Medienmitteilung
PD: Oberaufsicht über die Bundesfinanzen in einem schwierigen Umfeld
2003-04-04T15:13:12
(ots) - Die Wirtschaftsflaute im Jahr 2002 führte in der
Staatsrechnung zu einem Einnahmenausfall von 3,5 Milliarden Franken.
Um der Schuldenbremse gerecht zu werden, kürzten Bundesrat und
Parlament den Voranschlag 2003 und führten eine Kreditsperre ein.
Vor diesem finanzpolitischen Hintergrund war der Auftrag der
Finanzdelegation zur laufenden Überwachung des Finanzgebarens im
Berichtsjahr besonders anspruchsvoll. Gemäss Geschäftsverkehrsgesetz obliegt der Finanzdelegation die
laufende nähere Überwachung des gesamten Finanzhaushalts des Bundes
und der dezentralisierten Verwaltung. Sie zählt je drei Mitglieder
des Ständerates und des Nationalrates, die den Finanzkommissionen
des entsprechenden Rates angehören. Der Auftrag der Finanzdelegation
umfasst vor allem fünf Aufgaben: Sie verfügt über besoldungs- und
kreditrechtliche Kompetenzen, nimmt die Revisionsberichte der
Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) ab, übt die mitschreitende
Aufsicht über die Finanzpolitik des Bundesrates aus und kann
Stellungnahmen an die Finanzkommissionen und andere Kommissionen
richten. Im Berichtsjahr bewilligte die Finanzdelegation an Stelle des
Parlamentes im Dringlichkeitsverfahren insgesamt 29 Zahlungskredite
im Betrag von 584 Mio. Franken und 3 Zusatzkredite im Betrag von 40
Mio. Franken. Bei einem Zahlungskredit lehnte die Finanzdelegation
den Vorschuss ab. Der Soforthilfe an die Milchwirtschaft stimmte die
Finanzdelegation zu, nachdem sie die Rechtsgrundlagen überprüft
hatte. Der Bund konnte darauf die Milchzahlungen an die Bauern zu 85
% ab 1. August bis zum 22. September 2002 übernehmen. Für die
Finanzdelegation war entscheidend, dass die Mittel im Zahlungsrahmen
von 14 Milliarden Franken enthalten waren, der 1999 für die
Landwirtschaft für die Jahre 2000 bis 2003 bewilligt wurde. Neben der Behandlung der dringlichen Kredite stellte der Abschluss
der Vereinbarung 2002 einen Meilenstein in der Tätigkeit der
Finanzdelegation dar. Die am 26. November 2002 zwischen der
Finanzdelegation und dem Bundesrat abgeschlossene Vereinbarung
betrifft die Aufsicht und das Reporting bei Personalmassnahmen beim
obersten Kader des Bundes bzw. der bundesnahen Organisationen. Im
Sinne der mitschreitenden Finanzaufsicht bedürfen bestimmte
Massnahmen der Zustimmung der Finanzdelegation, bevor sie in Kraft
treten, so zum Beispiel die Ausrichtung von Entschädigungen bei
Auflösung des Dienstverhältnisses. Bei der nachträglichen
Oberaufsicht unterbreitet der Bundesrat der Finanzdelegation nach
Abschluss der Staatsrechnung einen Bericht mit anonymisierten
Statistiken über die getroffenen Personalmassnahmen in der zentralen
Bundesverwaltung, namentlich im Zulagenbereich. Als weitere Schwerpunktthemen der Finanzdelegation im Berichtsjahr
sind zu erwähnen: Standortbestimmung über die Oberaufsicht der Unternehmungen und
Organisationen des Bundes im 3. und 4. Kreis, Prüfung der finanziellen Auswirkungen von
Rechnungslegungsstandards, Deckungslücken bei den Pensionskassen,
Anlagen der Pensionskasse des Bundes und der Übergang zur PUBLICA, Prüfung der Aufwendungen des Bundes für die Expo.02, Prüfung der Verwendung des Überbrückungskredits für die Luftfahrt, Verfolgung des Projekts NOVE-IT (neu organisierte Informatik des
Bundes), Prüfung einer verbesserten Einnahmenschätzung. Die Finanzdelegation
erachtet es als dringend notwendig, dass die laufende Kontrolle der
Einnahmeneingänge und die Darstellung der künftigen Entwicklung der
zu erwartenden Bundeseinnahmen verbessert werden. Leid und Freud prägten das Berichtsjahr: Am 11. Juni 2002 starb der
amtierende Präsident der Finanzdelegation, Herr Ständerat Rico
Wenger, nach schwerer Krankheit. Das Doppeljubiläum 100 Jahre
Finanzdelegation und 125 Jahre Eidgenössische Finanzkontrolle
wurde mit einer Feier und einer Tagung zur aktuellen Thematik
Risiken von Industrie- und Informationsgesellschaften und die
Herausforderung für die Aufsichtssysteme des Bundes im September
begangen. Wie die weiteren Prüfungspunkte nach Departementen zeigen, hat die
Finanzdelegation auch eine Vielzahl von Geschäften behandelt, die
zwar kaum Schlagzeilen machten, jedoch die Oberaufsicht in der
Verwaltung sicherstellten. Die Finanzdelegation betrachtet die
umfassende Oberaufsicht der Bundesfinanzen im schwierigen
finanzpolitischen Umfeld als eine besondere Herausforderung. Mehr
denn je wird sie darauf bestehen, dass die mit Steuergeldern
finanzierten Leistungen wirtschaftlich und effektiv erbracht werden. Im Bericht der Finanzdelegation 2002 werden wiederum insbesondere
Fälle erwähnt, die zu Bemerkungen oder Anregungen Anlass gaben. Dass
die Finanzdelegation auch zahlreiche Geschäfte positiv beurteilt
hat, kommt daher nur ungenügend zum Ausdruck. Sie richtet ihren Dank
an den Bundesrat und die Verwaltung für die insgesamt zweckmässige
Verwendung öffentlicher Gelder. Bern, 3. April 2003 Finanzdelegation der eidgenössischen Räte Auskünfte:
Herr Nationalrat Urs Hofmann, Präsident der Finanzdelegation (079
293 70 85)
Herr Ständerat Hans Lauri, Vizepräsident der Finanzdelegation (031
721 48 62)
Herren Christian Ayer/Hans Schiffmann, Sekretär/Stv. Sekretär der
Finanzdelegation und der Finanzkommissionen (031 322 63 91/92)
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100461746
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