Medienmitteilung
PD: Steinig ist der Weg zum GUMG
2003-10-27T14:51:15
(ots) - Medizinisches oder politisches Verständnis der Prophylaxe?
Diese Frage war in der WBK so umstritten, dass sie darauf noch keine
gültige Antwort gefunden hat und mit der Beratung des Bundesgesetzes
über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) nur einen
kleinen Schritt weitergekommen ist. Zustimmung fanden die Kredite
für das Verkehrshaus der Schweiz. Grosszügiger als der Bundesrat
zeigt sich die Kommission gegenüber der Stiftung Bibliomedia. An ihrer zweitägigen Oktobersitzung hat die Kommission die
Detailberatungen zum Bundesgesetz über Genetische Untersuchungen
beim Menschen (GUMG; 02.065 n) fortgeführt. Nach dem Entwurf des
Bundesrates dürfen genetische Untersuchungen im medizinischen
Bereich bei urteilsfähigen Personen nur durchgeführt werden, wenn
sie einen prophylaktischen oder therapeutischen Zweck haben, als
Grundlage für die Lebensplanung der untersuchten Person dienen oder
im Rahmen der Familienplanung erfolgen. Obwohl die Durchführung von
genetischen Tests für Zwecke der eigenen Lebensplanung z.B. bei
Chorea Huntington unbestritten war, gab es um den Begriff der
Lebensplanung gleich zu Beginn eine heftige Debatte. Einerseits
wurde darauf hingewiesen, dass dieser Begriff eine eugenische
Konnotation beinhalte und deshalb zum Schicksalsartikel für das
ganze Gesetz werden könnte. Auch werde der Begriff der Lebensplanung
in internationalen Übereinkommen und Gesetzen anderer Länder nicht
verwendet. Andererseits war sich die Kommission aber auch uneinig,
ob das Durchführen einer genetischen Untersuchung im Hinblick auf
die eigene Lebensgestaltung als Prophylaxe in einem weiten Sinne
verstanden werden kann. Mit 12:10 Stimmen bei einer Enthaltung
beschloss die Kommission, die die Lebensplanung betreffende Litera
zu streichen. Mit der Absicht Missbräuche zu verhindern und
unnötigen genetischen Untersuchungen einen Riegel zu schieben,
wurde gefordert, dass genetische Tests ausschliesslich bei Personen
mit erhöhtem genetischem Risiko durchgeführt werden dürfen. Dies
hätte jedoch eine massive Einschränkung der heutigen medizinischen
Praxis zur Folge und würde auch zukünftige Anwendungen, wie
beispielsweise die Pharmakogenomik, verhindern. Schliesslich wurden
die Beratungen zu diesem Schicksalsartikel 10 sistiert und die
Verwaltung mit der Ausarbeitung von neuen Vorschlägen beauftragt. Anschliessend schafften doch noch zwei weitere Artikel die Hürde der
Beratung: Im Zusammenhang mit pränatalen Untersuchungen lehnte die
Kommission verschiedene Anträge, die den Anwendungsbereich
einschränken oder begrenzen wollten, ab (Artikel 11). Mit dem GUMG
erhalten auch Reihenuntersuchungen, wie sie heute etwa bei allen
Neugeborenen für das Erkennen von genetisch bedingten
Stoffwechselkrankheiten durchgeführt werden, eine rechtliche Basis.
Diesbezüglich folgte die Kommission dem Entwurf des Bundesrates,
nachdem ein Streichungsantrag nach längerer Diskussion zurückgezogen
worden war (Artikel 12). Die Beratungen werden Mitte November
fortgeführt werden. Ein vierjähriger Zahlungsrahmen zugunsten des Verkehrshauses der
Schweiz in der Höhe von 6,4 Millionen Franken für die Jahre 2004
2007 (03.055 ns) und die dafür notwendige gesetzliche Grundlage
wurden von der Kommission ohne Gegenstimmen gutgeheissen
(Finanzierungsbeschluss 17 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen,
Bundesgesetz 15 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen). Das Verkehrshaus
wurde erst im Frühjahr 2003 vom UVEK in den Kompetenzbereich des EDI
transferiert. Die Kommission zeigte sich von den Ausführungen des
Präsidenten und des Direktors des Verkehrshauses beeindruckt.
Bemängelt wurde jedoch das eher zaghafte Engagement von
Standortkanton und gemeinde. Zur Diskussion stand auch die Finanzierung der Stiftung Bibliomedia
(vormals Schweizerische Volksbibliothek) für die Jahre 2004 2007
(03.054 ns). Mit dem Bundesbeschluss über die Finanzierung werden
für diese Periode 7 Millionen gefordert. Zu den zentralen Aufgaben
von Bibliomedia gehört, in allen Regionen der Schweiz ein lebendiges
Bibliotheksnetz sicherzustellen. Der Stiftung kommt im Bereich der
Leseförderung, des regionalen Ausgleichs sowie der Verständigung und
des Austausches eine grosse Bedeutung zu. Die Kommission will sich
deshalb auch mit Blick auf die Ergebnisse der PISA-Studie und mit
der Bedeutung des Lesens für die Integration der vom Bundesrat
vorgesehenen Kürzung widersetzen: Sie beantragt mit 12 gegen 5
Stimmen bei einer Enthaltung, den Zahlungsrahmen um eine Million auf
8 Millionen aufzustocken, was dem bisherigen Stand entspricht. Eine
Minderheit will dem Bundesrat folgen und den Zahlungsrahmen auf 7
Millionen kürzen. - Die gesetzliche Grundlage - als
Übergangsregelung bis zur Verabschiedung des neuen
Kulturförderungsgesetzes konzipiert - wurde ohne Gegenstimmen
genehmigt. Ferner hat die WBK den Leistungsauftrag des Bundesrates an den ETH-
Bereich (03.045s) beraten. Sie empfiehlt ihn ihrem Rat mit 18 zu 1
Stimme ohne Enthaltung zur Genehmigung. Hervorgehoben wurden die
seit 1992 - auch auf der Ebene Indikatoren - erzielten
Fortschritte, betont die Bedeutung des vorgesehenen Reportings und
des damit verbundenen politischen Controllings. Die Beratung bot
Gelegenheit, generelle strategische Fragen aufzuwerfen, so die
Weiterentwicklung der Forschungsanstalten und die Pläne für eine
Einheit der ETHZ in Basel. Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Widmer
(SP/LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Pascal
Couchepin am 23./24. Oktober 2003 in Bern. Bern, 27. Oktober 2003 Parlamentsdienste Auskünfte:
Hans Widmer, Kommissionspräsident, Tel. 041 360 12 10
Elisabeth Barben, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 99 38
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100468183
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