Medienmitteilung

PD: Embryonenforschungsgesetz: Positionen bezogen – Entscheide vertagt

2003-04-14T15:00:00
(ots) - Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des 
Nationalrates (WBK-N) ist auf das Embryonenforschungsgesetz 
eingetreten, hat eine Rückweisung abgelehnt und die Klärung von 
offenen Fragen veranlasst. – Ferner kam die Kommission zum Schluss, 
dass auch der Bereich Bildung, Forschung und Technologie seinen 
Anteil zu den Sparbemühungen des Bundes beitragen müsse.
Zu Beginn der Sitzung hat sich die Kommission erneut Themen im 
Kontext der BFT-Botschaft (Botschaft über die Förderung von Bildung, 
Forschung und Technologie in den Jahren 2004–2007; 02.089 n) 
gewidmet. Die Vorlage selbst hatte die Kommission bekanntlich 
bereits im Februar fertig beraten, doch waren noch einige Fragen 
offen geblieben. Zum Auftakt erläuterten Bundespräsident Couchepin 
und Bundesrat Deiss der Kommission die vom Bundesrat gleichentags 
vorgenommene Verteilung der Kreditsperre für den BFT- Bereich in den 
Jahren 2004–2007 und versicherten, dass der Bundesrat zum 
gegenwärtigen Zeitpunkt hier keine weiteren Sparmassnahmen geplant 
habe. Die Kommissionsmehrheit kam zum Schluss, dass die Kreditsperre 
angesichts der Finanzlage des Bundes zu akzeptieren sei. Mit 10:7 
Stimmen wurde deshalb der im Februar sehr knapp gefallene Entscheid, 
eine Kommissionsmotion zur Aufhebung der Kreditsperre einzureichen, 
wieder rückgängig gemacht. Als „realitätsnahere Alternative“ wurde 
jedoch einstimmig eine Motion verabschiedet, welche verlangt, dass 
der BFT-Bereich von weiteren Streichungen im Rahmen eines 
allfälligen zweiten Sparprogramms des Bundes auszunehmen sei. Die 
Kommissionsminderheit hält zusätzlich an der ursprünglichen Motion 
fest.
Das Bereinigen der ursprünglich 17 Anträge auf Kommissionsvorstösse 
stellte die Kommission vor keine leichte Aufgabe. Mit dem Vorsatz, 
sich auf möglichst wenige Vorstösse zu konzentrieren, hat die 
Kommission schliesslich insgesamt vier Motionen und vier Postulate 
beschlossen, die alle dem übergeordnete Ziel folgen, den Bildungs-, 
Forschungs- und Technologiestandort Schweiz zu fördern und 
strukturell effizienter zu gestalten.
Bereits im Februar hatte die Kommission beschlossen, die für den 
Technologietransferbereich vorgesehenen 16 Millionen Franken (BB G) 
zu streichen und stand nun vor der Frage, wie die so frei gewordene 
Summe zu verwenden sei. Sie einigte sich darauf, das Geld für die 
Aufstockung des Beitrags an die Integration der GSK-Berufe auf 
Fachhochschulebene zu verwenden. Der Antrag, den dafür vorgesehenen 
Kredit von 40 auf 56 Mio. Franken zu erhöhen, wurde mit 14:2 Stimmen 
angenommen.
Als Kommission des Zweitrates hatte sich die WBK erstmals mit dem 
Embryonenforschungsgesetz (02.083 s) zu befassen, welches der 
Ständerat bekanntlich auf ein „Stammzellenforschungsgesetz“ 
reduziert und so verabschiedet hat. Die im Anschluss an ein Hearing 
engagiert geführte Eintretensdebatte brachte die Brisanz dieser 
Vorlage und die kontroversen Standpunkte deutlich zum Ausdruck. 
Diese widerspiegelten sich auch darin, dass der Kommission ein 
Nichteintretens- und zwei Rückweisungsanträge vorlagen. Wie bereits 
in der Kommission des Erstrates stand vor allem die Frage der 
Verfassungsmässigkeit der Gesetzesvorlage im Zentrum der Diskussion. 
– Schliesslich lehnte die Kommission den Antrag, auf die Vorlage 
nicht einzutreten, mit 9 zu 4 Stimmen ab. Mit 8 Stimmen gegen 1 – 
bei sieben Enthaltungen –unterlagen auch die Rückweisungsanträge. 
Die Verwaltung erhielt im Hinblick auf die Sitzung von Mitte Mai den 
Auftrag, einen umfangreichen Katalog von offenen Fragen zu klären. 
In der Detailberatung wird die Kommission Farbe bekennen müssen, ob 
sie der vom Ständerat beschlossenen engen Fassung (Beschränkung auf 
die Gewinnung von und Forschung an embryonalen Stammzellen, 
Ausklammerung der Embryonenforschung) oder dem Entwurf des 
Bundesrates (inkl. Embryonenforschung) folgen will. Zeigen wird sich 
auch, ob allenfalls ein dritter, dem von Deutschland eingeschlagenen 
vergleichbarer Weg, der eine restriktivere Regelung vorsieht, eine 
Kommissionsmehrheit findet.
Ferner hatte die WBK – in Anwesenheit von Bundesrätin Calmy-Rey – 
über einen Verpflichtungskredit von 15 Mio. Franken für das 
Schweizer Projekt im Rahmen der Weltausstellung „Expo 2005 Aichi“ in 
Japan zu befinden (Botschaft 02.080 s). Das Konzept des Schweizer 
Pavillons wurde – wie bereits im Ständerat – insgesamt sehr positiv 
beurteilt. Ein Antrag, den Verpflichtungskredit um 3 Mio. zu kürzen, 
fand deshalb kaum Gehör und wurde mit 14:2 Stimmen abgelehnt. In der 
Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss – bei einer Enthaltung – 
einstimmig gutgeheissen.
Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Widmer 
(SP/LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Pascal 
Couchepin, Bundesrat Joseph Deiss und Bundesrätin Micheline Calmy- 
Rey vom 09.–11. April 2003 in Bern.
Auskünfte:
Hans Widmer, Kommissionspräsident, Tel. 041 360 12 10
Elisabeth Barben, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 99 38

Permalink:


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