Medienmitteilung
Parolen des SGB zur kommenden Volksabstimmung: 3 mal NEIN
2003-11-12T15:20:26
Bern (ots) - Der SGB-Vorstand hat an seiner Sitzung vom 12.11.2003
die Parolen zum eidgenössischen Urnengang vom 8.2.2004 beschlossen.
Er lehnt alle drei Vorlagen entschieden ab. Avanti-Gegenentwurf: Der Gegenentwurf missachtet das
Abstimmungsresultat zur Alpeninitiative von 1994. Er will den damals
beschlossenen Alpenschutz, die Verlagerung des Transitgüterverkehrs
auf die Bahn und das Verbot des Ausbaus der
Transitstrassenkapazität, rückgängig machen. Er plant mit der
zweiten Gotthardröhre mehr Strassen für den Alpen-Transit und erhöht
damit die Kapazität für den Strassengüterverkehr - anstatt die Güter
auf die Bahn zu bringen. Das ist verkehrs- und umweltpolitisch
grundfalsch. Ebenso falsch und unnötig ist der Ausbau des Autobahnnetzes. Die im
Gegenvorschlag des weitern vorgesehene Förderung des
Agglomerationsverkehrs ist zwar grundsätzlich zu begrüssen. Sie ist
aber lediglich als Zückerchen und taktischer Köder in die Vorlage
gepackt worden. Revision des Mietrechts: Die neu im Gesetz vorgesehene
Vergleichsmiete, die um 15 % überschritten werden darf, wird das
generelle Mietzinsniveau ständig nach oben treiben. Sie ermöglicht
den Vermietern bei Handänderungen und Neuvermietungen freie Hand.
Weil die Mieter Transparenz über die Berechnung der Vergleichsmiete
erst mit einer Klage vor der Schlichtungsstelle erhalten, droht
zudem eine Flut von Klagen. Als einseitig vermieterfreundlich befindet der SGB auch, dass die
neue Bindung der Mieten an die Teuerung zu 100% statt wie vom
Bundesrat vorgeschlagen zu 80% erfolgen soll. Schliesslich blieb die
alte Forderung eines verbesserten Kündigungsschutzes unerfüllt. Volksinitiative Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare,
extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter: Der SGB sprach
sich vor allem auf Antrag des im VPOD organisierten Betreuungs- und
Gefängnispersonals und aus ethischen Gründen gegen die zu rigiden
Forderungen und damit für die Nein-Parole aus. Auskünfte:
Rolf Zimmermann 031. 377 01 21 (Mietrecht und Avanti-Gegenvorschlag)
Ewald Ackermann 031. 377 01 09 (Verwahrung)
Permalink:
https://www.presseportal.ch/de/pm/100003695/100468801
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