Medienmitteilung
PD: Exportförderung behandelt
2003-09-03T11:30:02
(ots) - Wegen fehlender Entscheidungsgrundlagen beantragt die WAK-S
bei der Exportförderung 2004 2007 nicht einen Rahmenkredit für 4
Jahre zu gewähren. Vielmehr will sie einen Kredit von 34 Millionen
Franken für die Jahre 2004 und 2005 sprechen und gleichzeitig den
Bundesrat beauftragen, bis Ende März 2005 einen Evaluationsbericht
der Exporttätigkeit sowie eine Analyse dreier alternativer
Strategiemodelle zu erarbeiten. Im Jahr 2005 soll dann ein
Strategieentscheid samt der weiteren Finanzierung behandelt werden.
Der Nationalrat hatte einen Kredit von 17 Millionen Franken nur für
das Jahr 2004 beschlossen und verlangte die Entscheidungsgrundlagen
schon bis Ende März 2004. 1. Exportförderung 2004 2007 Am 1. März 2001 trat das neue
Exportförderungsgesetz in Kraft. Für die Periode 2001 2003 wurde
die Exportförderung an die OSEC Business Network Switzerland
vergeben. Der Bundesrat präsentierte in seiner Botschaft (03.021)
eine erste Evaluation und schlug Massnahmen zur Weiterentwicklung
sowie Finanzierung der Periode 2004 2007 vor. Für diese Periode
wurde ein Zahlungsrahmen von 62,4 Millionen Franken vorgesehen. Beschluss des Nationalrates Am 4. Juni 2003 beschloss der
Nationalrat mit 99 zu 36 Stimmen, der Exportförderung lediglich
einen Zahlungsrahmen von 17 Millionen Franken nur für das Jahr 2004
zu bewilligen. Zudem beauftragte er den Bundesrat, bis Ende März
2004 für die Weiterführung der Exportförderung notwendige
Entscheidungsgrundlagen vorzulegen. Konkret wird ein
Evaluationsbericht verlangt, der u.a. den Nutzen der Exportförderung
für KMU, Kantone und Branchen darlegt und bezüglich der Abgrenzung
zwischen privatwirtschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen
Tätigkeiten der OSEC und der Konkurrenzierung von Privaten Klarheit
schaffen soll. Weiter soll der Zugang zu den Instrumenten der
Exportförderung vereinfacht werden (one stop shop Prinzip).
Gleichzeitig soll der Bundesrat auch die Vor- und Nachteile
mindestens folgender drei Entwicklungsmodelle für die zukünftige
Exportförderung darlegen: erstens die Weiterführung des Status Quo
bei der Exportförderung, zweitens deren verstärkte Integration in
die Bundesverwaltung und drittens die Beschränkung der OSEC auf
Kerntätigkeiten, welche private Institutionen und Unternehmen nicht
konkurrenzieren. Anträge der WAK-S Das Eintreten wurde einstimmig beschlossen.
Generell war sich die Kommission einig, dass die Exporttätigkeit
zentral sei für die Wettbewerbsfähigkeit und das
Arbeitsplatzpotential der Schweizer Unternehmen. Grossmehrheitlich
wurden auch die Leistungen der OSEC für Kleinbetriebe in der
Anfangsphase der Evaluation einer Exporttätigkeit anerkannt.
Eingehend diskutiert und teilweise kritisiert wurden jedoch die
(fehlende) Abgrenzung zwischen den gemein- und
privatwirtschaftlichen Tätigkeiten der OSEC, die Möglichkeit von
Quersubventionen von staatlich finanzierten Dienstleistungen
zugunsten privatwirtschaftlicher Tätigkeiten der OSEC und damit die
Konkurrenzierung privater Leistungsanbieter. Wie bereits der
Nationalrat, befand die Kommission, dass sie zurzeit nicht im
Besitze der notwendigen Unterlagen sei, um einem Rahmenkredit für 4
Jahre zuzustimmen. Daher beantragt die Kommission ebenfalls einen
Evaluationsbericht der Exporttätigkeit sowie eine Analyse dreier
alternativer Strategiemodelle als Entscheidungsgrundlage vom
Bundesrat. Sie fordert die Ausarbeitung dieser Unterlagen im
Gegensatz zum Nationalrat, der diese schon bis Ende März 2004
verlangt jedoch erst bis Ende März 2005. Sie ist der Ansicht, dass
eine fundierte Evaluation in der vom Nationalrat angesetzten Frist
nicht möglich ist. Im Gegensatz zum Nationalrat, der einen
Zahlungsrahmen von 17 Millionen Franken für das Jahr 2004 beschloss,
beantragt die WAK-S dem Ständerat, einen Zahlungsrahmen von 34
Millionen Franken für die Jahre 2004 und 2005 zu sprechen. Damit
soll auch einer allfälligen Verunsicherung beim Personal der OSEC
entgegengewirkt und der Organisation eine mittelfristige Planung
ihrer Tätigkeit ermöglicht werden. Anträge auf Änderung der Höhe des
Zahlungsrahmens für die beiden Jahre wurden klar verworfen. 2. Weitere Geschäfte Gemäss Art. 44 des Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsgesetz muss der Bundesrat die zuständige
parlamentarische Kommission bezüglich der Leistungsaufträge
konsultieren. In diesem Sinne prüfte die Kommission die
Leistungsaufträge zur Landwirtschaftlichen Forschung 2004-2007, zum
Nationalgestüt 2004-2007 und zum Bundesamt für Metrologie und
Akkreditierung und stimmte ihnen zu. Schliesslich hat die Kommission
auch eine vom Kanton Waadt eingereichte Standesinitiative (02.309)
behandelt. Diese verlangt die Förderung der Produktion von
Pflanzenproteinen über einen Ökobeitrag im Rahmen der Agrarpolitik.
Mit 5 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die Kommission der
Initiative nicht Folge zu geben. Für die Mehrheit waren finanzielle
Gründe ausschlaggebend für den Entscheid. Die Sitzung fand am 2. September 2003 in Bern unter dem Vorsitz von
Ständerat Fritz Schiesser (FDP/GL) und im teilweisen Beisein von
Bundesrat Deiss statt. Bern, 3. September 2003 Auskünfte:
Ständerat Fritz Schiesser, Präsident der Kommission:
Tel.: 055 645 60 30
Alexandre Füzéssery, Stv. Kommissionssekretär, Tel.: 031 322 98 58
Fabian Cohn, Sekretariat, Tel.: 031 323 53 82
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100466388
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