Medienmitteilung
PD: Die Kommission verabschiedet das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Sie will den Schutz der Opfer häuslicher Gewalt verstärken
2003-08-27T17:31:12
(ots) - Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats
befürwortet die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher
Paare. Die Möglichkeit, Kinder zu adoptieren, will sie diesen Paaren
aber nicht einräumen. Sie strebt zudem für Opfer häuslicher Gewalt
eine Erhöhung des Schutzes an. Die Kommission hat den Entwurf zum Bundesgesetz über die
eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (02.090) mit
12 gegen 1 Stimme bei 3 Enthaltungen gutgeheissen. Sie ist
weitgehend dem Antrag des Bundesrates gefolgt. So hat sie mit 12
gegen 9 Stimmen beschlossen, in eingetragener Partnerschaft lebenden
Personen die Adoption von Kindern zu untersagen. Eine Minderheit
möchte es diesen Personen allerdings ermöglichen, unter bestimmten
Bedingungen das Kind des andern Partnerteils zu adoptieren
(vorteilhaft für das Wohl des Kindes, langjährige Partnerschaft,
Abwesenheit des anderen leiblichen Elternteils). Eine andere
Minderheit beantragt aus Gründen der Gleichbehandlung, das
Adoptionsverbot zu streichen und den in eingetragener Partnerschaft
lebenden Personen die Möglichkeit der Einzeladoption nach Artikel
264b ZGB einzuräumen. Mit 8 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission,
den lesbischen Paaren die Vorteile zu gewähren, die das geltende
Recht bezüglich Witwenrente für Frauen vorsieht. Nach Auffassung der
Kommissionsmehrheit rechtfertigt sich die bevorzugende Behandlung
der Frauen, da namentlich die Lohngleichheit noch immer nicht
Wirklichkeit ist. Eine Minderheit folgt dem Bundesrat: Dieser sieht
für gleichgeschlechtliche Paare das gleiche System vor wie für
Witwer. Damit lassen sich Ungleichbehandlungen vermeiden. Im Rahmen der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Vermot-
Mangold (00.419 Schutz vor Gewalt im Familienkreis und in der
Partnerschaft) hat die Kommission mit 17 zu 2 Stimmen bei 1
Enthaltung den Vorentwurf zu einem neuen Artikel 28b des
Zivilgesetzbuches (Schutz vor häuslicher Gewalt) angenommen. Diesem
Artikel zufolge kann eine Person, gegen die von einer Person, die im
gleichen Haushalt lebt oder gelebt hat, ein körperlicher Angriff
verübt oder mit einem solchen gedroht wird, das Gericht anrufen. Das
Gericht kann anordnen, dass die verletzende Person die Wohnung und
deren unmittelbare Umgebung verlässt, und ihr verbieten, die Wohnung
und deren Umgebung wieder zu betreten. Dies bietet dem Opfer eine
Alternative dazu, sein Zuhause verlassen zu müssen. Der Vorentwurf
sieht zudem vor, dass die Kantone Informations- und Beratungsstellen
einrichten, welche der Prävention gegen häusliche Gewalt und der
Verhinderung von Rückfällen dienen sollen. Die Vorlage geht in die
Vernehmlassung. Schliesslich hat die Kommission mit 12 gegen 8 Stimmen beschlossen,
der Initiative von Nationalrätin Leutenegger-Oberholzer (02.463
Revision OHG und BStP. Mehr Verfahrensrechte für die Opfer) keine
Folge zu geben. Mit dieser Initiative sollte den Opfern von
Gewalttaten ein Beschwerderecht gegen richterliche Entscheide nicht
nur zu zivilrechtlichen Forderungen sondern auch zu öffentlich-
rechtlichen Ansprüchen eingeräumt werden. Die Initiantin geht von
der Rechtsprechung des Bundesgerichts aus, wonach keine
Zivilansprüche betroffen sind, wenn es um Taten von Behörden oder
Beamten in Ausübung ihrer amtlichen Verrichtungen geht und ein
Kanton für solche Fälle gegenüber Dritten eine Staatshaftung
vorgesehen hat. Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass das
Problem sich lediglich in den vier Kantonen stellt, die die
ausschliessliche und verschuldensabhängige Staatshaftung kennen. Die
Frage der Verfahrensrechte der Opfer sei im Rahmen der Revision des
OHG und des Entwurfs einer schweizerischen Strafprozessordnung
umfassend zu überprüfen. Eine Minderheit schliesst sich der
Initiantin an und bejaht den Gesetzgebungsgbedarf. Sie beantragt,
der Initiative Folge zu geben. Die Kommission tagte am 25./26 August
2003 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Anita Thanei (S/ZH) und
teilweise im Beisein von Bundesrätin Ruth Metzler in Zürich. Bern, 27. August 2003 Parlamentsdienste Auskünfte:
Anita Thanei, Kommissionspräsidentin, Tel. 043 322 07 55
079 634 47 18
Christine Lenzen, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 97 10
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100466132
|
|