Medienmitteilung
PD: Knapper Entscheid für das Finanzreferendum auf Bundesebene
2003-11-14T11:28:31
(ots) - Mit 11:11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten
spricht sich die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates
für die Einführung des Finanzreferendums auf Bundesebene aus. Sie
beantragt einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion
(03.401 Einführung Finanzreferendum) Folge zu geben, wonach
bestimmte Finanzbeschlüsse dem fakultativen Referendum unterstehen
sollen. Gemäss Ansicht der Kommission sollen 50000 Stimmberechtigte
ein solches Referendum auslösen können, nicht aber eine Minderheit
der Bundesversammlung. Die parlamentarische Initiative der
SVP-Fraktion für die Einführung eines Behördenreferendums (03.402)
wurde deshalb mit 15:7 Stimmen abgelehnt. Die parlamentarische
Initiative der SVP-Fraktion verlangt, dass Bundesbeschlüsse über
Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige
Ausgaben oder wiederkehrende Ausgaben nach sich ziehen, die einen
bestimmten Betrag überschreiten, dem fakultativen Referendum
unterstehen sollen. Die Kommission ist der Ansicht, dass es für das
Volk bisweilen interessanter sein kann, über wichtige Ausgaben des
Bundes bestimmen zu können als über abstrakte Rechtsnormen in
Gesetzen. Es geht darum, dass das Volk bei wichtigen Entscheiden
mitreden kann, seien diese nun finanzieller oder normativer Natur.
Allerdings soll es sich wirklich um wichtige Entscheide handeln. In
der Kommission herrschte deshalb Einigkeit darüber, dass die Beträge
der Kredite, welche dem Referendum unterstehen, nicht zu tief
angesetzt werden sollen. Von der Einführung eines Finanzreferendums
erhofft sich die Kommission zudem positive Auswirkungen auf den
Finanzhaushalt. Es wurde verschiedentlich auf positive Erfahrungen
in den Kantonen verwiesen. Das Finanzreferendum wird somit als
weiteres Instrument zur Schuldendämpfung gesehen, wie dies zum Teil
auch in der wissenschaftlichen Literatur betont wird. Die Kommission
ist der Auffassung, dass dieses in den Kantonen erprobte und
bewährte Instrument nun auch auf Bundesebene angewendet werden soll.
Die Kommissionsminderheit wehrte sich gegen die ihrer Ansicht nach
dem Kommissionsentscheid zugrunde liegende instrumentelle Sichtweise
der Volksrechte. Es gehe nicht an, aus finanzpolitischen Gründen nun
dieses neue Volksrecht isoliert einzuführen. Wenn schon eine
Erweiterung der Volksrechte vorgenommen werden sollte, dann müsse
das gesamte Instrumentarium überprüft werden. Gegen die Einführung
eines Behördenreferendums führte die Kommission ins Feld, dass sich
dieses ungünstig auf den parlamentarischen Entscheidungsprozess
auswirken könne. Die Bundesversammlung soll Mehrheitsentscheide
fällen und nicht dem Volk Mehrheiten und Minderheiten vorlegen.
Zudem könnte es sich negativ auf die Bereitschaft einzelner
Fraktionen auswirken, überhaupt mehrheitsfähige Lösungen im
Parlament zu suchen. Eine Volksabstimmung über einen Finanzbeschluss
soll deshalb wie bei Gesetzesvorlagen auch von 50'000
Stimmberechtigten ausgelöst werden können, und nicht von einer
Parlamentsminderheit.
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__ Im Weiteren hat die Kommission einem Abkommen mit der
Bundesrepublik Nigeria über Zuwanderungsangelegenheiten (03.056)
sowie dem Beitritt der Schweiz zum Zentrum zur Entwicklung der
internationalen Migrationspolitik (03.034) zugestimmt. Über das
Asylgesetz (02.060) wird die Kommission am Montag, 17. November
2003, 11Uhr30 informieren, falls die Beratungen abgeschlossen werden
können. Die Kommission tagte am 13./14. November 2003 in Bern unter
dem Vorsitz von Charles-Albert Antille (FDP, VS). Bern, 14. November 2003 Parlamentsdienste Auskünfte:
Charles-Albert Antille, Kommissionspräsident, Tel. 079 629 03 20
(bzw. im Sitzungszimmer 3)
Ruth Lüthi, stv. Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 98 04
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