Medienmitteilung
PD: Ja zur Erwerbsersatzversicherung für Mütter und zur Erhöhung der Ansätze für Rekruten
2003-04-08T13:45:16
(ots) - Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)
des Ständerates spricht sich für eine Erwerbsersatzversicherung für
Mütter und für eine Erhöhung der Ansätze für Dienstleistende und für
Rekruten aus. Sie äussert sich positiv zu zwei Änderungen des
Unfallversicherungsgesetzes (UVG) betreffend die Berechnung der
Verwaltungskosten und lehnt die Standesinitiative Wallis betreffend
Übernahme der angeborenen Krankheiten durch die
Invalidenversicherung ab. Zustimmend nimmt sie Kenntnis von der
Absicht des Bundesrates betreffend Sanierung der Pensionskassen und
überweist vier Vorstösse des Nationalrats, die eine verstärkte
Aufsicht in der Beruflichen Vorsorge verlangen. Die Geltungsdauer
des Bundesbeschlusses über die Heroinabgabe soll bis Ende 2009
verlängert werden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats
(SGK) befasste sich schwergewichtig mit der Parlamentarischen
Initiative 01.426 n Revision Erwerbsersatzgesetz. Ausweitung der
Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Triponez) und
gleichzeitig mit der Botschaft des Bundesrates 03.020 zur Revision
des Erwerbsersatzgesetzes (Erhöhung Rekrutenansatz sowie Anpassungen
infolge Armee XXI und Bevölkerungsschutzreform). Nachdem die Vorlage
zur Einführung einer Mutterschaftsversicherung 14 Wochen nach der
Geburt; 80 Prozent des Lohnes am 3. Dezember 2002 vom Nationalrat
angenommen worden war, hatte sich die SGK-SR an ihrer Januarsitzung
ein erstes Mal damit befasst und Eintreten beschlossen. Die
Detailberatung wollte sie aber erst bei Vorliegen der aufgrund der
Motion Engelberger (01.3522) in Aussicht gestellten Botschaft zur
Erhöhung der Rekrutenentschädigung vornehmen. Die nun vorliegende
Botschaft sieht eine Erhöhung der Rekrutenentschädigung von 20 auf
25 Prozent des Höchstbetrages (heute 215 Franken pro Tag) der
Gesamtentschädigung vor; der Einheitsbetrag für kinderlose Rekruten
soll demnach, nebst Sold und freier Verpflegung, von 43 auf 54
Franken im Tag angehoben werden. Die Kommission will die beiden
Vorlagen, denen sie in der Detailberatung zugestimmt hat, in einer
Vorlage vereinigen. An ihrer nächsten Sitzung vom 19. Mai 2003 wird
sie über die in diesem Sinne modifizierte Vorlage die
Gesamtabstimmung durchführen. Abweichend vom Nationalrat beantragt
sie, für die Begründung des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung
eine minimale Erwerbstätigkeit von 5 Monaten (Nationalrat 3 Monate)
vorauszusetzen. Ausserdem spricht sie sich dafür aus, dass die
Mutterschaftsentschädigung auch bei Adoptionen, allerdings
beschränkt auf vier Wochen, ausgerichtet wird. Anders als der im
Nationalrat abgelehnte Vorschlag soll sich die
Adoptionsentschädigung einzig auf die Mütter beschränken und nur
ausgerichtet werden, wenn das Kind im Zeitpunkt der Aufnahme das 4.
Altersjahr noch nicht vollendet hat. Ferner befasste sich die
Kommission mit verschiedenen Vorstössen zu Änderungen im
Unfallversicherungsgesetz (UVG). Sowohl die Parlamentarische
Initiative 02.433 Minimalprämie in der Unfallversicherung
(Schweiger) wie die gleich lautende Motion des Nationalrates 02.3365
(Gutzwiller) fordern, dass die Versicherer unabhängig vom jeweiligen
Risiko eine Minimalprämie erheben dürfen, deren Höchstgrenze vom
Bundesrat festzulegen ist. Die Kommission entschied mit 9 zu 0
Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Anliegen in Form einer
Kommissionsinitiative aufzugreifen. Die Parlamentarische Initiative 02.434 Prämienzuschläge für
Verwaltungskosten (Forster) und die Motion des Nationalrates 02.3370
(Gutzwiller), Prämienzuschläge für Verwaltungskosten in der
Unfallversicherung, fordern, dass die Höhe des Prämienzuschlags für
Verwaltungskosten der Versicherer in Zukunft nicht mehr von den
Prämienzuschläge der SUVA abhängig sein sollen. Die Kommission
beschloss mit Stichentscheid des Präsidenten, der Initiative Folge
zu geben und somit den Versicherern mehr Spielraum für ihre
Preisgestaltung zu lassen. Ob die erforderlichen Gesetzesänderungen
in der obgenannten Kommissionsinitiative enthalten sein oder separat
dem Rat vorgelegt werden sollen, wird die Kommission an ihrer
nächsten Sitzung vom 19. Mai 2003 entscheiden. Weiter befasste sich die Kommission mit der Standesinitiative Wallis
02.307 Übernahme der angeborenen Krankheiten durch die
Invalidenversicherung. Nach geltendem Recht werden die medizinischen
Massnahmen zur Behandlung von Geburtsgebrechen bis zum 20.
Altersjahr durch die IV übernommen. Ab dem 20. Altersjahr fallen
diese zu Lasten der Krankenversicherung, wobei für die Betroffenen
Selbstbehalt und Franchise anfallen. Um diese plötzliche finanzielle
Belastung zu vermeiden, fordert die Standesinitiative die Übernahme
der Kostenbeteiligung durch die IV. Da dies zu einer stossenden
Ungleichheit zwischen Menschen mit Geburtsgebrechen und anderen mit
nachträglich erworbenen Krankheiten führen würde, lehnt die
Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die
Standesinitiative ab. Anschliessend liess sich die Kommission von Bundespräsident
Couchepin über die Lage der Pensionskassen orientieren. Zustimmend
nahm sie Kenntnis von der Absicht des Bundesrates, in den nächsten
Monaten auf dem Verordnungsweg die Beseitigung der Unterdeckung zu
veranlassen. Sodann behandelte sie vier Motionen des Nationalrates.
Sie beantragt einstimmig, drei davon als Motion zu überweisen
(02.3401 Sicherheit und Vertrauen bezüglich der zweiten Säule der
Altersvorsorge; 02.3418 Versicherungsaufsicht, 02.3421 BVG.
Bruttoprinzip der gesamten Rechnungslegung). Ebenfalls einstimmig
beantragt sie, die Motion 02.3417, Aufsichtstätigkeit des
Bundesamtes für Privatversicherungen. Überprüfung als Postulat
beider Räte zu überweisen. Zusätzlichen eigenen Handlungsbedarf
stellte die Kommission nicht fest. Schliesslich stimmte die Kommission einstimmig für Annahme des
Bundesgesetzes über die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die
ärztliche Verschreibung von Heroin (02.054 n) zu. Der Nationalrat
hatte der Vorlage am 3. März 2003 mit 110 zu 42 Stimmen zugestimmt.
Damit soll die Geltungsdauer dieses Bundesbeschusses ohne
inhaltliche Änderung um fünf Jahre verlängert werden. Die Kommission tagte am 7. April 2003 in Bern, unter dem Vorsitz von
Bruno Frick (CVP/SZ) und teilweise in Anwesenheit von
Bundespräsident Pascal Couchepin. Auskünfte:
Bruno Frick, Kommissionspräsident, (Tel. 055/418 30 33)
Ida Stauffer, Kommissionssekretärin (Tel. 031 322 98 40)
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100461806
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