Medienmitteilung
PD: Prinzip der Selbstkontrolle leistet zentralen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit
2003-10-20T11:14:41
(ots) - Die Untersuchung der Geschäftsprüfungskommission des
Nationalrates (GPK-N) hat ergeben, dass die Schweiz ein hohes Niveau
an Lebensmittelsicherheit aufweist. Einen zentralen Beitrag leistet
dazu das insbesondere im Lebensmittelgesetz verankerte Prinzip der
Selbstkontrolle, wobei im Bereich der kleineren und kleinsten
Unternehmen gewisse Probleme bestehen. Die Notwendigkeit einer
Überprüfung der Organisationsstruktur der Bundesverwaltung im
Bereich der Lebensmittelsicherheit wird durch die Resultate der
Untersuchung bestätigt. Die GPK-N kam auch zum Schluss, dass die
Vollzugsorgane bei importierten und inländischen Lebensmitteln für
ein gleich hohes Sicherheitsniveau zu sorgen haben. Die GPK-N hat ihre mit Unterstützung der Parlamentarischen
Verwaltungskontrollstelle (PVK) und externen Experten durchgeführte
Untersuchung zum Vollzug der Gesetzgebung im Bereich der
Lebensmittelsicherheit abgeschlossen. Sie liess sich dabei vom
Prinzip leiten, dass die Lebensmittelsicherheit in allen Phasen der
Produktion, des Vertriebs sowie des Verkaufs eines Lebensmittels
gewährleistet sein sollte. Grundsätzlich stellte sie fest, dass der
Selbstkontrolle durch die Unternehmen des Lebensmittelbereichs eine
grosse Bedeutung zukommt. Die Selbstkontrolle ist eine wichtige
Voraussetzung für die Wirksamkeit des Lebensmittelgesetzes.
Schwierigkeiten bereitet sie aber vor allem bei kleineren Betrieben
wie Metzgereien und Restaurants. Bei solchen Betrieben ist die
Sensibilisierung für die Risiken im Lebensmittelbereich und das
notwendige Fachwissen zum Teil wenig ausgeprägt. Die GPK-N fordert
deshalb den Bundesrat auf, die Einführung von Minimalanforderungen
an die Selbstkontrolle für solche Betriebe zu prüfen. In Bezug auf die Lebensmittelsicherheit finden nebst dem
Lebensmittelgesetz und seinen Vollzugsverordnungen auch diverse
Erlasse im Bereich der Agrarpolitik Anwendung. Aufgrund
unterschiedlicher Ansätze und Schwerpunkte ergeben sich in der
Praxis Probleme bei der Anwendung dieser Erlasse. Für die Kommission
drängt es sich deshalb auf, dass der Bundesrat sein operatives
Gesamtkonzept konkretisiert und auch Verfahren schafft, die
auftretende Konflikten zwischen dem Konsumentenschutz und der
Multifunktionalität der Landwirtschaft zu lösen helfen. Die
Untersuchung bestätigte, dass die aktuelle Organisationsstruktur auf
Stufe der Bundesverwaltung mehrere Dienststellen aus verschiedenen
Departementen nehmen Aufgaben im Bereich der Lebensmittelsicherheit
wahr - zu Koordinationsproblemen und zu einer suboptimalen
Ressourcennutzung führen. Die GPK-N unterstützt deshalb die vom Bundesrat eingeleitete
Überprüfung der Organisationsstruktur. Des Weiteren legt sie dem
Bundesrat nahe, dem kohärenten Auftreten der Bundesbehörden
gegenüber den vollziehenden Kantonen grosse Bedeutung bei zu messen. Die Kantone spielen im Vollzug eine wichtige Rolle für die
Lebensmittelsicherheit. Die Untersuchung zeigte jedoch auf, dass die
Kontrollen in den Kantonen unterschiedlich gehandhabt werden. Die
GPK-N forderte den Bundesrat darum auf, die Zweckmässigkeit
verpflichtender Minimalvorgaben für die kantonalen Kontrollen zu
prüfen, um so eine gewisse Vereinheitlichung des Vollzugs zu
erzielen. Im Bereich der importierten Nahrungsmittel ergab die Untersuchung,
dass die Eidgenössische Zollverwaltung aufgrund der
Ressourcenausstattung an der Grenze nur sehr beschränkt Kontrollen
durchführen kann. Es liess sich im Weitern nicht feststellen, ob bei
den regulären Lebensmittelkontrollen der Kantone den importierten
Produkten ein besonderes Augenmerk geschenkt wird. Wichtig erscheint
es der GPK-N, dass inländische Produkte im Vergleich zu importierten
Lebensmitteln durch die unterschiedlichen Kontrollen im Verlaufe der
Produktion, der Weiterverarbeitung und des Vertriebs nicht
benachteiligt werden und dadurch das hohe Niveau der
Lebensmittelsicherheit in der Schweiz nicht unterwandert wird. Die
Kontrolle von importierten Lebensmitteln im Rahmen von so genannten
Schwerpunktprogrammen ist zu begrüssen. Diesem Aspekt der
Lebensmittelsicherheit sollte auch in Zukunft Beachtung geschenkt
werden. Bei den hier aufgeführten Schlussfolgerungen handelt es sich
nur um die wichtigsten Erkenntnisse der Untersuchung. Der
Schlussbericht der PVK beinhaltet aus Sicht der GPK-N aber weitere
Erkenntnisse, die mittel- und langfristig für die Gewährleistung der
Lebensmittelsicherheit von Belang sein können, so dass auf die
gleichzeitig publizierten Berichte verwiesen werden muss. Die Kommission hat am 17. Oktober 2003 unter dem Vorsitz von
Nationalrätin Brigitta M. Gadient (SVP/GR) in Bern getagt. Bern, 20. Oktober 2003 Parlamentsdienste
Auskünfte:
Nationalrätin Brigitta M. Gadient, Kommissionspräsidentin,
081 / 353 93 53
Nationalrat Rudolf Imhof, Präsident der Subkommission EFD/EVD,
061 / 761 50 70
Christoph Albrecht, Sekretär der Subkommission EFD/EVD,
031 / 323 45 25
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100467956
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