Medienmitteilung
PD: Staatspolitische Kommission will eidgenössische Ombudsstelle
2003-07-10T10:13:55
(ots) - Die Eidgenossenschaft soll eine Ombudsstelle erhalten, die
natürliche und juristische Personen im Verkehr mit den
Bundesbehörden berät, in Konfliktfällen vermittelt und dadurch einen
Beitrag zur Vermeidung aufwändiger Rechtshändel leistet. Mit 14 zu 7
Stimmen hat die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates
einen Gesetzesentwurf ihrer Subkommission verabschiedet und
gleichzeitig den Bundesrat beauftragt, bis Ende Jahr ein
Vernehmlassungs-verfahren durchzuführen. Mit der Schaffung einer
eidgenössischen Ombudsstelle will die Kommission eine über 30 Jahre
alte parlamentarische Forderung erfüllen, die in der Folge der
tragischen Ereignisse in Zug vom September 2001 neue Aktualität
erlangt hat. Die Kommissionsmehrheit erachtet eine eidgenössische Ombudsstelle,
deren Aufbau erstmals 1970 durch Gewerbekreise angeregt und seither
in zahlreichen weiteren überwiesenen Vorstössen an den Bundesrat
gefordert wurde, als längst fällige Ergänzung der bundesstaatlichen
Institutionen. Sie weist darauf hin, dass sich die sieben
bestehenden Ombudsstellen auf Kantons- und Gemeindeebene wie auch
die bestehenden privaten und eidgenössischen Einrichtungen mit
ombudsähnlichen Funktionen durchwegs gut bewähren. Die Minderheit
der Kommission lehnt die Einführung einer Ombudsstelle vor allem aus
Kostengründen ab. Sie bezweifelt, dass durch die Tätigkeit einer
Ombudsstelle in der Verwaltung namhafte Einsparungen erzielt werden
können. Mit einer Ombudsstelle würden lediglich weitere staatliche
Stellen geschaffen, deren Verhältnis von Kosten und Nutzen höchst
fragwürdig sei. Im Gegensatz zu den vordergründigen
Kostenüberlegungen der Minderheit ist die Kommissionsmehrheit
überzeugt, dass sich die Einrichtung einer eidgenössischen
Ombudsstelle in finanzieller, volkswirtschaftlicher und in
menschlicher Hinsicht lohnen wird. Ihre Arbeit soll einerseits den
kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU), andererseits den
Bürgerinnen und Bürgern dienen, die sich bisweilen durch einen
Behördendschungel überfordert sehen. Durch ihre Arbeit kann die
Ombudsstelle einen wichtigen Beitrag zum Abbau bürokratischer
Hürden, einem bürgernäheren Verhalten der Verwaltung und letztlich
zur Vermeidung aufwändiger Rechtshändel leisten. Der Gesetzesentwurf geht bei der Ombudsperson von einer starken,
unabhängigen, in allen Landesteilen und Sprachregionen bekannten
Persönlichkeit mit Magistratenstatus aus, die von der
Bundesversammlung zu wählen ist. Zusammen mit einer Stellvertreterin
oder einem Stellvertreter und einem ständigen Sekretariat soll sie
insbesondere natürliche und juristische Personen im Verkehr mit den
Bundesbehörden beraten und in Konfliktfällen vermitteln. Damit die
Ombudsstelle ihre Aufgaben wahrnehmen können, soll sie völlig
unabhängig von Regierung und Verwaltung arbeiten können. Deshalb ist
sie nicht als Verwaltungsstelle, sondern als Einrichtung der
Bundesversammlung konzipiert, die administrativ den
Parlamentsdiensten zugeordnet ist. Ausgangspunkt des vorliegenden
Gesetzesentwurfes bildete die parlamentarische Initiative Fankhauser
(98.445, Eidgenössische Ombudsstelle für Menschenrechte), die in
einer Subkommission unter der Leitung von Frau Nationalrätin Dorle
Vallender umgesetzt wurde. Da sich die Abgrenzug zwischen
Menschenrechts- und anderen Fragen als schwierig erwies, wurde ein
Gesetzesentwurf für eine allgemeinde Ombudsstelle ausgearbeitet.
Dieser basiert auf einem Vorentwurf, den der Bundesrat in der Folge
der überwiesenen Motion Gadient (88.333 Eidgenössischer Ombudsmann)
1994 vorgelegt, jedoch wieder sistiert hatte. Bern, 10. Juli 2003 Parlamentsdienste Auskünfte:
Dorle Vallender, Präsidentin der Subkommission Ombudsstelle,
Tel. 079 262 29 15
Stefan Wiedmer, Sekretär der Subkommission, Tel. 031 322 88 74
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100464920
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