Medienmitteilung
PD: Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates will sich an der
Vernehmlassung des Bundesrates zur Steueramnestie beteiligen
2003-07-11T14:32:13
(ots) - Der Bundesrat hat am 25. Juni 2003 beschlossen, eine
Vernehmlassung durchzuführen über die vereinfachte Nachbesteuerung
in Erbfällen (drei Varianten), die Abschaffung der Erbenhaftung für
Bussen des Erblassers und über die straflose Selbstanzeige. Die
Kommission hat beschlossen, sich an dieser Vernehmlassung zu
beteiligen und sie mit Fragen zur allgemeinen Steueramnestie zu
ergänzen. Sie will damit die Koordination mit den
Parlamentsgeschäften sicherstellen: Der Ständerat hat am vergangenen
3. Juni einer Tessiner Standesinitiative zur Durchführung einer
allgemeinen Steueramnestie (02.308) Folge gegeben; der Nationalrat
wird sich auch noch mit dieser Standesinitiative befassen sowie mit
der parlamentarischen Initiative gleichen Inhalts von Nationalrätin
Barbara Polla (03.406). Auch will die Kommission damit der
diesbezüglichen Entwicklung in verschiedenen europäischen Ländern
Rechnung tragen. Die Kommission hat das Eidgenössische
Finanzdepartement deshalb ersucht, die Vernehmlassung mit
differenzierten Zusatzfragen über die verschiedenen Möglichkeiten
einer allgemeinen Steueramnestie zu ergänzen. Im Weiteren hat die
Kommission im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege
(01.023) die Detailberatung des Gesetzes über das Bundesgericht
weitergeführt. Die Kommission hat am 8. und 9. Juli 2003 unter dem
Vorsitz von Ständerat Simon Epiney (CVP, VS) und teils im Beisein
von Bundesrat Villiger in Bern getagt. Bern, 11. Juli 2003 Parlamentsdienste Auskunft:
Simon Epiney, Kommissionspräsident, Tel.: 027 455 78 40
Christine Lenzen, Komissionssekretärin, Tel.: 031 322 97 10
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100464987
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