Medienmitteilung
SGB/USS: Mindestzinssatzsenkung nur auf der Basis einer nachvollziehbaren
Formel
2003-05-28T13:45:29
Bern (ots) - Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist sich
bewusst, dass die Höhe des Mindestzinssatzes die reale Situation
auf den Finanzmärkten widerspiegeln muss. Er hat aber auch immer
betont, dass die Berücksichtigung der Ertragsmöglichkeiten bei der
Festlegung des Mindestzinssatzes nicht willkürlich, sondern aufgrund
einer nachvollziehbaren Formel erfolgen muss. Der SGB erwartet
deshalb vom Bundesrat, dass er eine der Formeln der BVG-Kommission
übernimmt. Ohne solche Formel kann keine Senkung des BVG-
Mindestzinssatzes akzeptiert werden. Diese Forderung wird im übrigen
von den meisten Experten und auch von der Eidg. BVG-Kommission
geteilt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Bundesrat, oder zumindest
einzelne seiner Mitglieder, nicht immun gegen Pressing-Versuche der
interessierten Versicherungswirtschaft ist. Um so wichtiger ist es
darum, dass der Mindestzinssatz nach objektiven Kriterien festgelegt
wird. Der Bundesrat sollte und sich über mehrere Jahre daran halten.
Nur so ist sichergestellt, dass der Mindestzinssatz bei besseren
Renditen auf den Finanzmärkten auch wieder steigt. SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND Auskunft: Colette Nova, Tel. 079 428 05 90
Serge Gaillard, Tel. 079 353 11 06
Pietro Cavadini, Tel. 079 353 01 56
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100463563
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