Medienmitteilung
PD: Embryonenforschungsgesetz: Positionen bezogen Entscheide vertagt
2003-04-14T15:00:00
(ots) - Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des
Nationalrates (WBK-N) ist auf das Embryonenforschungsgesetz
eingetreten, hat eine Rückweisung abgelehnt und die Klärung von
offenen Fragen veranlasst. Ferner kam die Kommission zum Schluss,
dass auch der Bereich Bildung, Forschung und Technologie seinen
Anteil zu den Sparbemühungen des Bundes beitragen müsse. Zu Beginn der Sitzung hat sich die Kommission erneut Themen im
Kontext der BFT-Botschaft (Botschaft über die Förderung von Bildung,
Forschung und Technologie in den Jahren 20042007; 02.089 n)
gewidmet. Die Vorlage selbst hatte die Kommission bekanntlich
bereits im Februar fertig beraten, doch waren noch einige Fragen
offen geblieben. Zum Auftakt erläuterten Bundespräsident Couchepin
und Bundesrat Deiss der Kommission die vom Bundesrat gleichentags
vorgenommene Verteilung der Kreditsperre für den BFT- Bereich in den
Jahren 20042007 und versicherten, dass der Bundesrat zum
gegenwärtigen Zeitpunkt hier keine weiteren Sparmassnahmen geplant
habe. Die Kommissionsmehrheit kam zum Schluss, dass die Kreditsperre
angesichts der Finanzlage des Bundes zu akzeptieren sei. Mit 10:7
Stimmen wurde deshalb der im Februar sehr knapp gefallene Entscheid,
eine Kommissionsmotion zur Aufhebung der Kreditsperre einzureichen,
wieder rückgängig gemacht. Als realitätsnahere Alternative wurde
jedoch einstimmig eine Motion verabschiedet, welche verlangt, dass
der BFT-Bereich von weiteren Streichungen im Rahmen eines
allfälligen zweiten Sparprogramms des Bundes auszunehmen sei. Die
Kommissionsminderheit hält zusätzlich an der ursprünglichen Motion
fest. Das Bereinigen der ursprünglich 17 Anträge auf Kommissionsvorstösse
stellte die Kommission vor keine leichte Aufgabe. Mit dem Vorsatz,
sich auf möglichst wenige Vorstösse zu konzentrieren, hat die
Kommission schliesslich insgesamt vier Motionen und vier Postulate
beschlossen, die alle dem übergeordnete Ziel folgen, den Bildungs-,
Forschungs- und Technologiestandort Schweiz zu fördern und
strukturell effizienter zu gestalten. Bereits im Februar hatte die Kommission beschlossen, die für den
Technologietransferbereich vorgesehenen 16 Millionen Franken (BB G)
zu streichen und stand nun vor der Frage, wie die so frei gewordene
Summe zu verwenden sei. Sie einigte sich darauf, das Geld für die
Aufstockung des Beitrags an die Integration der GSK-Berufe auf
Fachhochschulebene zu verwenden. Der Antrag, den dafür vorgesehenen
Kredit von 40 auf 56 Mio. Franken zu erhöhen, wurde mit 14:2 Stimmen
angenommen. Als Kommission des Zweitrates hatte sich die WBK erstmals mit dem
Embryonenforschungsgesetz (02.083 s) zu befassen, welches der
Ständerat bekanntlich auf ein Stammzellenforschungsgesetz
reduziert und so verabschiedet hat. Die im Anschluss an ein Hearing
engagiert geführte Eintretensdebatte brachte die Brisanz dieser
Vorlage und die kontroversen Standpunkte deutlich zum Ausdruck.
Diese widerspiegelten sich auch darin, dass der Kommission ein
Nichteintretens- und zwei Rückweisungsanträge vorlagen. Wie bereits
in der Kommission des Erstrates stand vor allem die Frage der
Verfassungsmässigkeit der Gesetzesvorlage im Zentrum der Diskussion.
Schliesslich lehnte die Kommission den Antrag, auf die Vorlage
nicht einzutreten, mit 9 zu 4 Stimmen ab. Mit 8 Stimmen gegen 1
bei sieben Enthaltungen unterlagen auch die Rückweisungsanträge.
Die Verwaltung erhielt im Hinblick auf die Sitzung von Mitte Mai den
Auftrag, einen umfangreichen Katalog von offenen Fragen zu klären.
In der Detailberatung wird die Kommission Farbe bekennen müssen, ob
sie der vom Ständerat beschlossenen engen Fassung (Beschränkung auf
die Gewinnung von und Forschung an embryonalen Stammzellen,
Ausklammerung der Embryonenforschung) oder dem Entwurf des
Bundesrates (inkl. Embryonenforschung) folgen will. Zeigen wird sich
auch, ob allenfalls ein dritter, dem von Deutschland eingeschlagenen
vergleichbarer Weg, der eine restriktivere Regelung vorsieht, eine
Kommissionsmehrheit findet. Ferner hatte die WBK in Anwesenheit von Bundesrätin Calmy-Rey
über einen Verpflichtungskredit von 15 Mio. Franken für das
Schweizer Projekt im Rahmen der Weltausstellung Expo 2005 Aichi in
Japan zu befinden (Botschaft 02.080 s). Das Konzept des Schweizer
Pavillons wurde wie bereits im Ständerat insgesamt sehr positiv
beurteilt. Ein Antrag, den Verpflichtungskredit um 3 Mio. zu kürzen,
fand deshalb kaum Gehör und wurde mit 14:2 Stimmen abgelehnt. In der
Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss bei einer Enthaltung
einstimmig gutgeheissen. Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Widmer
(SP/LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Pascal
Couchepin, Bundesrat Joseph Deiss und Bundesrätin Micheline Calmy-
Rey vom 09.11. April 2003 in Bern. Auskünfte:
Hans Widmer, Kommissionspräsident, Tel. 041 360 12 10
Elisabeth Barben, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 99 38
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100462002
|
|