Medienmitteilung
PD: Finanzdelegation kritisiert Abgangsentschädigung bei der Osec
2003-10-24T13:51:22
(ots) - Die Finanzdelegation hat die Trennungsvereinbarung zwischen
der Osec und deren ehemaligem Direktor aus dem Jahr 2000 prüfen
lassen. Sie hat weder für deren Inhalt noch für die Art und Weise,
wie diese Vereinbarung zustande gekommen ist, Verständnis. Die
Finanzdelegation verlangt, dass aus diesem Vorfall die nötigen
Lehren gezogen werden. Die Finanzdelegation hatte am 20. März 2003 die Eidg.
Finanzkontrolle (EFK) beauftragt, bei der Osec und dem seco die in
den Medien erhobenen Vorwürfe abzuklären. Gestützt auf den Befund
der EFK hat die Finanzdelegation am 26. August 2003 das Eidg.
Volkswirtschaftsdepartement (EVD) aufgefordert, einerseits die
Empfehlungen der EFK rasch umzusetzen und andererseits weitere
Abklärungen vorzunehmen. Anlässlich einer Aussprache mit dem
Vorsteher des EVD, Herrn Bundesrat Joseph Deiss, und Herrn
Staatssekretär Syz hat sich die Finanzdelegation insbesondere mit
der Trennungsvereinbarung zwischen der Osec und deren ehemaligem
Direktor befasst. Die Finanzdelegation hat mit Bundesrat Joseph
Deiss kein Verständnis, dass mit dem früheren Direktor insbesondere
eine Lohnfortzahlung in voller Rentenhöhe während mehr als vier
Jahren, ein lebenslänglicher Ausgleich einer Rentenkürzung von 5
Prozent sowie eine Entbindung von der Verpflichtung einer
Stellensuche vereinbart wurde. Die Kosten dieser Vereinbarung
belaufen sich auf gesamthaft rund 1 Million Franken. Die
Finanzdelegation erachtet diese Abgangsentschädigung sowohl im
Quervergleich mit den Regelungen des Bundespersonalrechts als auch
mit den Gepflogenheiten in den meisten Branchen der Privatwirtschaft
als weit überhöht. Mit besonderem Missfallen hat die
Finanzdelegation zudem zur Kenntnis nehmen müssen, dass die
Entscheidfindung in dieser Angelegenheit aktenmässig nicht
vollständig dokumentiert ist. Die Haltung der Bundesvertreter in den
Aufsichtsgremien der Osec konnte deshalb nicht abschliessend geklärt
werden. Trotz dieser schwerwiegenden inhaltlichen und
administrativen Kritikpunkte nimmt die Finanzdelegation zur
Kenntnis, dass die Abklärungen durch den Rechtsdienst des EVD keine
Anhaltspunkte für ein zivil- oder strafrechtlich relevantes
Fehlverhalten zutage gefördert haben. Die Prüfung der Rechtslage
durch das EVD hat ergeben, dass es sich bei der
Trennungsvereinbarung um einen gültigen Vertrag im Sinne des
Obligationenrechts handelt, welcher nachträglich nicht einseitig
abgeändert werden kann. Die Finanzdelegation kommt aufgrund dieser
Sachlage zum Schluss, dass die Aufsicht des EVD bzw. des seco über
die Osec auch im vorliegenden Fall mangelhaft war. Sie muss künftig
verbessert werden. Der Einfluss der Vertreter des Bundes in der Osec
ist zu stärken und das Controlling des Leistungsauftrags an die Osec
zu überprüfen. Dies gilt namentlich bei der Festsetzung der
Arbeitsbedingungen des obersten Kaders und generell hinsichtlich von
Massnahmen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen. Bundesrat
Deiss hat gegenüber der Finanzdelegation seine Absicht bekundet, die
Aufsicht des Bundes über die Osec zu verstärken. Bern, 24. Oktober 2003 Parlamentsdienste Auskünfte:
Nationalrat Urs Hofmann (Präsident): Tel. 079 293 70 85
Ständerat Hans Lauri (Vizepräsident): Tel. 031 721 48 62
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