Medienmitteilung
PD: Im Vorfeld des neuen Kulturförderungsgesetzes
2003-10-29T13:12:43
(ots) - Das neue Kulturförderungsgesetz wird zwar erst in der neuen
Legislatur zur Diskussion stehen, es hing jedoch sozusagen permanent
im Raum, als die WBK S zwei wichtige Vorlagen aus dem Kulturbereich
diskutierte: Die Kredite für die Stiftung Pro Helvetia und das neue
Landesmuseumsgesetz. Die Diskussion zu den beiden Vorlagen zeigte
die Dringlichkeit eines neuen Gesetzes auf. Zum Auftakt hatte die Kommission über den Zahlungsrahmen für die
Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2004 2007 (03.043 n) zu
befinden. Der gegenüber der ursprünglichen Eingabe der Pro Helvetia
bereits gekürzte Budgetantrag des Bundesrates von 137 Mio. Franken
wurde ohne Gegenstimmen gutgeheissen. Die Kommission liess sich über
laufende und geplante Aktivitäten der Stiftung informieren. Sie
bemängelte die nach wie vor komplizierten Organisationsstrukturen,
musste aber eingestehen, dass diese Mängel zum Teil erst mit dem
geplanten neuen Gesetz behoben werden können. Im Weiteren erwartet
die Kommission, dass der hohe Anteil der Betriebskosten gesenkt
wird. Es wurde ferner festgestellt, dass Pro Helvetia zu viele
gebundene Verpflichtungen zu erfüllen hat, was die Möglichkeiten in
ihrer Hauptaufgabe, der eigentlichen Förderungstätigkeit, schmälert.
Grundsätzlich herrscht aber Einigkeit darüber, dass die Arbeiten am
Kulturförderungsgesetz und am Pro Helvetia - Gesetz dringend nötig
sind und der Stiftung nicht nur die Möglichkeit geben werden, ihre
Abläufe weiter zu optimieren, sondern auch punkto Aufgabenteilung
zwischen dem Bundesamt für Kultur, der Pro Helvetia und den
Institutionen des EDA eine Klärung bringen sollten. Soll das Schweizerische Landesmuseum (SLM) zu einer
öffentlichrechtlichen Stiftung werden? Vor diese Frage sah sich die
WBK gestellt, legt doch der Bundesrat mit seiner Botschaft 02.088s
einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Die WBK stellte sich
generell die Frage, ob es angebracht sei, im Vorfeld der Beratung
eines neuen Kulturförderungsgesetzes, das ein eigentliches Dach über
dem kulturellen Aufgabenbereich des Bundes bilden soll, für das
Landesmuseum ein Spezialgesetz zu erlassen. Die Kommission machte
sich die Aufgabe nicht leicht; die Verwaltung sah sich mit
zahlreichen kritischen Fragen konfrontiert. Die Kulturkommission
verschliesst sich weder den vom SLM angestrebten Neuerungen noch dem
Wunsch nach mehr Selbständigkeit, sie hegt jedoch erhebliche
Zweifel, ob die Form der Stiftung zur Erreichung der angestrebten
Ziele eine Voraussetzung sei. Die Skepsis gegenüber der Idee einer
Stiftung wurde dadurch erhärtet, dass das Landesmuseum auch in
Zukunft zum grössten Teil von Bundesmitteln abhängig und bezüglich
Infrastruktur und Personal sehr eng mit der Bundesverwaltung
verbunden bleiben würde. Die Verwaltung wurde deshalb beauftragt,
Alternativen zum Stiftungsmodell, zum Beispiel die Schaffung eines
FLAG-Amtes, zu prüfen und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten.
Die Kommission setzte sich ferner mit der Frage auseinander, was die
eigentliche Kernaufgabe eines Schweizerischen Landesmuseums sein und
bleiben solle und thematisierte auch das Verhältnis zwischen dem
Landesmuseum in Zürich, der Zweigstelle in Prangins und den übrigen
Aussenstellen. Entscheide wurden noch keine gefällt. Die WBK wird zu
Beginn der nächsten Legislatur Jahres auf die Vorlage zurückkommen,
sobald sie im Besitz der neuen Vorschläge sein wird. Das Haager Abkommen über den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten
Konflikten (03.050 s) wurde mit massgeblicher Unterstützung der
Schweiz ausgearbeitet. Die Genehmigung und Ratifikation des 2.
Protokolls vom 26. März 1999 wurde in der Kommission nicht in Frage
gestellt. Dem Rat wird einstimmig beantragt, dem Bundesbeschluss
zuzustimmen. Unabhängig von diesem Entscheid wurden aber Fragen zur
Anwendung des humanitären Völkerrechtes anhand der Beispiele Irak
und Afghanistan gestellt und die Haltung anderer Staaten -
namentlich der USA - in diesem Kontext diskutiert. Die Kommission
tagte am 27. und 28. Oktober 2003 unter dem Vorsitz von Ständerat
Peter Bieri (CVP/ZG) und teilweise in Anwesenheit von
Bundespräsident Pascal Couchepin In Walchwil (ZG). Bern, 29. Oktober 2003 Parlamentsdienste Auskünfte:
Peter Bieri, Kommissionspräsident, Tel. 041 784 59 60
Elisabeth Barben, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 99 38
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100468254
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