Medienmitteilung
PD: Antipersonenminen: Präzisierungen im Kriegsmaterialgesetz
2003-10-21T10:15:58
(ots) - Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates
beantragt einstimmig, zwei Artikel im Kriegsmaterialgesetz so zu
präzisieren, dass jegliche Unklarheit in Bezug auf die Haltung
unseres Landes zu Antipersonenminen ausgeschlossen wird. Im Weiteren
beantragt die Kommission einstimmig, der Änderung von Artikel 1 des
Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes
bestimmter konventioneller Waffen zuzustimmen; mit dieser Änderung
soll der Anwendungsbereich des Übereinkommens und seiner Protokolle
auf nicht internationale bewaffnete Konflikte ausgeweitet werden. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S)
beantragt einhellig (9 Stimmen), der Revision des
Kriegsmaterialgesetzes (KMG) zuzustimmen. Diese Revision geht auf
die parlamentarische Initiative Dupraz (00.456) zurück, welche
verlangte, dass zwei Bestimmungen des Übereinkommens über das Verbot
des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von
Antipersonenminen und über deren Vernichtung (Ottawa- Vertrag)
wörtlich in das Eidgenössische Kriegsmaterialgesetz überführt
werden. Zum einen handelt es sich um die Bestimmung, in der die die
Vorrichtung Aufnahmesperre definiert wird (Art. 2 Ziff. 3 des
Übereinkommens), zum andern um die Ausnahmeregelung, wonach die
Zurückbehaltung oder die Weitergabe einer Anzahl von
Antipersonenminen für die Entwicklung von Verfahren zur Minensuche,
Minenräumung oder Minenvernichtung und für die Ausbildung in diesen
Verfahren zulässig ist (Art. 3 Ziff. 1 des Übereinkommens). Diese
beiden Bestimmungen sollen in Artikel 8 Absatz 2 bzw. 4 des KMG
aufgenommen werden. Die SiK-S ist der Auffassung, dass der Ottawa-Vertrag ein
wesentliches Instrument zur Bekämpfung von Antipersonenminen ist.
Der Begriff Aufnahmesperre ist von zentraler Bedeutung, da er die
Unterscheidung zwischen Antipersonenmine und Fahrzeugmine
ermöglicht. Diese Anpassungen zielen nicht auf eine inhaltliche
Änderung des Gesetzes ab, sondern darauf, dieses Gesetz so
auszugestalten, dass es auch für mit unserer Rechtssystematik nicht
vertraute Kreise ohne Makel dasteht. In den Augen der Kommission
drängt sich die beantragte Änderung auf, weil die Schweiz dadurch
ein politisches und humanitäres Signal aussendet. Der Nationalrat
stimmte dieser Revision am 4. Juni dieses Jahres mit 89 Stimmen
oppositionslos zu. Ebenfalls einstimmig (9 Stimmen) beantragt die
SiK-S, der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot
oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller
Waffen (03.032) zuzustimmen. Mit dieser Änderung soll der
Anwendungsbereich des Übereinkommens und seiner Protokolle auch auf
nicht internationale bewaffnete Konflikte ausgeweitet werden. Mit
dem geänderten Artikel 1 des Übereinkommens vom 10. Oktober 1980
wird nach Auffassung der Kommission ein weiterer wichtiger Schritt
zur Ausgestaltung der Regeln für nicht internationale bewaffnete
Konflikte getan. Er zeigt die wachsende Bereitschaft der Staaten,
die bei internationalen bewaffneten Konflikten anerkannten Regeln
auch in internen Konflikten anzuwenden. Dies ist aus humanitärer
Sicht absolut notwendig, da heute die meisten bewaffneten Konflikte
nicht internationaler Natur sind. Der Nationalrat stimmte dieser
Änderung in der vergangenen Herbstsession mit 98 Stimmen
oppositionslos zu. Die Kommission wohnte am 16. Oktober vormittags einer Gefechtsübung
der Kompanie II der Geb Inf RS 211 im Raume Glaubenberg bei. Sie war
positiv beeindruckt vom reibungslosen Übungsablauf und insbesondere
von der Feuerkoordination. Diese Übungen auf Kompaniestufe stellen
in ihren Augen eine sinnvolle Vorbereitung des Kaders auf den
Übergang zur Armee XXI dar. Am Nachmittag besichtigte die SiK-S die
unterirdischen Schiessanlagen in Lungern und konnte sich dabei von
der hohen Qualität dieser auf privater Basis realisierten
Einrichtung überzeugen. Die Kommission tagte am 17. Oktober unter dem Vorsitz von Ständerat
Hans Hess (FDP, OW) und im Beisein von Bundesrat Samuel Schmid,
Vorsteher des VBS, im Ausbildungszentrum für Zeitkader in Sarnen.
Bei dieser Gelegenheit wurde sie von Oberst Rossini über die
Ausbildung in diesem Zentrum informiert. Bern, 21. Oktober 2003 Parlamentsdienste Auskunft:
Hans Hess, Präsident der SiK-S, Tel. 041 / 660 11 47
Pierre-Yves Breuleux, Kommissionssekretär, Tel. 031 / 322 24 28
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100467991
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