Medienmitteilung
PD: Befugnisse der Bundesbehörden bei der Information vor Volks-abstimmungen sollen gesetzlich festgehalten werden
2003-04-14T10:45:00
(ots) - Die Staatspolitische Kommission (SPK) ist der Ansicht, dass
die Informationstätig-keit der Bundesbehörden vor eidgenössischen
Volksabstimmungen gesetzlich ge-regelt werden sollte. Sie
verabschiedete deshalb einstimmig eine Kommissionsmo-tion, mit
welcher der Bundesrat beauftragt wird, einen Entwurf für eine
rechtliche Regelung vorzulegen, mit welcher die
Informationsbefugnisse von Bundesrat und Verwaltung bei
Abstimmungskampagnen präziser als bisher gefasst werden. Im Vorfeld von Volksabstimmungen wird die Informationstätigkeit der
Bundesbehörden immer wie-der von verschiedener Seite als zu
einseitig kritisiert. Die SPK ist deshalb der Ansicht, dass hier
verbindliche Spielregeln festzulegen sind. Die Kommission erachtet
das von der Konferenz der Informationsdienste im Januar 2003
herausgegebene Leitbild Information und Kommunikation von Bundesrat
und Bundesverwaltung als gute Grundlage, möchte aber verbindliche
Regeln gesetz-lich verankert wissen. Keinesfalls ist die Kommission
der Ansicht, dass sich Bundesrat und Verwal-tung der
Informationstätigkeit enthalten sollen, wie dies die kürzlich
lancierte Volksinitiative Volks-souveränität statt
Behördenpropaganda will. Im Gegenteil ist sie der Meinung, dass die
Beschlüs-se des Parlamentes dem Volk gegenüber vertreten werden
müssen, umso mehr häufig finanzkräf-tige Gruppierungen auf der
Gegenseite agieren. Allerdings soll es für die behördliche
Informations-tätigkeit klare Kriterien geben. Festzulegen sind
insbesondere Kriterien für den Einsatz öffentlicher Gelder (inkl.
Informationsdienste) und für die zulässigen Inhalte behördlicher
Abstimmungskam-pagnen.
__________________________
Bei der Bereinigung der Differenzen zwischen den Beschlüssen der
beiden Räte zum Entwurf ei-ner gesetzlichen Regelung der Kaderlöhne
und Verwaltungsratshonorare in bundesnahen Unternehmungen (02.424)
stimmt die Kommission in allen Punkten dem Ständerat zu. Der Bun-
desrat wird durch das Gesetz verpflichtet, Grundsätze über den Lohn
der Angehörigen des obers-ten Kaders und über die Honorare der
Mitglieder der Verwaltungsräte von Post, SBB und weiteren
Unternehmen des Bundes zu erlassen. Die Kommission beantragt mit
16:7 Stimmen, dass diese Grundsätze entgegen dem ersten Beschluss
des Nationalrates für die mehrheitlich dem Bund ge-hörenden
Unternehmungen (insb. die Swisscom), welche börsenkotiert sind,
nicht gelten sollen. Die Stellung der Swisscom an der Börse würde
geschwächt, wenn potenzielle Anleger staatliche Interventionen in
die Geschäftsführung der Swisscom befürchten müssten.
Beide Räte sind sich im Grundsatz einig, dass über die Löhne und
Verwaltungsratshonorare in bundesnahen Unternehmungen (inkl.
Swisscom) mehr Transparenz hergestellt werden soll. Der Nationalrat
wollte ursprünglich eine Offenlegung der an die einzelnen
Angehörigen der geschäfts-leitenden Kader und der Verwaltungsräte
ausbezahlten Beträge. Die Kommission stimmt jetzt mit 16:7 Stimmen
dem Beschluss des Ständerates zu, wonach diese personenbezogene
Offenle-gungspflicht auf die Vorsitzenden der Geschäftsleitungen und
Verwaltungsräte beschränkt wird. Für die übrigen Mitglieder dieser
Gremien soll nur die Gesamtsumme der Löhne bzw. Honorare ausgewiesen
werden. Eine individuelle Offenlegung würde in einem
leistungsbezogenen Lohnsys-tem bedeuten, dass auch die individuellen
Qualifikationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Dadurch würden legitime Anliegen des Persönlichkeitsschutzes
verletzt. Die Attraktivität der betroffenen Unternehmungen auf dem
Arbeitsmarkt würde zweifellos erheblich beeinträchtigt.
__________________________
Mit 13:1 Stimmen bei 4 Enthaltungen sprach sich die Kommission
deutlich gegen die Einführung eines Verordnungsvetos aus, wie dies
die parlamentarische Initiative 02.430 Pa.Iv. Lalive dEpinay.
Verordnungsveto verlangt. Die Initiantin verlangt, dass vom
Bundesrat zu beschlies-sende Verordnungen inskünftig vor dem
Inkrafttreten dem Parlament zu eröffnen und zur Geneh-migung zu
unterbreiten seien. Die Kommission ist der Ansicht, dass ein
Verordnungsveto aufgrund der klaren Kompetenzzuweisungen in der
neuen Bundesverfassung nicht nötig ist. Die Bundesver-sammlung ist
gemäss Verfassung zuständig für den Erlass wichtiger rechtsetzender
Bestimmun-gen. Wenn nun ein Verordnungsveto eingeführt wird, besteht
die Gefahr, dass wichtige Fragen vermehrt auf Verordnungsstufe
geregelt und somit dem Referendum des Volkes entzogen würden. Zudem
sieht Artikel 47a des Geschäftsverkehrsgesetzes bereits vor, dass
die Kommissionen zu Verordnungsentwürfen Stellung nehmen können,
wodurch die parlamentarische Mitwirkungsmög-lichkeit bei der
Verordnungsgebung gewährleistet ist.
__________________________
Volk und Stände haben am 9. Februar 2003 den Bundesbeschluss über
die Änderung der Volks-rechte angenommen. Die Inkraftsetzung dieses
Bundesbeschlusses obliegt der Bundesversamm-lung. Einige der in
diesem Bundesbeschluss enthaltenen Änderungen erfordern keine
gesetzliche Umsetzung mehr und sind direkt anwendbar. Der Respekt
vor dem Volksentscheid gebietet, dass diese Änderungen so rasch wie
möglich in Kraft gesetzt werden. Es geht dabei insbesondere um
Änderungen des Verfahrens bei Initiative und Gegenentwurf (die
erstmals bei der Avanti-Initiative zur Anwendung gelangen könnten)
und um die Ausweitung des Staatsvertragsreferendums. Nachdem die SPK
des Ständerates am 31. März 2003 den Entwurf eines Bundesbeschlusses
für die Inkraftsetzung der direkt anwendbaren Bestimmungen der
Änderung der Volksrechte vom 4. Oktober 2002 (03.416) angenommen
hat, stimmt nun auch die nationalrätliche SPK die-sem Entwurf zu, so
dass beide Räte den Beschluss in der Sommersession verabschieden
können und dieser Teil der Änderungen der Volksrechte auf den 1.
August 2003 in Kraft gesetzt werden kann. Auf die Einführung der
Allgemeinen Volksinitiative, die in der Volksabstimmung vom 9. Feb-
ruar 2003 ebenfalls angenommen wurde, muss hingegen bis zum Jahr
2006 gewartet werden, da dazu noch eine komplexe
Ausführungsgesetzgebung ausgearbeitet werden muss.
__________________________
Der grösste Teil der Sitzung der SPK war Anhörungen (der
Asylrekurskommission und des Städte- und Gemeindeverbandes) zur
Teilrevision des Asylgesetzes (02.060) und der Detailberatung des
neuen Ausländergesetzes (02.024) gewidmet. Die Beratung dieser
beiden Gesetzesvorlagen wird noch längere Zeit in Anspruch nehmen.
_________________________ Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates tagte am 10./11.
April 2003 in Bern unter dem Vorsitz von Herrn Nationalrat Charles-
Albert Antille (FDP/VS). Auskünfte:
Charles-Albert Antille, Kommissionspräsident, Tel. 079 629 03 20
Martin Graf, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 36
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100461992
|
|