Medienmitteilung
PD: SGK beginnt mit den Beratungen zum Transplantationsgesetz und verabschiedet Übergangsregelung für die Verbilligung der Krankenkassenprämien
2003-07-08T14:47:49
(ots) - An ihrem dritten Sitzungstag einer dreitägigen Sitzung war
in der SGK-N das Eintreten auf das Transplantationsgesetz
unbestritten. Bei der Detailberatung steckt die Kommission noch in
den Anfängen. Umstrittener war die Übergangslösung bei den
Bundessubventionen für die Verbilligung der Krankenkassenprämien, wo
zwei Minderheiten höhere Beträge als die vom Bundesrat
vorgeschlagenen fordern. Nach rund zweistündiger Diskussion war Eintreten auf das
Transplantationsgesetz (01.057 n) in der Kommission unbestritten.
Das Transplantationsgesetz erfasst Organe, Gewebe und Zellen sowohl
menschlichen wie tierischen Ursprungs. Das Gesetz will die heutige
Rechtszersplitterung beseitigen und eine verbesserte
Rechtssicherheit in diesem Bereich schaffen. Es soll insbesondere
Missbräuche verhindern und die Menschenwürde, die Persönlichkeit und
die Gesundheit im Zusammenhang mit Transplantationen schützen.
Grundlage für eine einheitliche Regelung für Spende, Entnahme und
Übertragung von Organen, Geweben und Zellen ist der 1999 von Volk
und Ständen angenommene Verfassungsartikel (Art. 119a). Die
Detailberatung drehte sich vorerst vor allem um Zweck und
Grundbegriffe. Für einige Themen wurden von der Verwaltung klärende
Zusatzberichte angefordert. Die SGK-N hat mit 18:1 Stimmen bei 4 Enthaltungen den
Bundesbeschluss über die Krankenversicherung. Bundesbeiträge für die
Jahre 2004 2007 (03.042 ns) verabschiedet. Zwei Minderheiten
verlangen jährlich zusätzlich 500 Millionen (Jost Gross) bzw. 100
Millionen (Guisan) Franken Bundessubventionen. Der Bundesbeschluss
ist wegen der Verzögerungen bei der KVG-Revision (00.079) nötig
geworden. Der geltende Bundesbeschluss, der die jährlichen Beiträge
des Bundes an die Kantone für die Verbilligung der
Krankenkassenprämien für Versicherte in bescheidenen
wirtschaftlichen Verhältnissen regelt, läuft Ende 2003 aus. Der neue
Bundesbeschluss soll verhindern, dass eine Lücke bei der
Prämienverbilligung bis zur Inkraftsetzung der laufenden KVG-
Revision entsteht, welche ein neues Modell der Prämienverbilligung
vorschlägt. Gegenüber dem Betrag für 2003 von 2314 Millionen Franken
sollen die jährlichen Beiträge jeweils um 1,5 Prozent steigen. Einstimmig angenommen wurde der Bundesbeschluss Soziale Sicherheit.
Abkommen mit der Republik der Philippinen (02.082). Das Abkommen
regelt die Koordination der Alters-, Hinterlassenen- und
Invalidenversicherung und folgt dem Muster bereits bestehender
Abkommen mit anderen Staaten. Heute vergütet die Invalidenversicherung medizinische Leistungen bei
Versicherten mit Geburtsgebrechen nur bis zum abgeschlossenen 20.
Altersjahr. Nachher läuft die Vergütung über die
Krankenversicherung, was für die Versicherten wegen der Franchise
und dem Selbstbehalt teurer zu stehen kommt. Die Kommission hat die
Probleme in diesem Zusammenhang erkannt, lehnte die
Standesinitiative 02.307 s Kt.Iv. VS. Übernahme der angeborenen
Krankheiten durch die Invalidenversicherung aber mit 17:0 bei 6
Enthaltungen ab, da deren Vorschläge neue Probleme schaffen würden.
Sie verabschiedete hingegen mit 14:4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein
Kommissionspostulat, das den Bundesrat auffordert, Lösungen für das
aufgeworfene Problem in die 3. KVG-Revision aufzunehmen. Die Kommission hat weiter die Kt.Iv. JU. KVG-Revision. Für eine
zentrale Landeskasse und einkommensabhängige Prämien (02.305 s)
vorgeprüft und beantragt mit15:5 Stimmen bei 3 Enthaltungen der
Initiative keine Folge zu geben. Ausschlaggebend waren dazu offene
Fragen im Zusammenhang mit der künftigen Ausgestaltung der
Krankenkassenprämien angesichts der heutigen regionalen und
kantonalen Unterschiede sowie das mit einer Einheitskasse
wegfallende Wettbewerbselement. Eine Kommissionsminderheit will der
Standesinitiative Folge geben. Die Petition Süchtige Schweiz(02.2029 n) der Eidgenössischen
Jugendsession 2002, die unabhängige Beratungs- und Kontrollestellen
für Konsumenten harter Drogen sowie Einrichtungen stationärer und
mobiler Drogenteststellen und Forschung im Bereich der
Designerdrogen fordert, wird dem Bundesrat ohne Zustimmung zur
Kenntnis unterbreitet. Weiter hat die Kommission aufgrund von Vorarbeiten einer
Arbeitsgruppe einstimmig ein Kommissionspostulat beschlossen, das
vom Bundesrat einen Bericht über die Fahrenden in der Schweiz und
mögliche Massnahmen zur Beseitigung bestehender Diskriminierungen
verlangt. Die Sitzung fand am 7. Juli 2003 unter dem Vorsitz von Nationalrat
Toni Bortoluzzi (SVP, ZH) statt. Die nächste Sitzung findet am 4./5. September 2003 in Bern statt. Bern, 8. Juli 2003 Parlamentsdienste
Auskünfte:
Nationalrat Toni Bortoluzzi, Tel. 01 761 36 46, Natel 079 348 80 43
Urs Hänsenberger, Kommissionssekretär, Tel. 031 324 01 47
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100464871
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