Medienmitteilung
PD: Das Entlastungsprogramm im Voranschlag 2004
2003-08-29T16:01:38
(ots) - Die Finanzkommission hat sich über das Verfahren zum
Einbau
des Entlastungsprogramms 2003 in den Voranschlag 2004 und in den
Legislaturfinanzplan ausgesprochen. Die Budgethoheit wird durch das
Entlastungsprogramm nicht tangiert. Daher spielt der Voranschlag
2004 bei der Umsetzung des Entlastungsprogramms eine zentrale Rolle. Entlastungsprogramm findet die Zustimmung der Finanzkommission Die Finanzkommission hat von den Beschlüssen der Spezialkommission
zum Entlastungsprogramm 2003 (EP 03) zustimmend Kenntnis genommen.
Nach den Arbeiten der Spezialkommission ist es nun Sache der
Finanzkommission, das EP 03 im Voranschlag 2004 und im
Legislaturfinanzplan zu berücksichtigen. Weil die Budgethoheit auch
dem Entlastungsprogramm vorgeht, müssen die vorwirkenden Massnahmen
aus dem Entlastungsprogramm mit dem Voranschlag 2004 in Einklang
gebracht werden. Aufgrund ihrer Verantwortung für den Bundeshaushalt
begrüsst sie die getroffenen Beschlüsse der Spezialkommission. Die
beantragten Änderungen halten das im EP 03 avisierte Entlastungsziel
ein. Stabilisierung der Ausgaben als Ziel des Voranschlags 2004 Die Finanzkommission hat die Eckwerte des Voranschlags 2004 zur
Kenntnis genommen. Ziel des Voranschlags 2004 ist es, die
Bundesausgaben real auf dem Niveau des Voranschlags 2003 zu
stabilisieren. Die Ausgaben des Bundes dürfen somit im nächsten Jahr
im Vergleich zum Voranschlag 2003 nur noch im Ausmass der
geschätzten Teuerung von 0,7 Prozent wachsen. Der Voranschlag geht
von einem effektiven Defizit von 3,5 Milliarden Franken aus. Hinzu
kommt ein ausserordentlicher Zahlungsbedarf von 1,1 Milliarden
Franken aufgrund auszufinanzierender Vorsorgeverpflichtungen. Vor
diesem Hintergrund hat sich die Finanzkommission dafür
ausgesprochen, den "Sanierungsfall Bundeshaushalt" bereits im
Voranschlag 2004 mit den einschneidenden Massnahmen des
Entlastungsprogramms 03 auf den Pfad der Stabilisierung zu führen. Zwischenbericht der Finanzdelegation Die Finanzkommission hat den Zwischenbericht der Finanzdelegation
über ihre Tätigkeit im ersten Halbjahr 2003 zur Kenntnis genommen.
Zu Diskussionen Anlass gaben Personalgeschäfte wie die vorzeitigen
Pensionierungen in der Armee und Abgangsentschädigungen sowie
Einzelgeschäfte aus den Departementen wie beispielsweise die
Migration der PUBLICA, die Expo.02 und die OSEC. In Bezug auf die
Swiss besteht für die Finanzkommission kein Handlungsbedarf. Risikoanalyse der Pensionskassen des Bundes Die Finanzkommission hat sich im Weiteren mit finanziellen Problemen
der Pensionskassen des Bundes, der verselbständigten Unternehmen des
Bundes und den bundesnahen Unternehmen befasst (z.B. PUBLICA,
Pensionskassen der RUAG; Skyguide, SBB). Die Ursachen für diese
Probleme reichen von überholten gesetzlichen Regelungen und
ungünstigen Zeitpunkten für die Verselbständigung bis zu
unglücklichen Börsengeschäften gewisser Pensionskassen. Die
Finanzkommission hat beschlossen, die weitreichenden finanziellen
Auswirkungen dieser Problematik gemeinsam mit der Finanzkommission
des Nationalrates weiter zu verfolgen. Die Kommission tagte am 28. und 29. August 2003 unter dem Vorsitz
von Ständerat Hans-Rudolf Merz (R/AR) und im Beisein von Peter
Siegenthaler, Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV),
in Herisau/AR. Herisau, 29. August 2003 Parlamentsdienste Auskünfte:
Hans-Rudolf Merz, Kommissionspräsident, Tel. 071 352 42 11
Hans Schiffmann, Kommissionssekretär, Tel. 079 244 44 65
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100466226
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