Medienmitteilung
SGB/USS: Unterdeckung in der beruflichen Vorsorge
Rentnerbeiträge sind tabu
2003-05-21T13:32:23
Bern (ots) - Der SGB beurteilt die drei heute vom Bundesrat zur
Behebung der Unterdeckung in der beruflichen Vorsorge
vorgeschlagenen Massnahmen wie folgt: Er lehnt den Beitrag der Rentner/innen ab. Mit diesem Vorschlag
würden wohlerworbene Rechte verletzt. Rentner/innen können sich
gegen eine Kürzung nicht wehren und sie sind zumeist auch nicht in
der Lage, ihre Lebenssituation zu ändern und etwa eine Arbeit zu er-
greifen. Dieser Vorschlag ist für den SGB tabu. Aufgrund seiner momentanen internen Entscheidlage lehnt es der
SGB auch ab, dass einzelne Kassen den Mindestzinssatz unterschreiten
können. Denn damit würde das BVG-Leistungsziel gefährdet. Eine
mittelfristig vernünftige Lösung beim Mindestzinssatz wird auf eine
gute Formel abstellen, die sich an den Anlegemöglichkeiten der
Pensionskassen orientiert. Bei den Beiträgen für Arbeitnehmer und geber ist ein
konjunkturelles Abwürgen zu verhindern. Sanierungen sollen sich
deshalb über einen sehr langen Horizont erstrecken. Der Arbeitgeber
soll zu zwei Dritteln an den Sanierungsbeiträgen beteiligt werden. Auskünfte: Colette Nova 079. 428 05 90 (ab 17.00)
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100463252
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