Medienmitteilung

SGB/USS: Mindestzinssatzsenkung nur auf der Basis einer nachvollziehbaren Formel

2003-05-28T13:45:29

Bern (ots) -

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist sich
bewusst, dass die Höhe des Mindestzinssatzes die reale Situation 
auf den Finanzmärkten widerspiegeln muss. Er hat aber auch immer 
betont, dass die Berücksichtigung der Ertragsmöglichkeiten bei der 
Festlegung des Mindestzinssatzes nicht willkürlich, sondern aufgrund 
einer nachvollziehbaren Formel erfolgen muss. Der SGB erwartet 
deshalb vom Bundesrat, dass er eine der Formeln der BVG-Kommission 
übernimmt. Ohne solche Formel kann keine Senkung des BVG- 
Mindestzinssatzes akzeptiert werden. Diese Forderung wird im übrigen 
von den meisten Experten und auch von der Eidg. BVG-Kommission 
geteilt.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Bundesrat, oder zumindest 
einzelne seiner Mitglieder, nicht immun gegen Pressing-Versuche der 
interessierten Versicherungswirtschaft ist. Um so wichtiger ist es 
darum, dass der Mindestzinssatz nach objektiven Kriterien festgelegt 
wird. Der Bundesrat sollte und sich über mehrere Jahre daran halten. 
Nur so ist sichergestellt, dass der Mindestzinssatz bei besseren 
Renditen auf den Finanzmärkten auch wieder steigt.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Auskunft:
Colette Nova, Tel. 079 428 05 90
Serge Gaillard, Tel. 079 353 11 06
Pietro Cavadini, Tel. 079 353 01 56

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100463563


Weiterführende Informationen

http://www.sgb.ch/home.htm

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