Medienmitteilung

PD: Knapper Entscheid für das Finanzreferendum auf Bundesebene

2003-11-14T11:28:31
(ots) - Mit 11:11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten 
spricht sich die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates 
für die Einführung des Finanzreferendums auf Bundesebene aus. Sie 
beantragt einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion 
(03.401 Einführung Finanzreferendum) Folge zu geben, wonach 
bestimmte Finanzbeschlüsse dem fakultativen Referendum unterstehen 
sollen. Gemäss Ansicht der Kommission sollen 50’000 Stimmberechtigte 
ein solches Referendum auslösen können, nicht aber eine Minderheit 
der Bundesversammlung. Die parlamentarische Initiative der 
SVP-Fraktion für die Einführung eines Behördenreferendums (03.402) 
wurde deshalb mit 15:7 Stimmen abgelehnt. Die parlamentarische 
Initiative der SVP-Fraktion verlangt, dass Bundesbeschlüsse über 
Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige 
Ausgaben oder wiederkehrende Ausgaben nach sich ziehen, die einen 
bestimmten Betrag überschreiten, dem fakultativen Referendum 
unterstehen sollen. Die Kommission ist der Ansicht, dass es für das 
Volk bisweilen interessanter sein kann, über wichtige Ausgaben des 
Bundes bestimmen zu können als über abstrakte Rechtsnormen in 
Gesetzen. Es geht darum, dass das Volk bei wichtigen Entscheiden 
mitreden kann, seien diese nun finanzieller oder normativer Natur. 
Allerdings soll es sich wirklich um wichtige Entscheide handeln. In 
der Kommission herrschte deshalb Einigkeit darüber, dass die Beträge 
der Kredite, welche dem Referendum unterstehen, nicht zu tief 
angesetzt werden sollen. Von der Einführung eines Finanzreferendums 
erhofft sich die Kommission zudem positive Auswirkungen auf den 
Finanzhaushalt. Es wurde verschiedentlich auf positive Erfahrungen 
in den Kantonen verwiesen. Das Finanzreferendum wird somit als 
weiteres Instrument zur Schuldendämpfung gesehen, wie dies zum Teil 
auch in der wissenschaftlichen Literatur betont wird. Die Kommission 
ist der Auffassung, dass dieses in den Kantonen erprobte und 
bewährte Instrument nun auch auf Bundesebene angewendet werden soll. 
Die Kommissionsminderheit wehrte sich gegen die ihrer Ansicht nach 
dem Kommissionsentscheid zugrunde liegende instrumentelle Sichtweise 
der Volksrechte. Es gehe nicht an, aus finanzpolitischen Gründen nun 
dieses neue Volksrecht isoliert einzuführen. Wenn schon eine 
Erweiterung der Volksrechte vorgenommen werden sollte, dann müsse 
das gesamte Instrumentarium überprüft werden. Gegen die Einführung 
eines Behördenreferendums führte die Kommission ins Feld, dass sich 
dieses ungünstig auf den parlamentarischen Entscheidungsprozess 
auswirken könne. Die Bundesversammlung soll Mehrheitsentscheide 
fällen und nicht dem Volk Mehrheiten und Minderheiten vorlegen. 
Zudem könnte es sich negativ auf die Bereitschaft einzelner 
Fraktionen auswirken, überhaupt mehrheitsfähige Lösungen im 
Parlament zu suchen. Eine Volksabstimmung über einen Finanzbeschluss 
soll deshalb – wie bei Gesetzesvorlagen auch – von 50'000 
Stimmberechtigten ausgelöst werden können, und nicht von einer 
Parlamentsminderheit. 
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__ Im Weiteren hat die Kommission einem Abkommen mit der 
Bundesrepublik Nigeria über Zuwanderungsangelegenheiten (03.056) 
sowie dem Beitritt der Schweiz zum Zentrum zur Entwicklung der 
internationalen Migrationspolitik (03.034) zugestimmt. Über das 
Asylgesetz (02.060) wird die Kommission am Montag, 17. November 
2003, 11Uhr30 informieren, falls die Beratungen abgeschlossen werden 
können. Die Kommission tagte am 13./14. November 2003 in Bern unter 
dem Vorsitz von Charles-Albert Antille (FDP, VS).
Bern, 14. November 2003 Parlamentsdienste
Auskünfte:
Charles-Albert Antille, Kommissionspräsident, Tel. 079 629 03 20 
(bzw. im Sitzungszimmer 3)
Ruth Lüthi, stv. Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 98 04

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