Medienmitteilung
PD: Vorlage für einen neuen Medienartikel wird nach weitgehend positiver Vernehmlassung dem Nationalrat unterbreitet
2003-07-04T11:12:23
(ots) - Letzten Herbst beauftragte die Staatspolitische Kommission
(SPK) des Nationalrates den Bundesrat mit der Durchführung einer
Vernehmlassung zu der von ihr ausgearbeiteten Ergänzung der
Bundesverfassung mit einem Artikel betreffend Medienpolitik.
Angesichts der Umstrittenheit früherer Vorlagen für eine
verfassungsrechtliche Verankerung der Medienpolitik durfte man auf
die Ergebnisse der Vernehmlassung gespannt sein. Diese zeigen, dass
eine verfassungsrechtliche Verankerung der Medienpolitik bei der
grossen Mehrheit der Parteien und Kantonsregierungen Zustimmung
findet. Uneinheitlich präsentierten sich die Vertreter der
Medienbranche: Während insbesondere der Verband Schweizer Presse
äusserst skeptisch reagierte, begrüssten die elektronischen Medien,
verschiedene Kleinverleger und auch ein Teil der Organisationen der
Medienschaffenden die Verfassungsbestimmung. Die von der SPK ausgearbeitete und am 5. September 2002 einstimmig
verabschiedete Vorlage bringt eine verfassungsrechtliche Verankerung
der Medienpolitik. Die Schweiz kennt bis heute nur eine indirekte
Presseföderung durch die Verbilligung des Transports von Zeitungen
und Zeitschriften. Diese mittlerweile sehr umstrittenen indirekten
Subventionen basieren auf Artikel 15 des Postgesetzes, dessen
Verfassungsgrundlage doch ziemlich weit hergeleitet werden muss. Nun
soll eine explizite Verfassungsgrundlage geschaffen werden, welche
zielgerichtetere Massnahmen erlaubt. Dadurch wird es möglich sein,
das unbefriedigende System der indirekten Unterstützung durch
Verbilligung der Posttaxen durch eine direkte Subventionierung von
Presseerzeugnissen, welche bestimmte Kriterien erfüllen, abzulösen.
Zusammen mit dem Verfassungsartikel betreffend Radio und Fernsehen
entsteht somit die Grundlage für eine zusammenhängende Medienpolitik
aus staatspolitischer Sicht. Entsprechende Bestimmungen zur
Umsetzung könnten dereinst in einem Medienvielfaltsgesetz
zusammengefasst werden. Die Verfassungsbestimmung erlaubt es im
Übrigen durchaus, gewissen Presseerzeugnissen, die einem
gemeinnützigen oder kulturellen Zweck dienen, weiterhin
Transportvergünstigungen zukommen zu lassen, wenn sie die Kriterien
einer direkten Subvention nicht erfüllen. Ist der erste Versuch der
SPK für eine verfassungsrechtliche Verankerung einer umfassenden
Medienpolitik im Jahre 1999 in der Vernehmlassung noch auf grosse
Skepsis gestossen, so fand diese Vorlage nun eine deutlich bessere
Aufnahme. Grundsätzlich positiv aufgenommen wurde die neue
Verfassungsbestimmung bei der Mehrzahl der Kantonsregierungen (16),
bei den Parteien (CVP, SP, Grüne, CSP, EVP, EDU; mit Vorbehalten FDP
und LPS), bei den Vertretern der elektronischen Medien, den
Gewerkschaften, den Non-profit- Organisationen, bei verschiedenen
kleinen Verlagen, den Konsumentenorganisationen (mit Vorbehalten),
der Medienwissenschaft und der Post. Negativ aufgenommen wurde die
neue Bestimmung vom Verband Schweizer Presse und verschiedenen ihm
angeschlossenen Verlagen, von 5 Kantonsregierungen, von der SVP
sowie von den Unternehmerverbänden. Da seitens der Mehrzahl der
politischen Akteure offenbar Konsens darüber besteht, dass
angesichts der zunehmenden Monopolisierungstendenzen insbesondere im
regionalen Pressewesen gehandelt werden muss, unterbreitet die
Staatspolitische Kommission ihre Vorlage dem Rat. Sie beantragt dem
Büro die Behandlung in der Herbstsession, damit die Schaffung der
Grundlagen für eine langfristige Pressepolitik voranschreiten kann.
___________________________________ Im Zusammenhang mit der Beratung
des neuen Ausländergesetzes (02.024) und der Teilrevision des
Asylgesetzes (02.060) hat die Kommission die Standesinitiativen der
Kantone St. Gallen und Aargau vorgeprüft. St. Gallen fordert, dass
Personen in Haft genommen werden können, wenn sie ihre Identität
nicht oder vermutlich falsch angeben (03.300). Aargau verlangt, dass
mit Herkunftsstaaten von Asylsuchenden Rückführungsabkommen
abzuschliessen sind; gegenüber Staaten, die sich nicht kooperativ
verhalten, sei jegliche staatliche Hilfe einzustellen (03.304). Nach
Anhörung der Vertretungen der Kantone hat die Kommission
beschlossen, beiden Standesinitiativen Folge zu geben (St. Gallen:
16:8; Aargau: 9:9 Stimmen, 3 Enthaltungen, Stichentscheid des
Präsidenten). Die definitiven Entscheide über die Anliegen der
beiden Initiativen werden im Rahmen der Behandlung des
Ausländergesetzes und der Teilrevision des Asylgesetzes gefällt
werden. Der Nationalrat wird diese Gesetzesvorlagen als Erstrat
voraussichtlich in der Herbst- und Wintersession dieses Jahres
behandeln. _____________________________________ Die
Staatspolitische Kommission des Nationalrates tagte am 3./4. Juli
2003 in Bern unter dem Vorsitz von Herrn Nationalrat Charles- Albert
Antille (FDP/VS). Über weitere an dieser Sitzung gefällte Beschlüsse
wird die Kommission Anfang nächster Woche informieren. Bern, 4. Juli 2003 Parlamentsdienste Auskünfte:
Andreas Gross (zu Medien und Demokratie), Präsident der
Subkommission Medien und Demokratie der SPK (im Sitzungszimmer 87
Tel. 031 322 99 87)
Ruth Lüthi (zu Medien und Demokratie), stv. Kommissionssekretärin,
Tel. 031 322 98 04
Stefan Wiedmer (zu den Standesinitiativen der Kantone St. Gallen und
Aargau), wiss. Mitarbeiter, Tel. 031 322 88 74
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100464766
|
|