betrag von 40 
Mio. Franken. Bei einem Zahlungskredit lehnte die Finanzdelegation 
den Vorschuss ab. Der Soforthilfe an die Milchwirtschaft stimmte die 
Finanzdelegation zu, nachdem sie die Rechtsgrundlagen überprüft 
hatte. Der Bund konnte darauf die Milchzahlungen an die Bauern zu 85 
% ab 1. August bis zum 22. September 2002 übernehmen. Für die 
Finanzdelegation war entscheidend, dass die Mittel im Zahlungsrahmen 
von 14 Milliarden Franken enthalten waren, der 1999 für die 
Landwirtschaft für die Jahre 2000 bis 2003 bewilligt wurde.
Neben der Behandlung der dringlichen Kredite stellte der Abschluss 
der „Vereinbarung 2002“ einen Meilenstein in der Tätigkeit der 
Finanzdelegation dar. Die am 26. November 2002 zwischen der 
Finanzdelegation und dem Bundesrat abgeschlossene Vereinbarung 
betrifft die Aufsicht und das Reporting bei Personalmassnahmen beim 
obersten Kader des Bundes bzw. der bundesnahen Organisationen. Im 
Sinne der mitschreitenden Finanzaufsicht bedürfen bestimmte 
Massnahmen der Zustimmung der Finanzdelegation, bevor sie in Kraft 
treten, so zum Beispiel die Ausrichtung von Entschädigungen bei 
Auflösung des Dienstverhältnisses. Bei der nachträglichen 
Oberaufsicht unterbreitet der Bundesrat der Finanzdelegation nach 
Abschluss der Staatsrechnung einen Bericht mit anonymisierten 
Statistiken über die getroffenen Personalmassnahmen in der zentralen 
Bundesverwaltung, namentlich im Zulagenbereich.
Als weitere Schwerpunktthemen der Finanzdelegation im Berichtsjahr 
sind zu erwähnen:
Standortbestimmung über die Oberaufsicht der Unternehmungen und 
Organisationen des Bundes im 3. und 4. Kreis,
Prüfung der finanziellen Auswirkungen von 
Rechnungslegungsstandards,  Deckungslücken bei den Pensionskassen, 
Anlagen der Pensionskasse des Bundes und der Übergang zur PUBLICA,
Prüfung der Aufwendungen des Bundes für die Expo.02,
Prüfung der Verwendung des Überbrückungskredits für die Luftfahrt,
Verfolgung des Projekts NOVE-IT (neu organisierte Informatik des 
Bundes),
Prüfung einer verbesserten Einnahmenschätzung. Die Finanzdelegation 
erachtet es als dringend notwendig, dass die laufende Kontrolle der 
Einnahmeneingänge und die Darstellung der künftigen Entwicklung der 
zu erwartenden Bundeseinnahmen verbessert werden.
Leid und Freud prägten das Berichtsjahr: Am 11. Juni 2002 starb der 
amtierende Präsident der Finanzdelegation, Herr Ständerat Rico 
Wenger, nach schwerer Krankheit. Das Doppeljubiläum „100 Jahre 
Finanzdelegation“ und „125 Jahre Eidgenössische Finanzkontrolle“ 
wurde mit einer Feier und einer Tagung zur aktuellen Thematik 
„Risiken von Industrie- und Informationsgesellschaften und die 
Herausforderung für die Aufsichtssysteme des Bundes“ im September 
begangen.
Wie die weiteren Prüfungspunkte nach Departementen zeigen, hat die 
Finanzdelegation auch eine Vielzahl von Geschäften behandelt, die 
zwar kaum Schlagzeilen machten, jedoch die Oberaufsicht in der 
Verwaltung sicherstellten. Die Finanzdelegation betrachtet die 
umfassende Oberaufsicht der Bundesfinanzen im schwierigen 
finanzpolitischen Umfeld als eine besondere Herausforderung. Mehr 
denn je wird sie darauf bestehen, dass die mit Steuergeldern 
finanzierten Leistungen wirtschaftlich und effektiv erbracht werden.
Im Bericht der Finanzdelegation 2002 werden wiederum insbesondere 
Fälle erwähnt, die zu Bemerkungen oder Anregungen Anlass gaben. Dass 
die Finanzdelegation auch zahlreiche Geschäfte positiv beurteilt 
hat, kommt daher nur ungenügend zum Ausdruck. Sie richtet ihren Dank 
an den Bundesrat und die Verwaltung für die insgesamt zweckmässige 
Verwendung öffentlicher Gelder.
Bern, 3. April 2003 Finanzdelegation der eidgenössischen Räte
Auskünfte:
Herr Nationalrat Urs Hofmann, Präsident der Finanzdelegation (079 
293 70 85)
Herr Ständerat Hans Lauri, Vizepräsident der Finanzdelegation (031 
721 48 62)
Herren Christian Ayer/Hans Schiffmann, Sekretär/Stv. Sekretär der 
Finanzdelegation und der Finanzkommissionen (031 322 63 91/92)

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100461746


Weiterführende Informationen

http://www.parlament.ch

Infobox anzeigen/verbergen


PRESSEPORTAL Presseportal Logo