Medienmitteilung
PD: Eintreten auf das Öffentlichkeitsgesetz ohne Begeisterung
2003-05-20T16:19:00
(ots) - Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S)
spricht sich für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der
Verwaltung aus, indem sie auf das Bundesgesetz über die
Öffentlichkeit der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) (03.013)
eintritt. Allerdings ist die Skepsis gegenüber der konkreten Vorlage
noch nicht ausgeräumt. Die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips stellt ein altes Anliegen
des Parlamentes dar, welchem die eidgenössischen Räte zuletzt im
Jahre 1998 durch die Überweisung von drei parlamentarischen
Vorstössen Nachdruck verliehen haben. Der Bundesrat hat nun diese
Forderung erfüllt, indem er der Bundesversammlung einen Entwurf für
ein Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung vorlegt.
Nach ausführlicher Debatte, während der viele kritische Fragen an
die Bundesrätin und die Verwaltung gerichtet wurden, ist die
Kommission mit 7:0 Stimmen bei einer Enthaltung auf diese Vorlage
eingetreten. Vorher hat sich die Kommission vom Berner
Staatsschreiber Kurt Nuspliger über die Erfahrungen des Kantons
Bern, welcher seit acht Jahren das Öffentlichkeitsprinzip kennt,
informieren lassen. Die Detailberatung wird an der nächsten Sitzung
stattfinden. Bereits bei der Eintretensdebatte hat sich gezeigt,
dass noch viele Fragen geklärt werden müssen. Gegenstand der
Beratungen werden insbesondere folgende Punkte sein: Der Entwurf für ein Öffentlichkeitsgesetz bringt den Wechsel vom
Grundsatz der Geheimhaltung zum Öffentlichkeitsprinzip. Jeder Person
soll ein durchsetzbares Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten
zustehen. Allerdings kann dieses Recht zum Schutz überwiegender
öffentlicher oder privater Interessen eingeschränkt werden. Die
Ausnahmen, die eine Beschränkung, einen Aufschub oder eine
Verweigerung der Einsichtnahme ermöglichen, werden im
Gesetzesentwurf abschliessend aufgezählt. Ebenso wird im Gesetzesentwurf das Verfahren für den Zugang zu
amtlichen Dokumenten geregelt. Erhält eine Person nicht den
gewünschten Zugang zu Dokumenten, soll sie sich an eine
Schlichtungsstelle wenden können. Wird durch die Gewährung der
Akteneinsicht ein mehr als geringfügiger Aufwand verursacht, so soll
eine Gebühr erhoben werden können. Gelten soll das Öffentlichkeitsprinzip gemäss Gesetzesentwurf für
die Bundesverwaltung sowie für Organisationen, die öffentliche
Aufgaben erfüllen (z.B. SBB, Post, SUVA, Pro Helvetia,
Schweizerischer Nationalfonds), soweit diese Organisationen
Verfügungskompetenzen besitzen. Die Kommission tagte am 20. Mai 2003 in Bern unter dem Vorsitz von
Ständerat Franz Wicki (CVP, LU). Bern, 20. Mai 2003 Parlamentsdienste
Auskünfte:
Franz Wicki, Kommissionspräsident, Tel. 041 921 10 16
Ruth Lüthi, stv. Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 98 04
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100463177
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