Medienmitteilung
PD: Die APK-S beantragt eine Kürzung des Rahmenkredits für die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe zu Gunsten von Entwicklungsländern
2003-10-31T16:00:00
(ots) - Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat
beschlossen, den vom Bundesrat beantragten und vom Nationalrat
bereits gutgeheissenen Rahmenkredit um 200 Millionen Franken auf 4,2
Milliarden Franken zu kürzen. Sie will damit konsequent der
besorgniserregenden Lage der Bundesfinanzen Rechnung tragen. Ferner
hat sich die Kommission durch Bundesrätin Micheline Calmy-Rey über
die jüngsten Entwicklungen der Beziehungen zwischen der Schweiz und
der Türkei orientieren lassen. Dabei hat sie insbesondere die
möglichen aussenpolitischen Auswirkungen der Informationspannen
innerhalb des Bundesrates erörtert. Weitere aktuelle Themen standen
zur Diskussion, wie das Israelisch-palästinensische "Genfer
Abkommen", die Jahresversammlung der Bretton Woods Institutionen und
die Ergebnisse der WTO-Konferenz in Cancun. Schliesslich hat die
Kommission verschiedene bundesrätliche Vorlagen behandelt. Die Kürzung des Rahmenkredits für die Weiterführung der technischen
Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zu Gunsten von
Entwicklungsländern (03.040) wurde mit 4 zu einer Stimme bei einer
Enthaltung angenommen. Mit ihrem Antrag möchte die
Kommissionsmehrheit ein Signal aussenden, dass das Parlament seine
Sparanstrengungen konsequent fortsetzt. Dabei wird die Substanz der
Programme der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA),
die mit diesem Rahmenkredit finanziert werden, nicht tangiert.
Verglichen mit dem vorgängigen Rahmenkredit von 4 Milliarden Franken
stellt das beantragte Finanzvolumen nämlich eine
inflationsbereinigte Beibehaltung des Status Quo dar, was die
Kommissionsmehrheit angesichts der prekären Lage der Bundesfinanzen
als vertretbar erachtet. Überdies anerkennt die Kommission die
Qualität der von der DEZA geleistete Arbeit. Dennoch weist sie auf
verschiedene problematische Aspekte hin, die bei der Umsetzung von
Entwicklungsprogrammen ständig im Auge zu behalten sind. So soll
Entwicklungshilfe nur den Ländern gewährt werden, die minimale
Standards in Bezug auf gute Regierungsführung aufweisen und sich im
Rahmen einer echten Partnerschaft mit der Schweiz für ihre eigene
Entwicklung engagieren. Zudem soll immer sichergestellt werden, dass
Entwicklungsgelder tatsächlich zugunsten der ärmsten
Bevölkerungsschichten eingesetzt werden. Was die jüngsten Ereignisse
in Bezug auf das Verhältnis zwischen der Schweiz und der Türkei
angeht, hat sich die Kommission darauf beschränkt, sich durch die
Vorsteherin des EDA orientieren zu lassen. Die Abklärung von
internen Abläufen im Bundesrat beziehungsweise von Fragen im
Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Aktivitäten liegt nämlich
nicht im Zuständigkeitsbereich der Aussenpolitischen Kommissionen.
Aus aussenpolitischer Sicht hat die Kommission jedoch einen
erheblichen Klärungsbedarf betreffend den Umgang mit ausländischen
Geheimdiensten erkannt. Sie wird die zuständige
Geschäftsprüfungsdelegation ersuchen, sich der Sache anzunehmen und
die APK wieder zu informieren. Die Kommission hat sich auch mit dem
so genannten "Genfer Abkommen" befasst. Sie unterstützt
grundsätzlich die Initiative der Schweiz, im Rahmen der zivilen
Friedensförderung den Dialog unter Vertretern der israelischen und
palästinensischen Zivilgesellschaft zu erleichtern. Dabei bittet die
Kommission das Departement für Auswärtige Angelegenheiten alle
Anstregungen auf diplomatischer Ebene zu unternehmen, damit die
Schweizer Initiative bei den offiziellen Stellen in Israel und in
den USA richtig wahrgenommen wird. Es muss klar kommuniziert werden,
dass die Schweiz keine Vermittlungsfunktion übernimmt und zum Inhalt
des Abkommens selbst keine Stellung nimmt. Mit 3 zu 2 Stimmen bei 2
Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, die Motion des
Nationalrats Mitgliedschaft in der UNO- Menschenrechtskommission
(02.3093) in ein Postulat umzuwandeln. Die Kommissionsmehrheit ist
der Auffassung, dass der Bundesrat im Rahmen seiner UNO-Politik
selbstständig über die Mitgliedschaft der Schweiz in UNO-Organen
entscheiden soll. Weiter hat die Kommission das Freihandelsabkommen
zwischen den EFTA- Staaten und Chile (03.061) sowie ein
Doppelbesteuerungsabkommen mit Israel (03.059) genehmigt. Dabei hat
sie sich mit der Frage eingehend auseinandergesetzt, ob diese
Abkommen gemäss dem revidierten Artikel 141 der Bundesverfassung dem
fakultativen Referendum zu unterstellen sind. Mit 3 zu 2 Stimmen bei
einer Enthaltung, beziehungsweise mit 5 zu 3 Stimmen hat sie zwei
entsprechende Anträge abgelehnt. Zudem hat die Kommission der
Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die
internationalen Organisationen (FIPOI) (03.031) zugestimmt und den
Bericht über die zolltarifarischen Massnahmen 2003/I (03.053) zur
Kenntnis genommen. Die Kommissionssitzung war auch der Information
über weitere aktuelle aussenpolitische und
aussenwirtschaftspolitische Ereignisse gewidmet. So orientierte
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey die Kommission über die Arbeiten der
UNO-Generalversammlung. Ferner liess sich die Kommission durch
Bundesrat Joseph Deiss über die WTO- Ministerkonferenz in Cancun und
die Ursachen deren ergebnislosen Abschlusses informieren. Bundesrat
Kaspar Villiger berichtete über die Jahresversammlung der Bretton
Woods Institutionen, die das erste Mal unter Schweizer Vorsitz
stattgefunden hat. Die Kommission hat am 30./31. Oktober 2003 unter
dem Vorsitz von Ständerat Maximilian Reimann (SVP/AG) getagt. An
dieser Sitzung hat sie von Bundesrat Villiger offiziell Abschied
genommen und ihm für die stets angenehme und fruchtbare
Zusammenarbeit gedankt. Bern, 31. Oktober 2003 Parlamentsdienste Auskünfte:
Ständerat Maximilian Reimann, Kommissionspräsident,
Tel. 062 871 26 77
Paolo Janke, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 15
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003711/100468409
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