Medienmitteilung
PD: Neue Finanzordnung und Alcopops behandelt
2003-06-24T15:54:27
(ots) - Die WAK des Nationalrats hat an ihrer Sitzung vom 23. und
24. Juni 2003 einen Beitrag zum Entlastungspaket und der
Alkoholprävention bei Jugendlichen geleistet indem die Erhöhung der
Besteuerung der Alcopops beantragt wird. Ausserdem wurde die Neue
Finanzordnung beraten, welche mindestens bis 2020 die finanziellen
Grundlagen des Bundes regeln soll. Schliesslich behandelte die WAK-N
den bundesrätlichen Bericht zu den Parallelimporten. I. Neue Finanzordnung 1. Hintergrund Die direkte Bundessteuer und
die Mehrwertsteuer stellen die wichtigsten Einnahmequellen des
Bundes dar. Bisher musste die Finanzordnung periodisch nachgeführt
und dem Volk vorgelegt werden. Die NFO verfolgt drei Ziele: Erstens
die langfristige Sicherung der beiden Haupteinnahmequellen, zweitens
die Nachführung der Bundesverfassung und drittens die Vereinfachung
des Steuersystems. Der Bundesrat schlägt keine Erhöhung der
Steuersätze vor. Eintreten wird von der WAK-N einstimmig
beschlossen. 2. Einzelne Beschlüsse Veränderung des Unternehmenssteuersatzes
(Art. 128 Abs. 1 Bst. b BV): Der Bundesrat schlägt vor, den
Unternehmenssteuersatz auf die heute geltenden 8,5% festzuschreiben,
womit Rechtssicherheit geschaffen werde. Anträge auf einerseits ein
Beibehalten des geltenden Rechts (9,8%) im Sinne einer Reserve für
die anstehende Unternehmenssteuerreform II und andererseits ein
Senken des Unternehmenssteuersatzes auf 8% wurden abgelehnt (je
15:6). Verankerung der Steuerquotenneutralität bei Steuersatzveränderungen
auf Bundesebene: Insbesondere vor dem Hintergrund steigender MWST-
Sätze wurden Anträge gestellt, dass bei Anpassungen der
Bundessteuern oder des Steuersystems eine steigende Steuerbelastung
z.B. durch ein Senken der direkten Bundessteuern zu kompensieren
sei. Die Mehrheit lehnt namentlich wegen der demographischen
Entwicklung ein solch starres Korsett für die Bundesfinanzen
ebenso ab wie die Vermischung der Frage der Steuerquotenneutralität
mit der Weiterführung der NFO. Schliesslich sei die Bestimmung auch
nicht notwendig, da jede Steuersatzerhöhung vom Volk abgesegnet
werden müsse. Sondersteuersatz für Beherbergungsleistungen (Art. 130, Abs. 1bis
BV): Die bundesrätliche Vorlage sieht vor, auf den Sondersteuersatz
ab 2006 zu verzichten (Steuervolumen ca. 150 Mio. Franken). Der
Ständerat beschloss, die Möglichkeit eines zweiten reduzierten
Satzes, der zwischen dem reduzierten und dem Normalsatz liegen soll.
Dem schliesst sich die Mehrheit (12:8) der WAK-N an: Der Tourismus
sei zu sehr der Volatilität des Schweizer Frankens ausgesetzt und
die ausländische Konkurrenz profitiere ebenfalls von reduzierten
Steuersätzen. Für die Minderheit soll der Sondersteuersatz als
Giesskannensubvention abgeschafft werden. Verwendung von 5% des nicht zweckgebundenen MWST-Ertrags für die
Prämienverbilligung der Krankenkassenversicherung (Art. 130 Abs. 3
BV): Wie bisher schlägt der Bundesrat für die NFO vor, dass 5% des
nicht zweckgebundenen Ertrags für die Prämienverbilligung der
Krankenkassenversicherung verwendet werden. Damit soll die
verfassungsmässig vorgesehene Entlastung der unteren Einkommen als
Kompensation der nicht progressiven MWST erreicht werden. Der
Ständerat beschloss, diese Entlastung für die ganze Dauer der NFO
einzuführen, sofern der Gesetzgeber nicht eine andere Verwendung des
Geldes zugunsten unterer Einkommen beschliesst. Befristung der Neuen Finanzordnung: Der Bundesrat schlägt vor, die
NFO nicht mehr zu befristen. Anders der Ständerat, der eine
Befristung bis 2020 vorsieht. Die Mehrheit der WAK-N folgt diesem
Beschluss mit 13:9 Stimmen: Auch für sie ist die Steuerpolitik in
regelmässigen Abständen zu überdenken, und Volk und Stände sollen in
grösseren zeitlichen Abständen über die Grundlagen der
Bundesfinanzordnung entscheiden können. Nachdem die z.Z. geltende
Finanzordnung auf 12 Jahre befristet ist, soll die Befristung der
NFO gemäss Antrag der WAK-N auf 2020 auslaufen. II. Alcopops Zur Bekämpfung des Alkoholkonsums von Jugendlichen
beantragt der Bundesrat in seiner Botschaft (03.019), die
Alkoholsteuer auf Alcopops um 300 Prozent zu erhöhen, was bedeutet,
dass die Steuerbelastung von 50 Rappen pro Flasche auf 1,82 Franken
steigt. Anlässlich der Sommersession verabschiedete der Ständerat
die Gesetzesvorlage ohne Gegenstimmen. Die Kommission wies in ihrer Sitzung darauf hin, dass Alcopops bei
Jugendlichen (manche von ihnen sind erst 12, ja sogar erst 10 Jahre
alt) auf enormen Zuspruch stossen, was ein ernstes
Gesundheitsproblem aufwirft. Sie ist ohne Gegenstimme auf den
Entwurf eingetreten. Die Erhöhung des Preises dieser alkoholischen
Getränke durch eine höhere Steuerbelastung ist nach Auffassung der
WAK-N eine Massnahme, die bei diesem Zielpublikum wirksam sein wird.
Das Beispiel Frankreichs, welches ebenfalls eine zusätzliche Steuer
auf alkoholhaltigen Süssgetränken eingeführt hat, beweist dies;
nachdem die entsprechende Nachfrage in unserem Nachbarland nämlich
gesunken war, verzichteten die Hersteller darauf, Alcopops weiterhin
auf den Markt zu bringen. Uneinigkeit bestand in der Kommission
hingegen über das Ausmass der Steuererhöhung: Eine Erhöhung um
lediglich 100 Prozent wurde mit 13 gegen 10 Stimmen verworfen. Die
Minderheit hatte geltend gemacht, auch mit einer geringeren Erhöhung
würde die angestrebte Wirkung erzielt. Gleichzeitig würden damit
diejenigen Personen, welche Alcopops in vernünftigem Mass
konsumieren, nicht mit einer in den Augen der Minderheit
prohibitiven Steuer bestraft. Die Mehrheit war der Auffassung, dass
nur mit einer bedeutenden Steuererhöhung die gewünschte Wirkung
erzielt werden kann, was auch die Erfahrungen im Ausland bestätigen.
Angesichts der extrem schädlichen Auswirkungen des Konsums von
Alcopops auf die Jugendlichen vertritt die sie die Ansicht, dass
eine halbherzige Massnahme nicht zu verantworten wäre. III. Parallelimporte 1. Hintergrund Ende 1999 erging der
Bundesgerichtsentscheid Kodak SA gegen Jumbo Markt, in welchem in
Schliessung einer echten Gesetzeslücke für den Bereich des
Patentrechts der Grundsatz der nationalen Erschöpfung statuiert
wurde. Das Postulat (00.3612) Parallelimporte. Bericht zur
Erschöpfungsproblematik bis Ende 2002 verlangte im Anschluss vom
Bundesrat einen vertieften Bericht, den die Kommission an ihrer
heutigen Sitzung beraten hat. Der Bericht, der auf drei umfassenden Studien basiert, zeigt, dass
die internationale Erschöpfung zwar aus wirtschaftstheoretischer
Sicht sachgerecht wäre, aber mit einem zusätzlichen Wachstum von
0,0% - 0,1% des BIP einen kaum messbaren Nutzen bringen würde. Damit
können die negativen Effekte auf nationaler (Forschungsplatz
Schweiz) und internationaler (keine Preisdifferenzierung für
Drittweltländer und somit Gefahr des Lieferstopps) Ebene nicht
wettgemacht werden, weshalb der Bundesrat die internationale
Erschöpfung verwirft. Die auf die EU beschränkte, regionale
Erschöpfung kann nicht unilateral verfügt werden und bedarf eines
bilateralen Übereinkommens mit der EU. Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat eine mögliche
Gesetzesänderung vor, welche den Missbrauch von Patenten
unterbindet. Damit soll die mit der KG-Revision bereits beschlossene
Missbrauchsverbot (Art. 3 Abs. 2 KG) das Verbot gewisser
Vertikalabreden (Art. 5 Abs. 4 KG) ergänzt werden: So sollen
Produkte, die durch Immaterialgüter mehrfach geschützt werden, (z.B.
die Parfumflache (Markenschutz), deren Verschluss durch ein Patent
geschützt wird) sich nicht auf den Patentschutz stützen können, wenn
der Charakter des patentrechtlich geschützten Produktteils nur von
untergeordnete Bedeutung ist. 2. Weiteres Vorgehen Für die Kommission steht die internationale
Erschöpfung z.Z. nicht zur Diskussion. Mit Stichentscheid des
Präsidenten (12:12) überweist die Kommission ein Postulat, das vom
Bundesrat bis Mitte 2004 einen Bericht zur regionalen Erschöpfung
verlangt, auf welchem anschliessend d.h. nach den bilateralen
Verhandlungen II gegebenenfalls die entsprechenden Verhandlungen
mit der EU aufgenommen werden können. Dabei soll der Bereich der
administrierten Preise bei Pharmaprodukte separat analysiert werden.
Die Kommissionsminderheit lehnt das Postulat ab, da der Forschungs-
und Produktionsplatz Schweiz nicht geschädigt werden dürfe. Die Sitzung fand am 23. und 24. Juni 2003 in Bern unter dem Vorsitz
von Nationalrat Jean-Philippe Maitre (CVP/GE) und im teilweisen
Beisein von Bundesrat Villiger statt. Bern, 24. Juni 2003
Parlamentsdienste
Auskünfte:
Nationalrat Jean-Philippe Maitre, Präsident der Kommission:
022/703 47 50
Stefan Brupbacher, Kommissionssekretär, Tel.: 079/789 13 81
Alexandre Füzesséry, Stv. Kommissionssekretär, Tel.: 031/322 98 58
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