Medienmitteilung
SGB/USS: SGB lehnt bundesrätliche Willkürpolitik beim Mindestzinssatz ab
2003-09-10T12:51:43
Bern (ots) - Der Bundesrat lehnt es nach wie vor ab, den
Mindestzinssatz nach klaren, für alle Versicherten nachvollziehbaren
Kriterien festzulegen. Mit seiner sturen Weigerung, eine Formel für
den Mindestzinssatz zu beschliessen, gibt er dem Druck der
Lebensversicherer zu Lasten der Versicherten nach. Durch seine
willkürliche Festsetzung des Mindestzinssatzes schadet der Bundesrat
der beruflichen Vorsorge: das angeschlagene Pensionskassensystem
braucht Transparenz, Glaubwürdigkeit und Stabilität und keine
Hauruck-Entscheidungen des Bundesrates. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund lehnt die vom Bundesrat
beschlossenen 2,25 Prozent für den Mindestzinssatz als zu niedrig
ab. Es ist aus Sicht der Versicherten nicht nachvollziehbar, dass
ihnen Pensionskassen und Lebensversicherer trotz einer
professionellen Anlageorganisation nicht einmal die Rendite der
risikoarmen Bundesobligation weitergeben müssen. Der zu tiefe Satz
verschafft den Aktionären und dem Management der Lebensversicherer
einen garantierten Gewinn auf Kosten der Versicherten, die dafür mit
kleineren Renten abgespiesen werden. SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND Auskünfte: Colette Nova, Tel. 079-428 05 90
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100466627
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