Medienmitteilung
PD: Voranschlag 2004 mit ausserordentlichem Zahlungsbedarf
2003-10-14T09:17:27
(ots) - Damit der Voranschlag 2004 nicht gegen die Regeln der
Schuldenbremse verstösst, muss der Ausgabenplafond um 4,1 Milliarden
Franken erhöht werden; davon entfallen 3 Milliarden Franken auf eine
Erstreckung beim Abbau des strukturellen Defizits und 1,1 Milliarden
Franken auf ausserordentlichen Zahlungsbedarf für die Sanierung von
Pensionskassen. Die Kommission hält die zusätzliche Verschuldung des
Bundes für problematisch. Mit Berücksichtigung der Wirtschaftslage
und der eingeleiteten Sanierungsmassnahmen im Entlastungsprogramm
hat sie darauf verzichtet, vom Bundesrat zusätzliche Kürzungen im
Budget 2004 zu verlangen. Die Subkommissionen wurden beauftragt, in
ihrem Zuständigkeitsbereich die Detailprüfungen durchzuführen. Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen
Nationalbank Vor der Beratung des Voranschlags liess sich die Kommission durch
Jean-Pierre Roth, Präsident des Direktoriums der Schweizerischen
Nationalbank, über die Wirtschaftslage sowie die Geld- und
Zinspolitik der Schweizerischen Nationalbank orientieren. In der
Diskussion angesprochen wurde die internationale
Konjunkturentwicklung, deren Auswirkungen auf die Exportwirtschaft
und die Aussichten für das Budgetjahr. Voranschlag 2004 (03.051 sn) Die Finanzkommission des Ständerates stellt fest, dass der vom
Bundesrat am 26. September verabschiedete Voranschlag 2004 die
Regeln der Schuldenbremse nur dann einhalten kann, wenn der Abbau
des strukturellen Defizits mit dem Entlastungsprogramm erstreckt
wird und die Ausgaben für die Pensionskassensanierungen als
ausserordentlicher Zahlungsbedarf definiert werden. Der Budgetantrag
2004 des Bundesrates weist ein Defizit von 3,5 Milliarden Franken in
der Finanzrechnung und von 6,7 Milliarden Franken in der
Erfolgsrechnung aus. In Anbetracht der weiter ansteigenden
Verschuldung des Bundes will die Kommission an den im Budget 2004
enthaltenen Kürzungen des Entlastungsprogramms und an der
Weiterführung der Kreditsperre festhalten. Nachtrag II des Budgets 2004 (03.052 sn) Mit der Botschaft zum 2. Nachtrag zum Voranschlag 2003 werden
Nachtragskredite im Umfang von 500 Mio. anbegehrt. Unter den 47
Zahlungskreditbegehren wurden 16 Kredite von der Finanzdelegation in
der Höhe von 258 Mio. Fr. als gewöhnlicher Vorschuss schon
bewilligt. Bei den beantragten Nachtragskrediten wird gleichzeitig
die Kreditsperre in 29 Rubriken aufgehoben. Mit dem Nachtrag werden
auch 2 Verpflichtungskredite von insgesamt 65 Millionen Franken
beantragt. Zudem wird mit einem Bundesbeschluss II zum Nachtrag eine
zusätzliche Entnahme und Kreditübertragung im Betrag von insgesamt
36 Millionen Franken beim Fonds für die Eisenbahngrossprojekte
verlangt. 03.058 s NEAT 1, 2. Phase, Mitbericht zum Zusatzkredit Der Bundesrat beantragt mit Botschaft vom 10. September 2003 einen
Zusatzkredit von 900 Millionen Franken zum Alpentransit-
Finanzierungsbeschluss vom 8. Dezember 1999. Der Bundesrat begründet
den Zusatzkredit zu den 12,6 Mrd. Fr mit der Aufstockung der
Reserven. Die ursprünglich bewilligten Reserven der NEAT sind
vollständig verplant und wurden insbesondere auch für finanziell
erhebliche Projektänderungen am Ceneri-Basistunnel eingesetzt. Die
Kommission weist in ihrem Mitbericht an die Kommission für Verkehr
und Fernmeldewesen auf die Investitionsfolgekosten hin. Jede
Projektänderung mit höheren Ausgaben führt zu steigenden Belastungen
bei den künftigen Betriebskosten. Die Kommission tagte am 13. Oktober 2003 unter dem Vorsitz von
Ständerat Hans-Rudolf Merz (R/AR) und in Anwesenheit von Bundesrat
Kaspar Villiger, Vorsteher des Eidg. Finanzdepartementes, in Bern. Bern, 13. Oktober 2003 Parlamentsdienste
Auskünfte:
Hans-Rudolf Merz, Kommissionspräsident, Tel. 071 352 42 11
Hans Schiffmann, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 63 92
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100467741
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