Medienmitteilung
PD: Nachtsperrzeiten des Flughafens Zürich zu regeln, ist nicht Aufgabe des eidgenössischen Parlaments - Für eine Umsetzung des Projektes REMA der Post mit klaren Auflagen Zustimmung zur Postverordnung
2003-08-22T15:26:17
(ots) - Dem mittels einer Standesinitiative vorgebrachten Anliegen,
die Nachtflugsperre des Flughafens Zürich um zwei Stunden auf sieben
Stunden zu verlängern, gibt die Kommission für Verkehr und
Fernmeldewesen des Ständerates keine Folge. Weiter spricht sie sich
gegen allzu strenge Auflagen für die Schweizerische Post im
Zusammenhang mit der Reorganisation der Briefsortierzentren aus: Sie
lehnt zwei Standesinitiativen der Kantone Tessin und Wallis ab,
unter anderem weil die Post bereits gewisse Zugeständnisse
hinsichtlich des Projektes REMA gemacht hat. Die vom Kanton Zürich am 27. März 03 eingereichte Standesinitiative
Flughafen Zürich. Nachtflugsperre (03.306) wurde vor der Kommission
von Regierungsrat Ruedi Jeker vertreten. Der Vorstoss fordert vom
Bund, die Nachtflugsperre des Flughafens Zürich um zwei Stunden auf
sieben Stunden zu verlängern. Regierungsrat Ruedi Jeker machte
darauf aufmerksam, dass sich seit der Verabschiedung der
Standesinitiative im Kantonsrat die Situation verändert habe. So
werde der Regierungsrat aller Voraussicht nach, bereits im kommenden
September dem Bund ein neues Betriebsreglement zur Genehmigung
vorlegen, welches eine Nachtsperre von 7 Stunden vorsehe. Angesichts
dieser neuen Ausgangslage, die die Forderungen der Standesinitiative
weitgehend erfüllt, sieht die Kommission keinen weiteren
Handlungsbedarf. Andererseits erachtet sie die Genehmigung von
Betriebsreglementen nicht als eine Aufgabe der Eidgenössischen Räte
und gab der Initiative aus diesen Überlegungen einstimmig keine
Folge. Sie erwartet aber von den zuständigen Behörden, dass die
nötigen Genehmigungsverfahren rasch abgewickelt werden. Nach der Anhörung von Vertretern des Kantons Tessin und Wallis und
dem Konzernleiter der Schweizerischen Post, Ulrich Gygi, hat die
Kommission die beiden Standesinitiativen Restrukturierung der Post
(02.314 Kt.Iv. Wallis) und Reorganisation der Briefverteilung der
Post (Rema) (02.313 Kt.Iv. Tessin) vorgeprüft. Mit 5 zu 2 Stimmen
bei 3 Enthaltungen hat die Kommission der Initiative des Kantons
Tessin und mit 5 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen der Initiative des
Kantons Wallis keine Folge gegeben. Die Kommission äusserte grosses
Verständnis für die Anliegen der beiden Kantone. Sie betonte die
gesetzliche Verpflichtung der Post, einen Service public von guter
Qualität und zu gleichen Preisen in allen Regionen der Schweiz
anzubieten. Die Kommission führte indessen aus, dass die Postspitze
das Projekt REMA nach der Einreichung der beiden Initiativen
entscheiden redimensioniert hat und nun eine Variante mit 3 Haupt-
und 6 Subzentren verwirklichen will. Weitere materielle Anliegen der
Initiativen wurden mit der Änderung des Postgesetzes in der
Frühlingssession 2003 (Pa.Iv. 02.408) behandelt und teilweise
aufgenommen. Die Kommission ermuntert zudem die Post überall dort,
wo wirtschaftlich sinnvoll, in den betroffen Randregionen
Kompensationsmöglichkeiten für verloren gegangen Arbeitsplätze zu
suchen. Grundsätzlich zustimmend hat sich die Kommission zum Entwurf des
Bundesrates für eine revidierte Postverordnung (VPG) geäussert. Die
Kommission hält fest, dass die vom Gesetzgeber verabschiedeten
Aufträge zumeist ziel führend und klar umgesetzt worden sind. Eine
stärkere und verbindlichere Konkretisierung wünscht sich die
Kommission aber namentlich im Bereich des Poststellennetzes, einem
der Herzstücke der Verordnung. Sie unterstützt den Bundesrat bei den
geplanten Erhebungsmodalitäten für die allfälligen
Konzessionsgebühren, bei der Einrichtung einer nationalen Kommission
und einer Aufsichtsbehörde im Rahmen des UVEK. Sie bekräftigte, dass
der Bundesrat unvermindert die politische Gesamtverantwortung für
die Schweizerische Post trage. Vorbehaltlos zugestimmt hat die Kommission hat die Kommission dem 7.
Zusatzprotokoll zur revidierten Rheinschifffahrtsakte und dem
Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung
in der Binnenschifffahrt (03.038). Bern, 22. August 2003 Parlamentsdienste Auskünfte:
Ständerat Ernst Leuenberger, Kommissionspräsident, Tel: 031 357 57 57
Edith Bachmann, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 98 17
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100465968
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